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Änderung des Mutterschutzgesetzes (Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten)

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und befindet sich jetzt in der Ausschussberatung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:19.12.2024
Drucksache:20/14241 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Grundsätzlich sollte eine tragfähige und praxistaugliche Lösung auch für selbstständig tätige privatversicherte Frauen bei Fehlgeburten vorgesehen werden. Von der vorgeschlagenen Änderung des VVG sollte abgesehen werden, da es bislang keine hinreichende Datengrundlage für die Kalkulation dieser Tarife gibt und eine kurzfristige marktreife Umsetzung bereits ab dem 1. Juni 2025 für die Versicherer nicht darstellbar ist. Zudem würde eine Stichtagsregelung zu zwei Tarifgenerationen führen, wodurch die erweiterten Krankentagegeldtarife u. U. sehr teuer und damit unattraktiv werden könnten.

Lobbyregister-Nr.: R000815 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49736

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:17.12.2024
Erste Beratung:19.12.2024
Drucksache:20/14241 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente