Windenergieakzeptanzgesetz
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Offizieller Titel: | Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus |
Initiator: | CDU/CSU |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 27.02.2025 |
Drucksache: | 20/14234 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14777 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau sowie die Beschleunigung des Wohnungsbaus. Dies soll durch Änderungen im Windflächenenergiebedarfsgesetz und im Baugesetzbuch erreicht werden. Der Entwurf stammt von der Fraktion der CDU/CSU, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt die Notwendigkeit eines abgestimmten Vorgehens von Bund, Ländern und Kommunen, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Es wird auf die Wohnungsbaukrise der letzten drei Jahre hingewiesen, die eine Reform des Bauplanungsrechts erforderlich macht.
Kosten: Laut dem Gesetzentwurf entstehen für den Bundeshaushalt, die Länder und Gemeinden keine Kosten. Es wird kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger oder die Wirtschaft erwartet, und auch der Verwaltung entstehen keine neuen Kosten. Einnahmen werden nicht erwähnt.
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf enthält keine expliziten Hinweise auf eine besondere Eilbedürftigkeit. Es wird jedoch betont, dass die Regelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus und des Wohnungsbaus dringend erforderlich sind, um die bestehenden Probleme zu adressieren.
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 3 Einträge zu Drucksache 20/14234 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDEW begrüßt den gefundenen Kompromiss, insbesondere im Vergleich zum ursprünglich eingebrachten Gesetzesentwurf.
Der BDEW hatte eine Übergangsregelung und ein Abstellen auf die Planreife nach § 245 e Abs. 4 BauGB (anstatt auf in Aufstellung befindliche Pläne) gefordert, dies ist aber nicht im Gesetz enthalten.
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52017
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Regelungsvorschlag erörtert die Möglichkeiten durch einen vereinfachten Typenwechsel weitere Beschleunigungseffekte in der Genehmigung gemäß BIschG herbeizuführen.
Lobbyregister-Nr.: R003850 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48361
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir regten an:
- Auf die Einführung eines solchen Steuerungselements in dieser Form zu verzichten.
- Die Hürden einer Untersagung vor allem für Projekte, die im Einvernehmen mit
den Kommunen entstehen, anzuheben. Zum Beispiel dadurch, dass Projekte, bei
denen das Einvernehmen mit den Kommunen vorliegt, nicht durch die Planungsträger
untersagt werden können
- Die Regelung zur Anrechnung der Flächen auf die Flächenziele in ihrer ursprünglichen
Form weiter beizubehalten.
Lobbyregister-Nr.: R001496 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52794
Eingang im Bundestag: | 17.12.2024 |
Erste Beratung: | 19.12.2024 |
Abstimmung: | 31.01.2025 |
Drucksache: | 20/14234 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14777 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 20.12.2024 | Anhörung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 15.01.2025 | Anhörung Anhörung Anhörung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Wirtschaftsausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 15.01.2025 im Ausschuss für Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.
Wolfram Axthelm (Bundesverband Erneuerbare Energien): Axthelm sieht keinen Bedarf für den weitreichenden Eingriff des Bundesgesetzgebers beim Windenergieausbau. Der Entwurf könnte die Flächenausweisung bundesweit ins Stocken bringen und zu Mehraufwand führen. Er plädiert dafür, den Gesetzentwurf nicht weiter zu verfolgen und den Planungsträgern vor Ort mehr Spielraum zu lassen.
Bernd Düsterdiek (Deutscher Städte- und Gemeindebund): Düsterdiek hält die Neuregelung für zwingend erforderlich, da eine ungesteuerte Entwicklung beim Windenergieausbau zu Akzeptanzverlusten führe.
Professor Klaus Grigoleit (Technische Universität Dortmund): Grigoleit betont die Notwendigkeit, das Planungsbedürfnis auf Bundesebene zu sichern, um einen Genehmigungs- und Ausbaustopp zu vermeiden.
Olaf Gericke (Landkreistag Nordrhein-Westfalen): Gericke sieht das Problem nicht nur auf Nordrhein-Westfalen beschränkt und betont die Wichtigkeit von Akzeptanz für den Erfolg der Energiewende.
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: Die Ziele des Gesetzentwurfs werden begrüßt, jedoch wird die Vielzahl neuer Regelungen kritisiert, die Rechtsunsicherheiten schaffen.
Barbara Metz (Deutsche Umwelthilfe): Metz lehnt den geplanten Paragraf 246e Baugesetzbuch ab, da er eine Bedrohung für Umwelt- und Naturschutz darstelle.
Dirk Salewski (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen): Salewski hält die Sonderregelung für sinnvoll, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu vereinfachen, fordert jedoch Nachbesserungen.
Peter Münster (Gemeinde Eichenau): Münster sieht die Überlegungen der Unionsfraktion als konsequent an, um Flächen von weiteren Beschränkungen freizuhalten.
Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht): Müller sieht die Notwendigkeit für eine bundesrechtliche Klarstellung der Rechtslage.
Christian Mildenberger (NRW.Energy4Climate GmbH): Mildenberger betont die Notwendigkeit von Ambition und Akzeptanz für den nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien und sieht im Gesetzentwurf eine Möglichkeit, Regelungslücken zu schließen.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatend waren der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Gruppe Die Linke zu. Die Fraktion der AfD stimmte dagegen, während die Fraktion der FDP sich enthielt. Es gibt keinen Hinweis auf einen Entschließungsantrag.
Änderungen: Änderungen wurden eingefügt. Die Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes wurde durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ersetzt, und die Änderungen im Baugesetzbuch wurden gestrichen. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und nicht auf andere Gesetze.
Begründung: Die Änderungen wurden vorgenommen, um auf die akute Situation in Nordrhein-Westfalen zu reagieren, wo viele Anträge außerhalb von Windenergiegebieten gestellt werden. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Vorbescheide keine Verbindlichkeit für die Genehmigung des Projekts mehr vermitteln und dass die Akzeptanz vor Ort gestärkt wird.
Statements der Fraktionen:
- Die SPD begrüßte die Einigung und betonte die Wichtigkeit einer Regelung, die den Windenergieausbau nicht behindert.
- Die CDU/CSU hob die Bedeutung der Akzeptanz vor Ort hervor und betonte, dass der Gesetzentwurf die Regionalplanungen schützen solle.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützten die Beschleunigung des Windenergieausbaus und die Regelung, die Vorbescheide außerhalb geplanter Gebiete einschränkt.
- Die FDP kritisierte, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf sinnvoller gewesen wäre und enthielt sich.
- Die AfD äußerte, dass das Anliegen zwar in die richtige Richtung gehe, die Regelungstechnik jedoch das Ziel verfehle.
- Die Linke unterstützte den Änderungsantrag, um die Akzeptanz für Windkraft zu verbessern, und schlug eine verpflichtende Abgabe je erzeugte Kilowattstunde Windstrom vor.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie:
- Anpassung der Eingangsformel aufgrund der Streichung von Regelungsteilen, die die Zustimmungspflicht des Bundesrates auslösen.
- Klarstellung im Bundes-Immissionsschutzgesetz, dass ein Vorbescheid für Windenergieanlagen nicht erteilt werden kann, wenn der Standort außerhalb ausgewiesener oder in Planung befindlicher Windenergiegebiete liegt.
- Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei Behörden bezüglich der Erteilung von Vorbescheiden für Windenergieanlagen.
- Streichung des Regelungsgegenstands des bisherigen Artikels 2 des Gesetzentwurfs, der eine Änderung des Baugesetzbuchs vorsah.
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Abstimmung: | 14.02.2025 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |