Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung
+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Offizieller Titel: | Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern |
Initiator: | FDP |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 10.04.2025 |
Drucksache: | 20/14259 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Hinweis: | Im Zuge der Ausschussberatung wurden hier noch weite Teile des Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (FDP) angehängt. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Vergütung von Vormündern und Betreuern zu vereinfachen und an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anzupassen, um die Betreuungsgerichte und Betreuer von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Der Entwurf kommt von der Fraktion der FDP, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund: Der Entwurf reagiert auf die hohe Inflation seit 2022, die die Kosten für Betreuer und Betreuungsvereine stark erhöht hat. Eine vorherige Sonderzahlung zur Inflationsanpassung läuft Ende 2025 aus, was eine Neuregelung notwendig macht, um das Betreuungssystem zu stabilisieren.
Kosten: Die Reform wird die Länder jährlich mit etwa 131,2 Millionen Euro für die Betreuervergütung, 15,1 Millionen Euro für die Aufwandspauschale ehrenamtlicher Betreuer und 3,7 Millionen Euro für Verfahrenspfleger belasten. Weitere Kosten von 7,5 Millionen Euro entstehen durch die Erhöhung der Vormünder- und Pflegervergütung. Es werden keine Einnahmen für den Bund oder die Länder erwartet.
Inkrafttreten: Keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten, daher wird angenommen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges: Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet, sieht jedoch eine Übergangsfrist bis 2028 für die technische Umsetzung der Dauervergütungsfestsetzung vor. Es wird erwartet, dass die Reform die Bürokratiekosten erheblich reduziert und die Funktionsfähigkeit des Betreuungssystems sichert.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
1. Erhöhung der Vergütung für Vormünder:
- Stundensatz für Vormünder ohne besondere Kenntnisse von 23 auf 26 Euro.
- Stundensatz für Vormünder mit besonderen Kenntnissen von 29,50 auf 33 Euro.
- Stundensatz für Vormünder mit Hochschulausbildung von 39 auf 44 Euro.
2. Einführung eines zweistufigen Fallpauschalensystems:
- Wegfall der bisherigen Vergütungsstufe A.
- Stufe 1 für Betreuer ohne Hochschulabschluss.
- Stufe 2 für Betreuer mit Hochschulabschluss.
3. Vereinfachung der Vergütungskriterien:
- Reduzierung der Zeitkriterien auf zwei Zeiträume: bis zu oder länger als zwölf Monate.
- Vereinfachte Abgrenzung der Wohnformen für die Vergütung.
4. Abschaffung gesonderter Pauschalen:
- Wegfall der Pauschalen für bestimmte Fallgestaltungen in der Vermögenssorge.
5. Einführung von Zuschlägen für Pfleger:
- 25% Zuschlag für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (18 Uhr bis 6 Uhr, Wochenenden, Feiertage).
6. Ausfallentschädigung für Umgangspfleger:
- 50% Entschädigung bei Ausfall eines Umgangstermins ohne eigenes Verschulden.
7. Anpassung der Schlussberichterstattung:
- Begrenzung der Pflicht zur Schlussrechnungslegung auf Betreuerwechsel.
- Einführung einer Vermögensübersicht bei Beendigung der Betreuung.
8. Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer:
- Erhöhung von 425 auf 450 Euro.
9. Einführung der Dauervergütungsfestsetzung als Regelfall ab 2028:
- Ziel: Effizienzsteigerung und Bürokratieabbau.
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 2 Einträge zu Drucksache 20/14259 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schaffung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer*imnnen und Betreuungsvereine über den 01.01.2026 hiinaus, Anhebung der Fallpauschalen als Zwischenlösung bis zur endgültigung Neureglung des VBVG, Dynmaisierung der Betreuer*innenvergütung, Evaluierung der Betreuer*innenvergütung bis spätestens 2026, Weiterentwicklung des VBVG zu Beginn der neuen Legislaturperiode.
Lobbyregister-Nr.: R004143 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50080
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die FDP-Fraktion hat am 19. Dezember 2024 dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages einen „eigenen“ Entwurf zu diesem Gesetz zugeleitet. Zu diesem Entwurf haben die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) organisierten Verbände die hier abrufbare Stellungnahme abgegeben. Auch im Entwurf der FDP vermag der Paritätische und die BAGFW keine der notwendigen Weichenstellungen zu erkennen. Der FDP-Entwurf ist auch mit den leichten Verbesserungen einzelner Positionen in der Vergütungstabelle, die der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsvereine und dem sich daraus ergebenden Fallmix besser Rechnung tragen sollten, weit entfernt von einer nachhaltig tragfähigen Vergütung im Betreuungswesen, wodurch Nachbesserungen eingefordert werden.
Lobbyregister-Nr.: R002086 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51026
Eingang im Bundestag: | 17.12.2024 |
Erste Beratung: | 19.12.2024 |
Abstimmung: | 31.01.2025 |
Drucksache: | 20/14259 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Rechtsausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Abstimmung: | 21.03.2025 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |