Zum Inhalt springen

Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, der nächste Schritt ist die Beratung in 1. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse
Initiator:Bundesrat
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:03.04.2025
Drucksache:21/17 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029, um den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmarkten zu verlangsamen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Der Entwurf kommt vom Bundesrat, und das Bundesministerium der Justiz ist federführend zuständig. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt, dass die Mietpreisbremse seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert wurde. Trotz staatlicher Investitionen in den Wohnungsbau ist der Wohnungsmarkt weiterhin angespannt, insbesondere in Ballungszentren. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Mietpreisbremse mit fortschreitender Geltungsdauer die wirtschaftliche Verwertung des Eigentums einschränkt, was höhere Anforderungen an eine erneute Verlängerung stellt. 
 
Kosten: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt und die Länder. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges: Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. Die Verlängerung der Mietpreisbremse wird durch eine Fortentwicklung der Anforderungen an die Begründung der Entscheidung zur Ausweisung eines Gebietes mit angespanntem Wohnungsmarkt begleitet. Die Regelungen sollen bis Ende 2029 gelten, um eine spürbare Entspannung der Wohnungsmärkte zu erreichen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Die zeitliche Begrenzung der Verordnungsermächtigung im Bürgerlichen Gesetzbuch wird gestrichen, da die Verordnung ohnehin spätestens am 31. Dezember 2029 außer Kraft tritt. 
- Die Mietpreisbremse wird um weitere vier Jahre verlängert, sodass alle entsprechenden Rechtsverordnungen der Landesregierungen spätestens am 31. Dezember 2029 auslaufen müssen. 
- Landesregierungen müssen bei wiederholter Ausweisung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in der Verordnung begründen, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um die Situation zu verbessern. 
- Die Bundesregierung unterstützt die Verlängerung der Mietpreisbremse und weist auf die Möglichkeit hin, deren Anwendung zu erleichtern und den Anwendungsbereich zu erweitern, um die preisdämpfende Wirkung zu erhöhen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:02.04.2025
Drucksache:21/17 (PDF-Download)
Weiterführende Links