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Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Der Entwurf liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:BMUV
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:28.11.2024
Entwurf PDF:Download Entwurf
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:28.11.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das BMUV legt Referentenentwürfe für ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED) vor. Die Entwürfe dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Industrieanlagen. Sie sehen außerdem Vereinfachungen vor, wie sie unter anderem im zwischen Bund und Ländern vereinbarten Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung vereinbart wurden und schaffen geeignete Rahmenbedingungen für die Transformation der Industrie. Konkret werden Anpassungen unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz und den entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Verordnungen vorgenommen, sowie eine Umweltmanagementverordnung (45. BImSchV) eingeführt, die die neu im BImSchG verankerte Betreiberpflicht für Umweltmanagementsysteme konkretisiert.  
 
Die Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien ist am 4. August 2024 in Kraft getreten. Die Änderungs-Richtlinie zielt insbesondere auf eine Verbesserung der Umweltleistung und einen tiefgreifenden industriellen Wandel der erfassten Industrieanlagen ab. Dementsprechend enthält die Änderungs-Richtlinie die Grundpflicht für Anlagenbetreiber, ein Umweltmanagementsystem einzurichten und zu betreiben und Transformationspläne in ihr Umweltmanagementsystem aufzunehmen. Darüber hinaus sieht die Änderungs-Richtlinie höhere Anforderungen bei der Umsetzung von BVT (Beste Verfügbare Techniken)-Schlussfolgerungen vor. Schließlich wird der Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen weiter gestärkt. Die Richtlinie ist bis zum 1. Juli 2026 umzusetzen.  
 
Der Gesetzentwurf setzt die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2024/1785 um. Hierzu werden Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Bundesberggesetz (BBergG) und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vorgenommen. Die Umsetzung weiterer Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1785 erfolgt durch die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen.“

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