Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen |
Initiator: | Regierungsfraktionen |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 24.02.2025 |
Drucksache: | 20/14235 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14773 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: | ![]() |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem, um temporäre Erzeugungsüberschüsse, die durch den Ausbau erneuerbarer Energien entstehen, zu vermeiden. Der Entwurf sieht Maßnahmen zur Anpassung der Direktvermarktung, Vergütung bei negativen Preisen und Digitalisierung vor. Der Entwurf kommt von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf steht im Kontext der Energiewende und der Erreichung der Klimaziele, insbesondere des Nachhaltigkeitsziels 7 der UN-Agenda 2030. Er basiert auf dem Digitalisierungsbericht nach § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes und setzt europäische Richtlinien um.
Kosten: Konkrete Angaben zu den Kosten für den Bundeshaushalt und die Länder werden nachgereicht. Ein volkswirtschaftlicher Nutzen zwischen 2 und 11 Milliarden Euro wird erwartet, der indirekt auch den Stromkunden zugutekommt. Weitere direkte oder indirekte Kosten sind nicht zu erwarten.
Inkrafttreten: Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges: Der Entwurf ist teilweise eilbedürftig, um die rechtzeitige Umsetzung europäischer Vorgaben sicherzustellen und die Energiewende voranzutreiben. Eine Befristung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, da es sich um Daueraufgaben handelt. Eine Evaluierung ist nicht geplant, da viele Regelungen auf unionsrechtlichen Vorgaben beruhen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Steuerbarkeit und Sichtbarkeit von Stromerzeugungsanlagen: Netzbetreiber müssen die Steuerbarkeit und Sichtbarkeit von Erzeugungs- und Speicheranlagen sicherstellen und regelmäßig testen. Dies gilt für Anlagen ab 100 kW und fernsteuerbare Anlagen unter 100 kW ab 2026.
- Smart-Meter-Rollout: Beschleunigter Rollout von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen, insbesondere für kleinere Erzeugungsanlagen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
- Flexible Netzanschlussvereinbarungen: Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen, die es ermöglichen, die Anschlussleistung dynamisch zu gestalten, um Netzkapazitäten effizienter zu nutzen.
- Umrüstung von Kraftwerken: Möglichkeit zur Umrüstung stillzulegender Kraftwerke zu rotierenden Phasenschiebern zur Bereitstellung von Blind- und Kurzschlussleistung.
- Marktintegration erneuerbarer Energien: Anpassung der Vergütung bei negativen Strompreisen, um Anreize zur Einspeicherung oder Eigenverbrauch zu schaffen.
- Direktvermarktung und Speicherflexibilisierung: Vereinfachung der Anforderungen an die Direktvermarktung und Einführung von Optionen zur flexiblen Nutzung von Stromspeichern.
- Netztrennung bei Verstößen: Netzbetreiber können Anlagen vom Netz trennen, wenn diese gegen Steuerbarkeitsvorgaben verstoßen.
- Berichtspflichten: Netzbetreiber müssen regelmäßig Berichte über die Steuerungsfähigkeit und die Erfüllung der Ausstattungsverpflichtungen erstellen.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Systemsicherheit zu erhöhen, die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern und die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben.
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 12 Einträge zu Drucksache 20/14235 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vereinfachung der Direktvermarktung und des Messwesens
Lobbyregister-Nr.: R006589 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49137
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDEW begrüßt ausdrücklich, dass mit dem „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ ein enorm wichtiges Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Stromspitzen und zur Gewährleistung der Systemstabilität Gegenstand der Anhörung am 15.01.25 sein wird. Es enthält wichtige und äußerst zeitkritische Änderungen nicht nur zum Umgang mit den PV-Mittagsspitzen, sondern ebenso für den zügigen und wirtschaftlichen Smartmeter-Rollout und Folgeanpassungen der Umstellung des Stromhandels. Besonders erfreulich für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland ist die geplante Verlängerung der Genehmigungsfiktion für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen.
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52017
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDEW hat sich im Vorfeld mit Nachdruck für alle diese Maßnahmen ausgesprochen. Sie sind richtig und notwendig, um die PV-Mittagsspitzen-Problematik kontrollierbar zu machen und den Smart Meter Rollout wirtschaftlich zu gestalten.
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52017
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDI unterstützt die vorgeschlagene Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen im Grundsatz, da er größere Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber und leichtere Direktvermarktung adressiert. Aus Industriesicht ist eine sehr rasche bessere Steuerungsmöglichkeit des Netzes unabdingbar und verträgt keinen zeitlichen Aufschub. Netzentgelte machen dabei einen signifikanten Teil des Strompreises aus und stellen eine erhebliche und künftig noch weiter zunehmende Belastung dar. Notwendig ist ein langfristiges politisches Konzept, um ein strukturell wettbewerbsfähiges Stromkostenniveau zu sichern. Kurzfristig muss ein Zuschuss zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte aus dem Bundeshaushalt eingeführt werden
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52840
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Abbau der Hürden für Steckerspeicher, Öffnung variable Netzentgelte für Steckerspeicher, Zulassung von smarten mME zu Abrechnungszwecken
Lobbyregister-Nr.: R007242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49140
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bundeseinheitliches Sicherungsinstrument für Planverfahren.
Lobbyregister-Nr.: R002154 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52528
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die aktuellen Gesetzesentwürfe beinhalten unterstützende Punkte, wie z.B. flexible Netzanschlussverträge im EnWG. Neben diesen zu unterstützenden Punkten in den Gesetzesentwürfen, fordern wir einen besseren Netzreservierungsmechanismus und umfangreiche Vorgaben zur Netztransparenz. Wir erwarten die Umsetzung des Bundesbedarfsplangesetzes, um den Netzausbau weiter voranzubringen.
Lobbyregister-Nr.: R001683 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51046
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vereinfachung des Entwurfes hin zu abstrakt-generellen Vorschriften mit der Möglichkeit zur weiteren inhaltlichen Bestimmung durch die zuständigen nachgeordneten Behörden
Lobbyregister-Nr.: R002297 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52102
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anpassung des regulatorischen Rahmens mit dem Ziel, temporäre Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden u.a. durch Vereinfachung bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen.
Lobbyregister-Nr.: R005120 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50754
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Netzorientierten EE-Ausbau für eine bezahlbare Energiewende ermöglichen. Netzdienlichen Einsatz von Speichern und Flexibilitäten anreizen. Digitalisierung für bessere Kapazitätsnutzung und Sektorenkopplung fördern. Zukunftsfähige Regulierung für das Klimaneutralitätsnetz gewährleisten. Genehmigungsverfahren auf allen (Netz-)Ebenen beschleunigen und Bürokratie abbauen.
Lobbyregister-Nr.: R002503 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49560
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vorhandene Netzkapazitäten durch die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten und Herstellung größerer Netztransparenz effizienter nutzen.
Lobbyregister-Nr.: R003890 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50724
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Praxistaugliche Regelungen zur Vermeidung von PV-Stromspitzen durch den Einsatz von Stromspeichern. Ebenso durch Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen.
Schneller Einbau von intelligenten Messsystemen auf Wunsch.
Lobbyregister-Nr.: R002274 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52757
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere Vorsorge für Zeiten temporärer Erzeugungsüberschüsse getroffen werde, die zuletzt vermehrt aufgetreten sind.
Lobbyregister-Nr.: R000611 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50281
Eingang im Bundestag: | 17.12.2024 |
Erste Beratung: | 19.12.2024 |
Abstimmung: | 31.01.2025 |
Drucksache: | 20/14235 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14773 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 20.12.2024 | Anhörung Anhörung Anhörung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 15.01.2025 | Anhörung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Finanzausschuss | 29.01.2025 | Ergänzung |
Haushaltsausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Wirtschaftsausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 14.01.2025 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.
Sachverständige begrüßen Neureglung zu Solar-Anlagen
Stefan Kapferer (50Hertz Transmission GmbH): Die geplanten Maßnahmen sind dringend erforderlich, um Netzsituationen zu vermeiden, in denen Verteilnetzstränge und Endverbraucher von der Stromversorgung getrennt werden müssen. Es sind wirksame Preissignale und Steuerungsmöglichkeiten notwendig.
Tetiana Chuvilina (TenneT TSO GmbH): Die Beschleunigung des Netzausbaus ist wichtig. Wird das Bundesbedarfsplangesetz nicht verabschiedet, müssen die Unterlagen für Gleichstromprojekte neu erstellt werden, was zu Verzögerungen führt.
Nadine Bethge (Deutsche Umwelthilfe): Die Steuerbarkeit von PV-Anlagen ist wichtig, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Regelungen sind sinnvoll und im Interesse aller.
Andrees Gentzsch (BDEW): Das Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Stromspitzen sollte noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, um Brownouts zu vermeiden. Der PV-Ausbau ist erfolgreich, führt aber zu Netzherausforderungen.
Professor Lion Hirth (Hertie School): Der Netzausbau muss mit intelligenten Maßnahmen verknüpft werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Andreas Kießling (Bayernwerk AG): Die Gesetzesvorlage ist notwendig. Es braucht Anreize für netzdienlichere Speicherlösungen und ein Smart Meter Rollout.
Carsten Körnig (Bundesverband Solarwirtschaft): Speicher spielen eine zentrale Rolle für die Integration von Solar- und Windstrom. Es gibt bereits viel ungenutzte Speicherkapazität, die durch einen geeigneten Rechtsrahmen aktiviert werden könnte.
Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht): Die Novelle des Energiewirtschaftsrechts sollte zeitnah verabschiedet werden, um Planungssicherheit zu schaffen.
Carsten Rolle (BDI): Die Stromkosten sind im internationalen Vergleich hoch. Es braucht Netzentgeldzuschüsse, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Matthias Stark (BEE): Die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes gibt Rechtssicherheit und hilft, die Netzinfrastruktur besser zu nutzen.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Finanzausschuss, der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dieser Empfehlung zugestimmt. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen: Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, die sich auf das Energiefinanzierungsgesetz beziehen, um das Finanzierungssystem für den Ausbau der erneuerbaren Energien praxistauglicher zu gestalten. Zudem wird die De-Minimis-Ausnahme von entflechtungsrechtlichen Vorgaben für Ladesäulen verlängert. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf.
Begründung: Die Begründung der Beschlussempfehlung hebt hervor, dass die Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem notwendig ist, um temporären Erzeugungsüberschüssen zu begegnen. Der Entwurf dient auch der Umsetzung europäischen Rechts. Der Smart-Meter-Rollout wird als volkswirtschaftlich vorteilhaft angesehen.
Statements der Fraktionen:
- SPD betont die Notwendigkeit, das Stromsystem für 100 Prozent erneuerbare Energien umzustellen und sieht Batteriespeicher als wichtig an.
- CDU/CSU sieht die Vermeidung von Erzeugungsüberschüssen als wichtigen Schritt und äußert Bedenken über eine potenzielle Abhängigkeit von China.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass der endgültige Änderungsantrag die Verlängerung der De-Minimis-Ausnahme umfasst und keine zusätzlichen Probleme mit China aufwirft.
- FDP kritisiert fehlende Anreize für den Speicherausbau und die Nichtausweitung der Direktvermarktung auf kleinere Anlagen.
- AfD sieht die Änderung als Zeichen für eine nicht funktionierende Energiepolitik und äußert Bedenken über die Auswirkungen auf private Wallboxen.
- Die Linke kritisiert die unzureichende Nutzung der Spitzenkappung und die Kostenverteilung auf die Allgemeinheit.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen der Beschlussempfehlung zusammengefasst:
- Verlängerung der Fristen für die De-minimis-Ausnahme bei entflechtungsrechtlichen Vorgaben für Ladesäulenbetreiber bis zum 31. Dezember 2026, um den Aufbau der Ladeinfrastruktur nicht zu behindern.
- Streichung einer geplanten Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), da diese Änderung aufgrund eines Redaktionsversehens gegenstandslos wäre.
- Einführung einer Übergangsregelung in der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) zur Umstellung auf Viertelstundenprodukte am Strommarkt, um Klarheit über die Ermittlung von Zeiträumen mit negativen Preisen zu schaffen.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Abstimmung: | 14.02.2025 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |