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Gesetz zur Errichtung eines Verteidigungsfonds und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
Initiator:FDP
Status:In der Ausschussberatung
(2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:16.03.2025
Drucksache:20/15099 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/15117 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Trojanercheck:
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.03.2025
Erste Beratung:13.03.2025
Drucksache:20/15099 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/15117 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union14.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat14.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat16.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie14.03.2025Tagesordnung
Auswärtiger Ausschuss13.03.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Finanzausschuss14.03.2025Tagesordnung
Finanzausschuss16.03.2025Tagesordnung
Haushaltsausschuss14.03.2025Tagesordnung
Rechtsausschuss14.03.2025Tagesordnung
Verteidigungsausschuss14.03.2025Ergänzung
Wirtschaftsausschuss14.03.2025Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Haushaltsausschuss (8. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatend waren der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Verteidigungsausschuss und weitere Ausschüsse. 
 
Beschlussempfehlung: Der Haushaltsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/15096 in geänderter Fassung anzunehmen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dieser Empfehlung zugestimmt. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 20/15098 soll für erledigt erklärt werden, und der Gesetzentwurf auf Drucksache 20/15099 soll abgelehnt werden. 
 
Änderungen: Änderungen wurden in den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/15096 eingefügt. Diese beziehen sich auf die Anpassung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes, um den fiskalischen Spielraum für Verteidigungsausgaben und Infrastrukturinvestitionen zu erweitern. Es handelt sich nicht um einen Trojaner, da die Änderungen im Kontext des ursprünglichen Gesetzentwurfs stehen. 
 
Begründung: Die Begründung der Beschlussempfehlung betont die Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa zu stärken. Es wird auf die "Zeitenwende" und die Notwendigkeit verwiesen, die Bundeswehr weiter zu modernisieren und die Infrastruktur zu verbessern, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum zu fördern. 
 
Statements der Fraktionen: 
- SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betonen die Notwendigkeit der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und der Infrastrukturinvestitionen. Sie unterstützen die Ausnahmen von der Schuldenregel für Verteidigungsausgaben und Infrastrukturinvestitionen. 
- FDP: Kritisiert den Gesetzentwurf, da er nicht ausreichend auf die Verteidigungsfähigkeit fokussiert sei und zu einer unkontrollierten Verschuldung führen könnte. Sie plädiert für eine Finanzierung der Verteidigungsausgaben aus dem Kernhaushalt. 
- AfD: Hält das Vorgehen für verfassungswidrig und kritisiert die Umgehung der Schuldenregel. 
- Die Linke: Lehnt den Gesetzentwurf ab, da er die Schuldenbremse umgeht und zu einer weiteren Aufrüstung führt. Sie fordert stattdessen Abrüstung und eine gerechtere Besteuerung. 
- BSW: Keine spezifischen Angaben im Text. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen aus der Beschlussempfehlung stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr und Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg. 
- Ausbau des Zivil- und Bevölkerungsschutzes sowie des Schutzes der informationstechnischen Systeme. 
- Verbesserung der Früherkennung von Bedrohungen durch Nachrichtendienste. 
- Investitionen aus einem Sondervermögen dürfen nur zusätzlich erfolgen, wenn eine Investitionsquote von über 10% der Bundesausgaben ohne Sondervermögen erreicht wird. 
- Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste und IT-Sicherheit werden nicht berücksichtigt, wenn sie 1% des BIP übersteigen. 
- Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 sind aus dem Sondervermögen möglich. 
- Verlängerung des Bewilligungszeitraums für das Sondervermögen auf 12 Jahre. 
- Zuweisung von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds. 
- Finanzierung von Wärme- und Energienetzen aus dem Sondervermögen wird durch ein Bundesgesetz geregelt.