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Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer

Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
Initiator:BMWK
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:03.04.2025
Drucksache:21/16 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Hinweis:Das Kabinett hat dieses Vorhaben noch in der 20. Legislaturperiode beschlossen:  
Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer  
 
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere durch die Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers und die Erleichterung des Betriebs von Zweigstellen. Der Entwurf zielt auch darauf ab, die Berufsaufsicht und Qualitätskontrolle zu stärken. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt den digitalen Fortschritt und neue Arbeitsformen als Gründe für die Notwendigkeit der Änderungen. Es wird auch auf Erkenntnisse aus berufsaufsichtlichen Verfahren und Inspektionen verwiesen, die die Notwendigkeit der Reformen untermauern. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen zusätzliche jährliche Personalausgaben von 82.000 Euro im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten werden gemacht, daher ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Entwurf enthält keine Angaben zur Eilbedürftigkeit. Es wird jedoch eine Evaluierung der Regelungen zur Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers nach sieben Jahren vorgesehen, um die Zielerreichung und Effizienz der Maßnahmen zu überprüfen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zusammengefasst: 
 
- Modernisierung des Niederlassungsrechts: Mehrere gleichberechtigte Standorte für Wirtschaftsprüferpraxen sind möglich, ohne dass Zweigniederlassungen von anderen Berufsangehörigen geleitet werden müssen. 
 
- Erweiterung der Anrechnungsmöglichkeiten für praktische Tätigkeiten: Tätigkeiten bei der Wirtschaftsprüferkammer oder APAS können bis zu drei Jahre auf die praktische Tätigkeit für das Wirtschaftsprüferexamen angerechnet werden. 
 
- Klarstellung zur Haftpflichtversicherung: Berufsangehörige können den Versicherungsschutz über den Vertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nachweisen. 
 
- Einführung der Syndikus-Wirtschaftsprüferin/-Wirtschaftsprüfers: Diese Tätigkeit wird als mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbar anerkannt, unter bestimmten Bedingungen. 
 
- Mitarbeiterbeteiligung: Besonders qualifizierte Angestellte können an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beteiligt werden, um deren Kompetenzen zu stärken. 
 
- Anpassung der Rotationspflicht: Einführung einer Rotationspflicht für auftragsbegleitende Qualitätssicherer nach sieben Jahren. 
 
- Regelungen zur Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit: Syndikus-Wirtschaftsprüfer müssen unabhängig und eigenverantwortlich arbeiten, auch bei außerberuflichen Arbeitgebern. 
 
- Informationsbefugnis der APAS: APAS kann unter bestimmten Bedingungen Informationen aus Inspektionen an Prüfungsausschüsse oder Aufsichtsräte weitergeben. 
 
- Einführung einer Stellenzulage für APAS-Beschäftigte: Vergleichbar mit der Zulage für BaFin-Beschäftigte, um die personelle Ausstattung zu stärken. 
 
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wirtschaftsprüferordnung zu modernisieren, die Attraktivität des Berufs zu erhöhen und die Aufsicht über Wirtschaftsprüfer zu stärken. 
 
Stellungnahmen:  
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sieht mehrere Anpassungen vor, die vor allem auf die Modernisierung und Flexibilisierung des Berufs der Wirtschaftsprüfer abzielen. Wichtige Änderungen umfassen: 
 
1. Niederlassungsrecht: Wirtschaftsprüferpraxen können künftig mehrere gleichberechtigte Standorte haben, was insbesondere kleineren Praxen eine leichtere überregionale Verortung ermöglicht. 
 
2. Anrechnung praktischer Tätigkeiten: Tätigkeiten bei der Wirtschaftsprüferkammer oder APAS können bis zu drei Jahre auf die praktische Tätigkeit für das Wirtschaftsprüferexamen angerechnet werden, um qualifizierte Mitarbeiter für die Aufsichtstätigkeit zu gewinnen. 
 
3. Syndikus-Wirtschaftsprüfer: Die Tätigkeit als Syndikus-Wirtschaftsprüfer wird als mit dem Beruf vereinbar anerkannt, was die Berufsausübung flexibler gestaltet und die Attraktivität des Berufs erhöhen soll. 
 
4. Mitarbeiterbeteiligung: Besonders qualifizierte Angestellte können an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beteiligt werden, um deren Bindung und die Kompetenzen der Gesellschaften zu stärken. 
 
5. Berufshaftpflichtversicherung: Klärung, dass der Versicherungsschutz durch den Vertrag der Gesellschaft abgedeckt werden kann, ohne dass ein eigener Vertrag erforderlich ist. 
 
6. Qualitätssicherung: Verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität und Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer, einschließlich Regelungen zur internen Rotation und zur Aufbewahrung von Prüfungsakten. 
 
7. APAS: Einführung einer Stellenzulage für Beschäftigte der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), um deren personelle Ausstattung zu stärken. 
 
Der Entwurf zielt darauf ab, die Berufsausübung von Wirtschaftsprüfern zu modernisieren, die Durchlässigkeit des Berufsstands zu erhöhen und die Qualität der Prüfungen zu sichern.

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 5 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Afileon Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer, gegen eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots hinsichtlich Wirtschaftsprüfern im EU-Ausland sowie Beteiligung an Steuerberatern im Inland

Lobbyregister-Nr.: R007418 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 54427

Deutscher Buchprüferverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DBV unterstützt grundsätzlich in seiner Stellungnahme eine Modernisierung des Berufsrechts, hält aber weitere Änderungen oder Ergänzungen im Berufsrecht für geboten. Der DBV äußert sich u.a. zur fehlenden Modernisierung des Berufsrechtes hinsichtlich der seit Jahren angemahnten Zusammenführung der Prüferberufe. Hier empfiehlt der DBV dem Gesetzgeber, das vorliegende Gesetzgebungsverfahren nicht weiterzuverfolgen und einen neuen Gesetzesvorschlag in der laufenden Legislaturperiode mit einer zusätzlichen Modernisierung unter Berücksichtigung der Zusammenführung der Prüferberufe zu erarbeiten.

Lobbyregister-Nr.: R002540 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 61231

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erweiterung der in § 43 Absatz 7 Satz 3 WPO-E bisher nur für die genossenschaftlichen Prüfungsverbände vorgesehenen Ausnahme von der Rotationspflicht bei Prüfern der auftragsbegleitenden Qualitätssicherungsprüfung auf Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände

Lobbyregister-Nr.: R002090 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52868

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In seiner Stellungnahme bekräftigt das IDW grundsätzlich seine Unterstützung für eine Modernisierung, hält aber weitere Änderungen oder Ergänzungen im Berufsrecht für geboten. Das IDW äußert sich u.a. zu der im Entwurf enthaltenen Klarstellung, dass reine Kapitalbeteiligungen weiterhin unzulässig bleiben. Hier mahnt das IDW an, der Gesetzgeber solle mögliche Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot prüfen – auch vor dem Hintergrund der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten und der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung. Die Einführung des Syndikus-WP wird befürwortet, jedoch teilt das IDW die Bedenken des Bundesrates, dass mit dem Gesetzentwurf bei der Altersversorgung eine doppelte Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im Versorgungswerk drohe.

Lobbyregister-Nr.: R002191 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 56349

Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer, Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (WPO-Novelle), keine Verschärfung des Fremdbesitzverbots.

Lobbyregister-Nr.: R005464 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 56565

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:02.04.2025
Drucksache:21/16 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:7/25
Eingang im Bundesrat:03.01.2025
Erster Durchgang:14.02.2025
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

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