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Gesetz zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und befindet sich jetzt in der Ausschussberatung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche
Initiator:BMWK
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:20.12.2024
Drucksache:20/14243 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Hinweis:Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe an die Fraktionen gegeben.
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:11.12.2024
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 2 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Hermes Germany GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine Änderungen von Vorgaben für die Zustellung schwerer Pakete ergibt nur dann Sinn, wenn alle Beschäftigten in der Paketlogistik hiervon profitieren. Entsprechend setzen wir uns dafür ein, dass die Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete konkretisiert und diese künftig vom Versender übernommen wird.

Lobbyregister-Nr.: R002207 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48781

United Parcel Service Deutschland S.à r.l. & Co. OHG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bürokratiearme und wettbewerbskonforme Ausgestaltung des zukünftigen Marktrahmens

Lobbyregister-Nr.: R003007 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51846

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:17.12.2024
Erste Beratung:20.12.2024
Drucksache:20/14243 (PDF-Download)
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Wirtschaftsausschuss18.12.2024Anhörung
Weiterführende Links