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Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Der Entwurf ist im Bundestag eingegangen, wurde dort aber noch nicht beraten. Der 1. Durchgang im Bundesrat wurde übersprungen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:19.02.2025
Drucksache:20/14987 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der nationalen Suizidprävention durch verbesserte Rahmenbedingungen zur effektiven Prävention von Suizidversuchen und Suiziden. Der Entwurf sieht Maßnahmen in den Bereichen Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung vor. Der Gesetzentwurf stammt von der Bundesregierung, und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf basiert auf einer Entschließung des Deutschen Bundestags zur Stärkung der Suizidprävention und auf der Nationalen Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung. Der Deutsche Bundestag hatte sich im Juli 2023 im Kontext der Diskussion um Sterbehilfe ausdrücklich für die Stärkung der Suizidprävention ausgesprochen.  
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Mehrkosten von geschätzt 3.675.000 Euro und einmalige Mehrkosten von geschätzt 1.501.000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll im Einzelplan 15 gegenfinanziert werden. Den Ländern und Gemeinden entstehen hingegen keine zusätzlichen Kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt einmalige Mehrkosten von geschätzt 4.160.000 Euro. Einnahmen sind nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Der Text gibt kein genaues Datum für das Inkrafttreten an, daher gehe ich davon aus, dass das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist nicht als besonders eilbedürftig klassifiziert. Die Maßnahmen werden langfristig ab 2026 eingeführt und sollen bis spätestens 2034 evaluiert werden. Eine Bundesfachstelle und ein Fachbeirat werden zur Unterstützung der Maßnahmen eingerichtet, wobei die Arbeit des Fachbeirats zunächst auf zehn Jahre begrenzt ist. 
 
Maßnahmen 
 
- Zielsetzung: Prävention von Suizidversuchen und Suiziden, Enttabuisierung des Suizidthemas und Unterstützung Betroffener. 
 
- Präventionsansätze: 
- Allgemeine Prävention für die Gesamtbevölkerung durch Aufklärung, niedrigschwellige Beratungsangebote und Strategien zur Vermeidung suizidalen Verlangens. 
- Zielgruppenspezifische Maßnahmen zur Adressierung der spezifischen Bedürfnisse und Risikofaktoren verschiedener Bevölkerungsgruppen. 
 
- Einbindung bestimmter Berufsgruppen: Personen aus Gesundheits-, Sozial- und Lehrberufen sollen bei Kenntnis von Suizidgefahr auf Beratungsangebote hinweisen, jedoch ohne Verpflichtung zur Weitergabe vertraulicher Informationen. 
 
- Bundesfachstelle für Suizidprävention: 
- Zentrale Koordinationsstelle zur fachlichen Begleitung und Information, ohne regelnde Einflussnahme. 
- Überregionale Vernetzung von Akteuren aus verschiedenen Bereichen der Suizidprävention, Forschung und Entwicklung evidenzbasierter Maßnahmen. 
 
- Aufgaben der Bundesfachstelle: 
- Verbesserung der Sichtbarkeit und Erkenntnisgewinnung zur evidenzbasierten Suizidprävention. 
- Entwicklung zielgruppenspezifischer Informationsmaterialien. 
- Entstigmatisierung psychischer Belastungen und Erkrankungen. 
- Begleitung der Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Suizidprävention. 
- Bereitstellung und Bekanntmachung von Beratungsangeboten. 
- Entwicklung von Qualitätskriterien und Standards für Suizidpräventionsmaßnahmen. 
- Einführung einer zentralen Krisenrufnummer und Verstärkung der bestehenden Beratungsangebote. 
- Förderung der Fort- und Weiterbildung für Berufsgruppen im Umgang mit suizidgefährdeten Personen. 
- Einrichtung einer systematischen Surveillance von Suizidversuchen und Verbesserungen der Datenlage, beispielsweise über Todesbescheinigungen und Krankenhausdaten. 
 
- Modellvorhaben: Durchführung von Modellvorhaben zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung und Suizidprävention, insbesondere im Bereich der Nachbetreuung nach Klinikaufenthalten.  
 
- Forschung und Evaluation: Gezielte Forschungsmaßnahmen zur Erkennung von Risikofaktoren, Effekte von sozialen Medien, und die Wirkung des assistierten Suizids. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen bis 2033.  
 
- Fachbeirat: Einrichtung eines Fachbeirats zur Unterstützung der Bundesfachstelle in fachlichen Fragen, mit einer auf zehn Jahre begrenzten Laufzeit. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:18.12.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

TelefonSeelsorge Deutschland e.V. Ökumenischer Verein für TelefonSeelsorge und Offene Tür in Deutschland | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die TelefonSeelsorge setzt sich dafür ein, dass alle Menschen mit suizidalen Gedanken einen niedrigschwelligen Anlaufpunkt haben bzw. ein Angebot zur Verfügung steht, dass Sie in Krisen kontaktieren können. Diese niedrigschwelligen Angebote müssen finanziert werden.

Lobbyregister-Nr.: R004857 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49102

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:19.02.2025
Drucksache:20/14987 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:3/25
Eingang im Bundesrat:03.01.2025
Status Bundesrat:Eingegangen