Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung |
Initiator: | Regierungsfraktionen |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 24.02.2025 |
Drucksache: | 20/14246 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14774 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
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Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Flexibilisierung von Biogasanlagen und die Sicherung der Anschlussförderung, um diese Anlagen besser in das klimaneutrale Stromsystem zu integrieren und die Planungssicherheit für Betreiber zu erhöhen. Der Entwurf stammt von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt, dass viele Biogasanlagen, die zwischen 2004 und 2011 entstanden sind, bald das Ende ihrer 20-jährigen Erstförderung erreichen. Diese Anlagen müssen flexibler werden, um Solar- und Windenergie zu ergänzen. Bisherige Anreize zur Flexibilisierung waren unzureichend.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen durch die Neuregelungen höhere Kosten im Vergleich zum Status quo, mit einer Erhöhung der Gesamtkosten um ca. 1,52 Mrd. Euro auf 11,47 Mrd. Euro. Es werden keine direkten Einnahmen erwartet. Für Länder und Kommunen sind keine finanziellen Auswirkungen ersichtlich.
Inkrafttreten: Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten des Gesetzes. Daher ist anzunehmen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf sieht keine Alternativen vor und betont die Notwendigkeit der Regelungen zur Sicherung der Anschlussförderung und Flexibilisierung. Es wird ein Zuschlagsverfahren bis Ende 2027 eingeführt, und die Südquote wird aufgehoben. Eine Evaluierung ist im Rahmen der generellen Evaluierung des EEG vorgesehen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG):
- Einführung der Definition der Betriebsviertelstunde zur Vergütung von Biomasseanlagen basierend auf Betriebsstunden statt Bemessungsleistung.
- Einführung der Definition der Wärmeversorgungseinrichtung zur bevorzugten Förderung von Biomasseanlagen mit Wärmeanschluss bis Ende 2027.
- Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Biomasse von 1.300 MW auf 2.054 MW für die Jahre 2025 bis 2028.
- Einführung eines gesonderten Zuschlagsverfahrens für bestehende Biomasseanlagen mit Wärmeanschluss, um deren Anschlussförderung zu sichern.
- Verkürzung der Bewerbungsfrist für bestehende Biomasseanlagen von acht auf fünf Jahre vor Auslaufen der Förderung.
- Verkürzung der Frist zur Umstellung auf Anschlussförderung von fünf auf zwei Jahre, mit Verlängerung der Anschlussförderung auf zwölf Jahre.
- Verschärfung des Maisdeckels zur Reduzierung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn in Biogasanlagen.
- Umstellung der Förderung von Biogasanlagen auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsviertelstunden, um flexiblen Betrieb zu fördern.
- Anhebung des Flexibilitätszuschlags von 65 Euro auf 100 Euro.
- Wegfall der Vergütung bei schwach positiven Spotmarktpreisen, um die Einspeisung bei niedrigen Preisen zu reduzieren.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Förderung von Biomasseanlagen zu optimieren, die Wärmewende zu unterstützen und die Systemstabilität im Energiemarkt zu verbessern.
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 4 Einträge zu Drucksache 20/14246 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit den Regelungen werden einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Biogasanlagen gesetzt. Andererseits wird für Biogas-Bestandsanlagen und insbesondere für solche, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind, die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung verbessert.
Lobbyregister-Nr.: R007167 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49707
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich fluktuierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschreibungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
Lobbyregister-Nr.: R000788 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50212
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich flukturierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschriebungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
Lobbyregister-Nr.: R002106 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45128
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zukunftsfähigkeit der Biogasbranche sicherstellen und Sicherung von bestehender erneuerbarer Wärme und Stromerzeugung.
Lobbyregister-Nr.: R003890 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50724
Eingang im Bundestag: | 17.12.2024 |
Erste Beratung: | 20.12.2024 |
Abstimmung: | 31.01.2025 |
Drucksache: | 20/14246 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14774 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 20.12.2024 | Anhörung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 15.01.2025 | Anhörung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Finanzausschuss | 29.01.2025 | Ergänzung |
Haushaltsausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Wirtschaftsausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 14.01.2025 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.
Sachverständige fordern Anschlussförderung für Biogasanlagen
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte die Notwendigkeit einer Verlängerung des KWKG in dieser Legislaturperiode, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Sie hob die Bedeutung eines umfassenden Konzepts für Biomasse hervor. Michael Beil, Abteilungsleiter beim Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik, begrüßte die Regelung zu Biogasanlagen für ihre Lenkungswirkung und die Priorisierung innerhalb der Ausschreibungen. Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer der 8KU GmbH, forderte eine unverzügliche Verlängerung des KWKG zur Sicherung der Fernwärmeinfrastruktur. Sabine Gores, vom Öko-Institut, kritisierte das KWKG als Notbehelf und forderte eine treibhausneutrale Förderung ab 2035. Till Jenssen vom Deutschen Städtetag sprach sich für die Verlängerung der KWK-Förderung bis 2035 aus, um den Fernwärmeausbau sicherzustellen. Professor Jürgen Karl von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg betonte die Notwendigkeit von Biogasspeichern und Flexibilisierung für eine sichere Stromversorgung. Martin Laß vom Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein unterstrich die einheitlichen Stellungnahmen der Experten bezüglich der Investitionen in Bioenergie. Kai Lobo vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) verglich die Formulierungshilfe der Bundesregierung mit dem Unionsentwurf und forderte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der EU-Kommission. Stefan Lochmüller von N-ERGIE warnte vor den Folgen eines Auslaufens der KWKG-Förderung für die Wärmewende. Sandra Rostek vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BBE) kritisierte die fehlenden Übergangsfristen im Entwurf und forderte einen realistischen Transformationspfad. Christian Seyfert vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) betonte die Dringlichkeit für Rechts- und Planungssicherheit, um den KWK-Kraftwerkspark zu erhalten.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Finanzausschuss, der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Gruppe Die Linke zu. Die Fraktion der AfD stimmte dagegen, während die Fraktion der FDP sich enthielt. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen: Änderungen im Gesetzentwurf betreffen insbesondere die Anhebung der Ausschreibungsmengen für die Jahre 2025 und 2026, die Verlängerung der Frist zur Umstellung bestehender Biomasseanlagen und die Erhöhung der förderfähigen Betriebsviertelstunden. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Begründung: Die Begründung der Beschlussempfehlung umfasst die Notwendigkeit, Anreize für eine flexiblere Fahrweise von Biogasanlagen zu schaffen und deren Anschlussförderung zu sichern. Die Änderungen sollen die Planungssicherheit für Biogas-Bestandsanlagen verbessern und die Ausschreibungsmengen moderat anheben.
Statements der Fraktionen:
- SPD: Betont die Wichtigkeit der Fortsetzung der Förderung zur Stabilisierung der Bioenergie und begrüßt den Kompromiss mit den anderen Fraktionen.
- CDU/CSU: Kritisiert die bisherige Behandlung der Biomasse, sieht den aktuellen Vorschlag als Verbesserung und fordert in der nächsten Legislaturperiode mehr fachliche Praxis.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Freut sich über die Abstimmung und sieht die Bioenergie als perfekte Ergänzung zu Sonne und Wind.
- FDP: Kritisiert den Gesetzentwurf als unzureichend und nicht nachhaltig, insbesondere in Bezug auf Flexibilisierungspotenziale und Kosteneffizienz.
- AfD: Sieht die häufigen Änderungen der Energiegesetze als Symbolpolitik und kritisiert die hohen Energiepreise und die Instabilität des Strommarkts.
- Die Linke: Begrüßt den Fortschritt, sieht aber weiteren Handlungsbedarf, insbesondere bei der Wärmeversorgung und der Einspeisung ins Gasnetz.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen der empfohlenen Änderungen zusammengefasst:
- Anhebung des Flexibilitätszuschlags von 65 Euro/kW auf 100 Euro/kW, um die wirtschaftlichen Bedingungen für Anlagen zu verbessern.
- Erhöhung der Ausschreibungsmenge für Biomasse von 1.300 MW auf 2.828 MW (3.524 MW inkl. Biomethan) bis 2028, was die Gesamtkosten auf 16,65 Mrd. Euro erhöht.
- Verlängerung der Frist zur Umstellung bestehender Biomasseanlagen von zwei auf dreieinhalb Jahre.
- Erhöhung der förderfähigen Betriebsviertelstunden von 10.000 auf 11.680, um den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu sichern.
- Einführung einer Bagatellgrenze für kleinere Anlagen bis 350 kW, die eine Förderung für bis zu 16.000 Betriebsviertelstunden erhalten können, um wirtschaftliche Flexibilisierung zu ermöglichen.
- Klarstellungen und sprachliche Anpassungen, die sicherstellen, dass Regelungen für alle Biomasseanlagen mit Ausschreibungszuschlag gelten.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Abstimmung: | 31.01.2025 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |