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1. Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:20.12.2024
Drucksache:20/14034 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Natürlich, ich werde die vorgegebenen Fragen anhand des bereitgestellten Textes beantworten. 
 
Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf weitere Schweinefleischprodukte auszuweiten. Dadurch sollen Endverbraucher besser informiert werden, um fundierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der Haltungsbedingungen der Tiere treffen zu können. Der Gesetzentwurf kommt von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es wird kein federführendes Ministerium genannt. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dem Informationsbedürfnis der Verbraucher über die Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen, zu entsprechen. Hintergrund ist, dass in der Außer-Haus-Verpflegung bislang nur wenige Informationen über die Tierhaltung verfügbar sind und eine verbindliche Kennzeichnung fehlt. Der Entwurf bezieht sich auf Daten des Ernährungsreports 2023 des BMEL, der das hohe Informationsbedürfnis der Konsumenten bestätigt. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Der Wirtschaft entsteht jedoch ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 3,3 Millionen Euro für Anpassungen. Es werden keine direkten Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Es ist kein spezifisches Datum für das Inkrafttreten angegeben. Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf enthält keine dringende Eilbedürftigkeit. Zudem soll das Gesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden, um zu überprüfen, ob die beabsichtigte Wirkung hinsichtlich der Verbrauchertransparenz erreicht wurde und ob die geschätzten Kosten für Wirtschaft und Verwaltung angemessen im Verhältnis zu den Ergebnissen stehen. Es wird erläutert, dass das Gesetz im Einklang mit EU-Rechtsvorschriften steht und keine gleichstellungspolitischen Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erwartet werden. 
 
Entschuldigung, ein Fehler ist mir unterlaufen. Nun folgen die stichpunktartigen Maßnahmen: 
 
Maßnahmen 
 
- Ergänzung der Kennzeichnungsregelung für nicht vorverpackte, verzehrfertige Lebensmittel. 
- Umstrukturierung und Neufassung von Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die aus verschiedenen Haltungsformen stammen. 
- Einführung klarer Kennzeichnungsanforderungen für vorverpackte Lebensmittel, die aus unterschiedlichen Tierarten bestehen. 
- Verpflichtung zur Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln vor Kaufabschluss. 
- Erweiterung der Möglichkeiten zur Anbringung von Kennzeichnungen in verschiedenen Formaten, auch elektronisch. 
- Einführung von Erleichterungen bei der Kennzeichnung zusammengesetzter Lebensmittel aus unterschiedlichen Haltungsformen. 
- Einführung von Maßnahmen zur freiwilligen Teilnahme an der Tierhaltungskennzeichnung für ausländische Akteure. 
- Einführung eines Mitteilungsverfahrens anstelle eines Genehmigungsverfahrens für die Kennzeichnung. 
- Ausnahmen von der Mitteilungspflicht für bestimmte Direktvermarktungsfälle. 
- Verpflichtung zur Einhaltung der Rückverfolgbarkeit bei freiwilliger Kennzeichnungsteilnahme. 
- Einführung eines Kontroll- und Überwachungsmechanismus für die korrekte Anwendung und Teilnahme an der Kennzeichnung. 
- Neuregelung zur Verhinderung von irreführenden Kennzeichnungen. 
- Einführung eines Registers für Lebensmittelunternehmer, die freiwillig an der Kennzeichnung teilnehmen. 
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, eine größere Transparenz für Verbraucher über die Haltungsformen von Tieren zu schaffen, deren Lebensmittel im Handel erhältlich sind. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.12.2024
Erste Beratung:20.12.2024
Drucksache:20/14034 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente