Zum Inhalt springen

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
Initiator:CDU/CSU/SPD
Status:In der Ausschussberatung
(2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:16.03.2025
Drucksache:20/15096 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/15117 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Trojanercheck:
Hinweis:05.03.2025: In den Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU und SPD haben die Parteien sich darauf geeinigt, noch vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags eine Änderung des Grundgesetzes in den Bundestag einzubringen.  
 
07.03.2025: Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe an die Bundestagsfraktionen gegeben.  
 
Zeitplan für die Umsetzung (Quelle: Table Media)  
 
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.03.2025
Erste Beratung:13.03.2025
Drucksache:20/15096 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/15117 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung14.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union14.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Digitales14.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Digitales16.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft14.03.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend14.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit14.03.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat14.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat16.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie14.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Kultur und Medien13.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Kultur und Medien16.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen14.03.2025Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen16.03.2025Tagesordnung
Auswärtiger Ausschuss13.03.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Ergänzung
Finanzausschuss14.03.2025Tagesordnung
Finanzausschuss16.03.2025Tagesordnung
Haushaltsausschuss13.03.2025Anhörung
Haushaltsausschuss14.03.2025Tagesordnung
Rechtsausschuss14.03.2025Tagesordnung
Verkehrsausschuss14.03.2025Tagesordnung
Verkehrsausschuss16.03.2025Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss14.03.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 13.03.2025 im Ausschuss für Haushaltsausschuss statt.

Hanno Kube, Heidelberger Rechtswissenschaftler: Kube hielt das Vorgehen von SPD und Union für verfassungsrechtlich unproblematisch. Er argumentierte, dass der alte Bundestag uneingeschränkt handlungsfähig sei, bis der neugewählte zusammentrete, und dass ein laufendes Gesetzgebungsverfahren noch zu Ende gebracht werden könne.  
 
Sina Fontana, Augsburger Rechtswissenschaftlerin: Fontana trat dem Einwand entgegen, die Beratungszeit reiche nicht aus. Sie verwies darauf, dass der Beratungsgegenstand im Gegensatz zu früheren Gesetzentwürfen übersichtlich sei.  
 
Philippa Sigl-Glöckner, Ökonomin von der Denkfabrik Dezernat Zukunft: Sigl-Glöckner erwartet von den Maßnahmen ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,7 Prozent, abhängig davon, wie die Mittel ausgegeben werden.  
 
Lars Feld, Wirtschaftswissenschaftler vom Freiburger Walter Eucken Institut: Feld warnte vor langfristigen Belastungen durch die geplante Verschuldung, die zu einem Anstieg der Staatsverschuldung auf 90 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung führen könnte, mit erheblichen zusätzlichen Zinsausgaben.  
 
Thiess Büttner, Wirtschaftswissenschaftler von der Universität Erlangen-Nürnberg: Büttner trat Sorgen vor ausufernder Staatsverschuldung entgegen und verwies darauf, dass Deutschland sich im Rahmen der EU-Vorgaben bewege.  
 
Veronika Grimm, Wirtschaftswissenschaftlerin von der Technischen Universität Nürnberg: Grimm warnte vor einer Herausforderung für die Stabilität in Europa, da steigende Zinsen für Staatsanleihen hochverschuldete Länder weiter belasten könnten.  
 
Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Richterin am Hamburger Verfassungsgericht: Verheyen hielt die zusätzlichen 50 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds für unzureichend und schlug eine Ausnahme von der Schuldenbremse für Klimaschutzinvestitionen vor.  
 
Tom Krebs, Mannheimer Wirtschaftswissenschaftler: Krebs stellte eine Unwucht fest und forderte mehr Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz. Er schlug vor, alle Investitionsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen.  
 
Reiner Braun, Internationales Friedensbüro: Braun übte grundsätzliche Kritik an der Herangehensweise von Union und SPD und bestritt eine Bedrohung durch Russland.  
 
Moritz Schularick, Kiel Institut für Weltwirtschaft: Schularick warnte vor der schnellen Aufrüstung Russlands und hielt eine Steigerung der Verteidigungsausgaben in Deutschland für sinnvoll.  
 
Christopher Daase, Frankfurter Politikwissenschaftler: Daase nannte den Gesetzentwurf gerechtfertigt angesichts der Bedrohungslage und kritisierte einen zu engen Sicherheitsbegriff. Er schlug zusätzliche Investitionen in den Bevölkerungsschutz vor.  
 
Ulrich Vosgerau war auch da.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Haushaltsausschuss (8. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatend waren der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Verteidigungsausschuss, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Gesundheit, der Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, der Ausschuss für Kultur und Medien, der Ausschuss für Digitales, der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie der Ausschuss für Klimaschutz und Energie. 
 
Beschlussempfehlung: Der Haushaltsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/15096 in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung stimmten die Fraktionen der SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 20/15098 wurde für erledigt erklärt, und der Gesetzentwurf auf Drucksache 20/15099 wurde abgelehnt. 
 
Änderungen: Änderungen wurden im Gesetzentwurf auf Drucksache 20/15096 eingefügt. Diese beziehen sich auf die Anpassung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes, um den fiskalischen Spielraum für Verteidigungsausgaben und Infrastrukturinvestitionen zu erweitern. Es wurden keine Änderungen eingeführt, die sich auf andere Gesetze beziehen, daher liegt hier kein Trojaner vor. 
 
Begründung: Die Begründung der Beschlussempfehlung betont die Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa zu stärken. Dazu gehört die Anpassung der Schuldenregel, um zusätzliche Verteidigungsausgaben und Investitionen in die Infrastruktur zu ermöglichen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass Deutschland seine internationalen Verpflichtungen erfüllen kann und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. 
 
Statements der Fraktionen:  
- SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betonen die Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit zu stärken und die Infrastruktur zu modernisieren, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. 
- FDP: Kritisiert die vorgeschlagenen Änderungen als unzureichend und warnt vor einer unkontrollierten Verschuldung. Sie fordert eine nachhaltige Finanzierung der Verteidigungsausgaben aus dem Kernhaushalt. 
- AfD: Hält das Vorgehen für verfassungswidrig und kritisiert die Umgehung der Schuldenregel. 
- Die Linke: Lehnt die Erhöhung der Verteidigungsausgaben ab und fordert eine Rückkehr zu Abrüstungsverträgen. Sie kritisiert die geplante Verschuldung und fordert eine gerechtere Besteuerung. 
- BSW: Keine spezifischen Angaben vorhanden. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen aus der Beschlussempfehlung zusammengefasst: 
 
- Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr sowie des Zivil- und Bevölkerungsschutzes. 
- Verbesserung des Schutzes der informationstechnischen Systeme und der Früherkennung von Bedrohungen durch Nachrichtendienste. 
- Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste und IT-Sicherheit werden in verschiedenen Einzelplänen des Bundeshaushalts veranschlagt. 
- Investitionen aus dem Sondervermögen dürfen nur zusätzlich zu bestehenden Ausgaben erfolgen, wenn eine Investitionsquote von über 10% erreicht wird. 
- Ausgaben für bestimmte Bereiche werden nicht berücksichtigt, wenn sie 1% des Bruttoinlandsprodukts übersteigen. 
- Mittel aus dem Sondervermögen können auch für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 verwendet werden. 
- Der Bewilligungszeitraum für das Sondervermögen wird auf 12 Jahre verlängert. 
- Zuweisung von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds. 
- Ein Bundesgesetz wird regeln, dass Wärme- und Energienetze aus dem Sondervermögen mitfinanziert werden können.