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Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz - LkBFreiG

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie und zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz - LkBFreiG)
Initiator:FDP
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Drucksache:20/14021 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, um die bürokratischen Belastungen für Unternehmen zu reduzieren und den globalen Freihandel zu fördern. Der Entwurf kommt von der Fraktion der FDP und wird von mehreren Abgeordneten eingebracht. Es ist keine spezifische Ministeriumsführung durch die Bundesregierung erwähnt. 
 
Hintergrund: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde ursprünglich am 11. Juni 2021 von der damaligen CDU/CSU/SPD-Bundesregierung beschlossen und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es wurde jedoch als bürokratische Belastung angesehen, die negative wirtschaftliche Folgen hat und von deutschen Unternehmen als Wettbewerbsnachteil im Europäischen Binnenmarkt empfunden wird. Eine Umfrage der DIHK zeigt, dass viele Unternehmen aufgrund der Anforderungen des Gesetzes ihre Aktivitäten in Risikoländern aufgegeben oder planen aufzugeben. 
 
Kosten: Die Aufhebung des ursprünglichen Gesetzes soll keine neuen Kosten für den Bundeshaushalt verursachen. Tatsächlich wird durch die Reduzierung des Erfüllungsaufwands eine Kostenersparnis von geschätzt 54,83 Millionen Euro pro Jahr für die betroffenen Unternehmen erwartet. Diese Maßnahmen erhöhen zudem die Profitabilität der Unternehmen, was zu höheren Steuereinnahmen führen könnte. Der ursprünglich mit 5,28 Mio. Euro veranschlagte Verwaltungsaufwand, was inzwischen etwa 6,66 Mio. Euro ausmacht, entfällt ebenfalls. 
 
Inkrafttreten: Keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten werden gemacht, folglich ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges: Der Entwurf wird als notwendig erachtet, um die Wirtschaft Deutschlands zu entlasten und die geopolitische und wirtschaftliche Stärke des Landes zu fördern. Es wird argumentiert, dass das deutsche verantwortungsvolle Unternehmertum auch ohne die Regulierungen vor Ort Gutes bewirken kann. Die Umsetzung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht ist bis zum 26. Juli 2026 erforderlich, daher wird die Umsetzungsfrist vollständig ausgeschöpft. Der Entwurf wird nicht als besonders eilbedürftig dargestellt, sondern vielmehr als eine wirtschaftspolitisch vernünftige Maßnahme. 
 
Maßnahmen 
 
- Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.12.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/14021 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente