Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Offizieller Titel: | ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung |
Initiator: | Bundesrat |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 05.12.2024 |
Drucksache: | 20/12609 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Eingegangen |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 3 Einträge zu Drucksache 20/12609 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesärztekammer setzt sich auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 unverändert dafür ein, § 2 Absatz 2 TPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren.
Die Bundesärztekammer unterstützt deshalb ausdrücklich das Ziel und den Lösungsansatz der vorliegenden Entwürfe zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
Lobbyregister-Nr.: R002002 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51833
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufforderung, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Bemühungen zur Verbesserung der Organspende-Situation nicht nur auf die Widerspruchslösung begrenzt, sondern kontinuierlich und umfassend ausbaut, beispielsweise durch Förderung weiterer Investitionen für öffentliche Kampagnen
Befürwortung des Vorhabens der Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende als Teilschritt zu einer Verbesserung der Organspende-Situation in Deutschland
Lobbyregister-Nr.: R004269 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52157
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Widerspruchslösung soll mit den folgenden Gesetzesentwürfen eingeführt werden: "Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes –
Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz" und "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und
Einführung der Widerspruchslösung". Die Einflussnahme richtet sich darauf, die Einführung der Widerspruchslösung für die Organspende zu verhindern, da sie insb. bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtiung die Gefahr birgt, dass eine Organentnahme aufgrund von nachträglich fehlerhaft angenommener Einwilligungsfähigkeit erfolgt, obwohl die Person eigentlich einwilligungsunfähig gewesen war. Es wird daher für die Beibehaltung der bisherigen Zustimmungslösung plädiert.
Lobbyregister-Nr.: R004143 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50080
Eingang im Bundestag: | 21.08.2024 |
Erste Beratung: | 05.12.2024 |
Drucksache: | 20/12609 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Gesundheit | 18.12.2024 | Anhörung |
Ausschuss für Gesundheit | 29.01.2025 | Anhörung Tagesordnung |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 278/24(B) |
Eingang im Bundesrat: | 05.07.2024 |
Status Bundesrat: | Eingegangen |