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Änderung des Gewaltschutzgesetzes

Das Gesetz wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:08.01.2025
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:02.12.2024
Datum Kabinettsbeschluss:08.01.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem Entwurf sollen zwei wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes vorgenommen werden: Zum einen soll die elektronische Aufenthaltsüberwachung verankert werden, zum anderen wird eine Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen (so genannte Täterarbeit) normiert.  
 
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Schutz vor Gewalt rechtsgebietsübergreifend konzipiert. Je nach Sachlage berührt er das Zivilrecht, das Strafrecht und/oder das öffentliche Recht.  
 
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung hat sich der Gesetzgeber im Jahr 2001 entschieden, das Gewaltschutzgesetz einzuführen und damit den zivilrechtlichen Schutz zu stärken, insbesondere zur Vervollständigung eines umfassenden Opferschutzes, der im Rahmen der Polizeigesetze der Länder zuvörderst aus einer kurzfristigen Krisenintervention besteht.“

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