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Reisesicherungsfondsgesetz

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Initiator:FDP
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:30.01.2025
Drucksache:20/14706 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Senkung der Einzahlungsquote der Reiseunternehmen in den Deutschen Reisesicherungsfonds, um die Liquidität der Unternehmen zu erhöhen und dadurch deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dies soll durch eine Erhöhung der Fremdkapitalquote auf 60% erreicht werden. Der Entwurf kommt von der Fraktion der FDP, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt die Insolvenz der FTI und die gute finanzielle Ausstattung des Reisesicherungsfonds als Hintergrund. Der Fonds verfügt über ein Bruttovermögen von 1,15 Mrd. Euro, was über den gesetzlichen Anforderungen liegt, und die aktuelle Wirtschaftslage schwächt die Unternehmen, die von einer Senkung der Einzahlungsquote profitieren würden. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Kosten. Es werden keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am 1. November 2025 in Kraft treten. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf enthält keine Angaben zur Eilbedürftigkeit. Es sind keine weiteren Kosten oder Erfüllungsaufwände für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung zu erwarten. Der Entwurf steht im Einklang mit der EU und völkerrechtlichen Verträgen und berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte. Eine Befristung des Gesetzes ist nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zusammengefasst: 
 
- Erhöhung der Fremdkapitalquote auf 60% in den Vorgaben zum Zielkapital des Reisesicherungsfonds. 
- Senkung der Einzahlungsquote für Unternehmen ab dem 01.11.2025, um deren Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 
- Anlage der liquiden Mittel des Deutschen Reisesicherungsfonds im Geldmarkt gemäß der Kapitalanlageverordnung. 
- Angebot von unwiderruflichen Kreditzusagen durch inländische Kreditinstitute zu marktüblichen Konditionen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:28.01.2025
Erste Beratung:30.01.2025
Drucksache:20/14706 (PDF-Download)
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