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Gesetz zur Stärkung polizeilichen Befugnisse

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:30.01.2025
Drucksache:20/14704 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der digitalen Befugnisse der Sicherheitsbehörden, insbesondere des Bundeskriminalamts (BKA) und der Bundespolizei, um auf die verschärfte Sicherheits- und Bedrohungslage in Deutschland zu reagieren. Der Entwurf zielt darauf ab, moderne polizeiliche Befugnisse zu schaffen, die den Zugriff auf und die Analyse von digitalen Daten ermöglichen, um Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren. Der Entwurf stammt von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt als Hintergrund die Messerattacke von Aschaffenburg, den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg und den islamistischen Anschlag in Solingen, die die verschärfte Sicherheitslage verdeutlichen und die Notwendigkeit für stärkere polizeiliche Befugnisse unterstreichen. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Es wird jedoch ein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung erwartet, insbesondere für die Softwarebeschaffung, -entwicklung und -betrieb, sowie weitere sächliche und personelle Aufwände, die in den Folgejahren ansteigen werden. Diese Kosten lassen sich derzeit noch nicht beziffern. Es werden keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben zum Inkrafttreten. Es ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar und dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977. Es wird keine Rechts- oder Verwaltungsvereinfachung erwartet. Der Entwurf ist im Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und soll die persönliche Sicherheit erhöhen und den Schutz vor Kriminalität stärken. Eine Evaluierung des Gesetzes ist vorgesehen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zusammengefasst: 
 
1. Bundeskriminalamt (BKA) 
- Rechtssicherheit für Kreditinstitute bei Auskunftsersuchen zur Terrorismusfinanzierung, um Kontokündigungen zu vermeiden. 
- Erlaubnis zum Abgleich biometrischer Daten (Gesichter, Stimmen) mit öffentlich zugänglichen Internetdaten zur Identifizierung von Tatverdächtigen. 
- Einführung automatisierter Datenanalysen zur effizienteren Auswertung großer Datenmengen im BKA. 
- Nutzung von Echtdaten zur Entwicklung und Überprüfung von IT-Produkten durch das BKA. 
 
2. Bundespolizei 
- Einführung von anlasslosen Kontrollen in Waffenverbotszonen, insbesondere auf Bahnanlagen, zur Durchsetzung von Führensverboten. 
- Erlaubnis zur Nutzung automatisierter Datenanalysen zur Abwehr erheblicher Gefahren. 
 
3. Strafprozessordnung 
- Regelung des biometrischen Abgleichs von Lichtbildern und Audiodateien mit öffentlich zugänglichen Internetdaten zur Strafverfolgung. 
- Sicherstellung der Löschung nicht benötigter Daten nach dem Abgleich. 
- Protokollierung und Kontrolle der eingesetzten Technologien zur Wahrung des Datenschutzes. 
 
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienz und Rechtssicherheit bei der Datenverarbeitung und -analyse in Sicherheitsbehörden zu erhöhen, während gleichzeitig Datenschutzvorgaben beachtet werden.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:28.01.2025
Erste Beratung:30.01.2025
Drucksache:20/14704 (PDF-Download)
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