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Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Im Bundestag und im Bundesrat eingegangen, noch nicht beraten.
Basics
Offizieller Titel:... Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:03.04.2025
Drucksache:21/15 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Hinweis:Das Kabinett hat dieses Vorhaben noch in der 20. Legislaturperiode beschlossen:  
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Transparenz und Integrität der Justiz sowie die Schließung von Schutzlücken bei der Vererblichkeit von Geldentschädigungsansprüchen aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Der Entwurf sieht vor, die Veröffentlichung gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne im Internet zu verpflichten und die Kriterien für den Ausschluss von Schöffen zu verschärfen. Federführend zuständig für den Entwurf ist das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt die fortschreitende Digitalisierung und die Notwendigkeit, die Rechtslage an moderne Erwartungen anzupassen. Zudem wird auf die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verwiesen, insbesondere auf das Ziel, rechtsstaatliche und transparente Institutionen zu fördern. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Bundesgerichte bereits ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlichen. Für die Länder werden einmalige Kosten von 48.290 Euro erwartet. Einnahmen werden nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben zum Inkrafttreten, daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Interessenvertreter wesentlich zum Inhalt beigetragen haben und dass der Entwurf keine gleichstellungspolitischen oder demografischen Auswirkungen hat. Eine Befristung oder Evaluierung der Regelungen ist nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zusammengefasst: 
 
- Veröffentlichung gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne im Internet, um Transparenz zu erhöhen, ohne die Persönlichkeitsrechte der Richter zu verletzen. Die Veröffentlichung betrifft nur hauptberufliche Richter, nicht ehrenamtliche. 
 
- Datenschutz wird berücksichtigt, indem sensible Informationen wie Arbeitskraftanteile oder Krankheiten nicht veröffentlicht werden. 
 
- Spruchkörperinterne Geschäftsverteilungspläne müssen nicht im Internet veröffentlicht werden, da sie detailliertere Informationen enthalten und der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig wäre. 
 
- Die Schwelle für den Ausschluss von Schöffen bei Verurteilungen wird gesenkt. Schöffen sollen ausgeschlossen werden, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. 
 
- Die Unfähigkeit zum Schöffenamt endet nach drei Jahren bei leichteren Straftaten, unabhängig von der Tilgungsfrist im Bundeszentralregister. 
 
- Einführung der Vererblichkeit von Geldentschädigungsansprüchen bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen, um die Genugtuungsfunktion zu gewährleisten. 
 
Stellungnahmen:  
Der Gesetzentwurf des Deutschen Bundestags sieht mehrere Änderungen vor: 
 
1. Gerichtsverfassungsgesetz:  
- Gerichtliche Geschäftsverteilungspläne sollen im Internet veröffentlicht werden, um Transparenz zu gewährleisten. Dies betrifft die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richter zu den Spruchkörpern, nicht jedoch die ehrenamtlichen Richter. 
- Datenschutz wird berücksichtigt, indem sensible Informationen wie Krankheitszeiten nicht veröffentlicht werden. 
- Spruchkörperinterne Geschäftsverteilungspläne müssen nicht online veröffentlicht werden, um die Persönlichkeitsrechte der Richter zu schützen und Verwaltungsaufwand zu vermeiden. 
 
2. Schöffenwesen
- Die Schwelle für den Ausschluss von Schöffen wegen strafrechtlicher Verurteilungen soll gesenkt werden. Künftig sollen Verurteilungen zu mehr als 90 Tagessätzen oder jede Freiheitsstrafe zu einem Ausschluss führen. 
- Die Unfähigkeit zum Schöffenamt endet nach drei Jahren für leichtere Straftaten, während schwerere Straftaten an der Tilgungsreife festhalten. 
 
3. Bürgerliches Gesetzbuch
- Der Anspruch auf Geldentschädigung bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen soll vererblich sein, unabhängig davon, ob der Erblasser den Anspruch bereits geltend gemacht hat. 
 
4. Inkrafttreten
- Das Gesetz soll unmittelbar nach Verkündung in Kraft treten, ohne Übergangsfristen. 
 
Diese Änderungen zielen auf mehr Transparenz und eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an aktuelle gesellschaftliche Erwartungen und rechtliche Standards ab.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:02.04.2025
Drucksache:21/15 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:4/25
Eingang im Bundesrat:03.01.2025
Status Bundesrat:Eingegangen
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