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Gesetz zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
Initiator:Die Linke
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:22.05.2025
Drucksache:21/134 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde bereits früher eingebracht: Entwurf 20. Legislaturperiode
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Schutzes von Mietern vor überhöhten Mieten, insbesondere in Ballungszentren. Dies soll durch eine Anpassung und Verschärfung des § 5 WiStrG 1954 erreicht werden, indem das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots entfällt und der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht wird. Der Entwurf stammt von der Fraktion Die Linke, daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt, dass die bestehenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und das Verbot der Mietpreisüberhöhung im WiStrG 1954 in der Praxis nicht ausreichend sind, um Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen. Die hohen Anforderungen der Rechtsprechung erschweren den Nachweis der Ausnutzung, was den § 5 WiStrG 1954 weitgehend wirkungslos macht. 
 
Kosten: Es entstehen keine direkten Haushaltsausgaben für den Bund, die Länder oder Kommunen. Ein erhöhter Erfüllungsaufwand wird erwartet, jedoch stehen diesem zusätzliche Einnahmen aus Bußgeldern gegenüber, die nicht näher beziffert werden können. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben zum Inkrafttreten. Es ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Entwurf zielt auf eine Rechtsvereinfachung ab, indem der Nachweis der Ausnutzung entfällt. Dies soll die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erleichtern und eine generalpräventive Wirkung entfalten. Vermieter müssen mit vermehrten Bußgeldern und zivilrechtlichen Rückforderungen rechnen. Der Entwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zusammengefasst: 
 
- Der Tatbestand für unangemessen hohe Mietentgelte wird objektiviert: Es genügt das Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen, um eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent als unangemessen zu werten. Der Nachweis einer individuellen Ausnutzungssituation entfällt. 
 
- Der Bußgeldrahmen für Mietpreisüberhöhungen wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht, um eine spürbare Ahndungsmöglichkeit zu schaffen. 
 
- Die neue Regelung gilt nur für Mietverträge, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden. Vorher abgeschlossene Verträge unterliegen der bisherigen Rechtslage.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:12.05.2025
Erste Beratung:22.05.2025
Drucksache:21/134 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente