Gesetz zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche
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| Offizieller Titel: | Gesetz zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche |
| Initiator: | BMWK |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 20.12.2024 |
| Drucksache: | 20/14243 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Hinweis: | Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe an die Fraktionen gegeben. |
| Datum erster Entwurf: | |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 11.12.2024 |
Im Lobbyregister des Bundestags sind 2 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine Änderungen von Vorgaben für die Zustellung schwerer Pakete ergibt nur dann Sinn, wenn alle Beschäftigten in der Paketlogistik hiervon profitieren. Entsprechend setzen wir uns dafür ein, dass die Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete konkretisiert und diese künftig vom Versender übernommen wird.
Lobbyregister-Nr.: R002207 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48781
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bürokratiearme und wettbewerbskonforme Ausgestaltung des zukünftigen Marktrahmens
Lobbyregister-Nr.: R003007 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51846
| Eingang im Bundestag: | 17.12.2024 |
| Erste Beratung: | 20.12.2024 |
| Drucksache: | 20/14243 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Wirtschaftsausschuss | 18.12.2024 | Anhörung |