Änderung des Mutterschutzgesetzes (Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten)
+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten |
Initiator: | Regierungsfraktionen |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 19.12.2024 |
Drucksache: | 20/14241 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 20/14241 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Grundsätzlich sollte eine tragfähige und praxistaugliche Lösung auch für selbstständig tätige privatversicherte Frauen bei Fehlgeburten vorgesehen werden. Von der vorgeschlagenen Änderung des VVG sollte abgesehen werden, da es bislang keine hinreichende Datengrundlage für die Kalkulation dieser Tarife gibt und eine kurzfristige marktreife Umsetzung bereits ab dem 1. Juni 2025 für die Versicherer nicht darstellbar ist. Zudem würde eine Stichtagsregelung zu zwei Tarifgenerationen führen, wodurch die erweiterten Krankentagegeldtarife u. U. sehr teuer und damit unattraktiv werden könnten.
Lobbyregister-Nr.: R000815 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49736
Eingang im Bundestag: | 17.12.2024 |
Erste Beratung: | 19.12.2024 |
Drucksache: | 20/14241 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |