Änderung von Regelungen im Wohnraummietrecht
Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete |
Initiator: | Bundesministerium für Justiz |
Status: | Vom Kabinett beschlossen |
Letzte Änderung: | 03.01.2025 |
Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Eingegangen |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Der wesentliche Zweck des Gesetzentwurfs besteht darin, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und die Mieter vor stark steigenden Mieten insbesondere in Ballungsräumen zu schützen. Der Entwurf verfolgt hierbei einen ausgewogenen Ansatz, der die Interessen sowohl der Mieter als auch der Vermieter berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete, die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen sowie die Verpflichtung zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel in Gemeinden ab 100.000 Einwohnern. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz.
Hintergrund:
Es gibt Hintergrundinformationen, die die angespannten Bedingungen auf dem Mietwohnungsmarkt beschreiben, insbesondere aufgrund von steigenden Angebotsmieten in Ballungszentren und den zusätzlichen Belastungen durch die Energiekrise und Inflation. Bisherige Maßnahmen auf dem Mietwohnungsmarkt haben nicht ausgereicht, um diese Herausforderungen zu bewältigen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder ergeben sich durch das Gesetz nur geringfügige Auswirkungen. Auf kommunaler Ebene kann die Verpflichtung zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel zu einem nicht näher bezifferbaren Mehrbedarf führen. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird mit rund 113.000 Euro angegeben, wobei Entlastungen aus dem Bürokratieabbaugesetz vorgesehen sind. Ein einmaliger Aufwand wird auf rund 631.000 Euro geschätzt. Eine genauere Schätzung der Auswirkungen auf Einnahmen, wie mögliche Einsparungen durch geringere Wohngeldzahlungen, ist nicht bezifferbar.
Inkrafttreten:
Keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten, daher gilt, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig gekennzeichnet, um die neuen Regelungen schnell in Kraft treten lassen zu können. Dies wird durch die Angabe bekräftigt, dass ein zügiger Beginn der parlamentarischen Beratungen erforderlich ist.
Maßnahmen
- Möblierungszuschlag ausweisen: Vermieter in angespannten Wohnmärkten müssen den Möblierungszuschlag separat bei Mietverträgen ausweisen, um Mietern eine bessere Prüfung der Angemessenheit der Miete zu ermöglichen.
- Zulässige Höhe bei fehlendem Zuschlag: Wird der Möblierungszuschlag nicht gesondert ausgewiesen, gilt gesetzlich, dass die Wohnung als unmöbliert angesehen wird, was zu einer Bewertung der Mietzinses als unzulässig hoch führen kann.
- Verlängerung des Betrachtungszeitraums: Der Zeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird von sechs auf sieben Jahre verlängert, um die Mieterhöhung zu dämpfen.
- Senken der Kappungsgrenze: In ausgewählten Gebieten wird die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren von 15 auf 11 Prozent gesenkt.
- Qualifizierte Mietspiegelpflicht: Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen verpflichtend qualifizierte Mietspiegel erstellen, um klare Vergleichsmaßstäbe für Mietverträge zur Verfügung zu stellen.
- Übertragung von Schonfristen: Regelungen zur Schonfristzahlung bei außerordentlicher fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs werden auch auf ordentliche Kündigungen übertragen, um Unstimmigkeiten zu beseitigen und Mieter vor Wohnungsverlust aufgrund kurzfristiger finanzieller Engpässe zu schützen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 13.12.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 18.12.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„In der Vergangenheit wurden mit verschiedenen Gesetzen Maßnahmen zum Schutz von Mietern eingeführt, um den Mietanstieg für Mieter in einem tragbaren Rahmen zu halten und gleichzeitig den Interessen der Vermieter an einer wirtschaftlichen Verwendung ihres Eigentums gerecht zu werden.
Trotz dieser Verbesserungen steht der Mietwohnungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin vor großen Herausforderungen. Durch die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren steigen die Mieten dort weiter an. Im Zuge der jüngsten Energiekrise sind darüber hinaus die Energiekosten und die Inflation insgesamt stark angestiegen. In dieser Gesamtsituation stellen Steigerungen bei der Kaltmiete insbesondere Mieter mit niedrigem Einkommen vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen.
Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für alle zu sichern, wie es auch Ziel 11 der Ziele für nachhaltige Entwicklung verlangt, und um dem mit steigenden Mieten einhergehenden Armutsrisiko entgegenzuwirken, sieht der Entwurf daher ein Bündel an Maßnahmen zum Schutz von Mietern vor, das zugleich auch die Perspektive der Vermieter berücksichtigt und so die Interessen beider Mietvertragsparteien in einen angemessenen Ausgleich bringt.“
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 5/25 |
Eingang im Bundesrat: | 03.01.2025 |
Status Bundesrat: | Eingegangen |