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Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:05.03.2025
Drucksache:20/14240 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die dringliche Umsetzung europäischer Vorgaben im Finanzmarkt- und Steuerbereich, insbesondere durch die Implementierung wichtiger EU-Rechtsakte in deutsches Recht. Der Entwurf sieht auch die Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vor. Der Gesetzentwurf stammt von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf ist notwendig, da die Legislaturperiode vorzeitig endet und bestimmte Regelungen noch umgesetzt werden müssen. Diese betreffen unter anderem die EU-Richtlinien zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals und Echtzeitüberweisungen in Euro. Zudem wird die Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung aufgrund von Fortschritten in der Abwicklung der übernommenen Risikopositionen angestrebt. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen keine direkten Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Es wird jedoch ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 63.570,15 Euro für die Verwaltung auf Bundesebene erwartet. Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 15.513,12 Euro. Weitere Kosten oder Einnahmen sind nicht beziffert. 
 
Inkrafttreten: Es gibt keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten des Gesetzes, daher ist anzunehmen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung europäischer Vorgaben besonders eilbedürftig. Es sind keine spezifischen gleichstellungsrelevanten Bestimmungen enthalten, und es sind keine spezifischen demografischen Auswirkungen zu erwarten. Eine Befristung der gesetzlichen Regelungen ist nicht vorgesehen, und eine Evaluierung des Gesetzes ist nicht geplant. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Anpassung des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an europäische Vorgaben zur Einrichtung des European Single Access Point (ESAP). 
- Unternehmensregister wird zur ESAP-Sammelstelle für kapitalmarktbezogene Informationen. 
- Inlandsemittenten müssen ihre Jahresberichte sowohl im Unternehmensregister als auch über ESAP veröffentlichen. 
- BaFin übermittelt Sanktionsentscheidungen an ESAP. 
- Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes zur Steuerbefreiung der DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH. 
- Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) und Übertragung ihrer Aufgaben auf das Bundesministerium der Finanzen und die Finanzagentur. 
- Anpassung des Kreditwesengesetzes zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1632 und zur Ausübung von Wahlrechten. 
- Änderungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zur Anpassung an europäische Richtlinien und zur Sicherstellung des Schutzes von Zahlungsdienstnutzern. 
- Anpassungen im Versicherungsaufsichtsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 über den Versicherungsvertrieb. 
- Aufhebung der Satzung der FMSA aufgrund ihrer Auflösung.

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns dafür ein, dass Kredite von Förderbanken an andere Banken im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts weiter mit einem Risikogewicht von 20 % angerechnet werden können, um eine negative Beeinträchtigung des Fördergeschäfts in Deutschland zu vermeiden.

Lobbyregister-Nr.: R001169 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52726

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:17.12.2024
Erste Beratung:19.12.2024
Abstimmung:30.01.2025
Drucksache:20/14240 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung29.01.2025Ergänzung
Finanzausschuss29.01.2025Ergänzung
Haushaltsausschuss29.01.2025Tagesordnung
Rechtsausschuss29.01.2025Ergänzung
Wirtschaftsausschuss29.01.2025Tagesordnung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Abstimmung:31.01.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt