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Gesetz zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen

Das Gesetz ist im Bundestag in der Ausschussberatung, aber noch nicht im  Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität
Initiator:Bundesrat
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Drucksache:20/13748 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:13.11.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/13748 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:180/24(B)
Eingang im Bundesrat:27.09.2024
Status Bundesrat:Eingegangen
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