Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)

| Offizieller Titel: | Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG) |
| Initiator: | Regierungsfraktionen |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 22.07.2025 |
| Drucksache: | 21/219 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/638 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf ist identisch mit einem früheren Vorhaben: Entwurf 20. Legislaturperiode |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ❌ Keine Stellungnahmen veröffentlicht. |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
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Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) an den weiterentwickelten Rechtsrahmen der EU, insbesondere durch die Verordnung (EU) 2019/880, sowie die Beseitigung von Unschärfen in der Anwendung des KGSG. Der Entwurf sieht die Einrichtung einer zuständigen Behörde für Einfuhrgenehmigungen vor und passt Regelungen an die EU-Vorgaben an. Der Entwurf kommt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf basiert auf einem Anwendungsbericht zum KGSG, der im Mai 2022 veröffentlicht wurde. Dieser Bericht kam zu dem Schluss, dass das KGSG sich bewährt hat, aber in einigen Bereichen optimiert werden sollte. Die Änderungen folgen den Empfehlungen dieses Berichts.
Kosten: Es entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bundeshaushalt und die Länder. Der Erfüllungsaufwand reduziert sich für Bürgerinnen und Bürger um fünf Stunden jährlich, für die Wirtschaft um rund 9.000 Euro jährlich und für die Verwaltung der Länder um rund 2.000 Euro jährlich. Es werden keine zusätzlichen Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten: Keine Angaben zum Inkrafttreten. Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf enthält keine Angaben zur Eilbedürftigkeit. Es wird jedoch hervorgehoben, dass die Änderungen im Einklang mit EU-Recht stehen und zur Vereinfachung der Anwendung des Gesetzes beitragen. Der Entwurf hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit, könnte aber indirekt zum Schutz des kulturellen Erbes beitragen. Es sind keine weiteren Gesetzesfolgen oder Befristungen vorgesehen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zum Kulturgutschutzgesetz zusammengefasst:
- Benennung einer zentralen Bundesbehörde zur Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter gemäß EU-Verordnung.
- Flexibilisierung der Ausfuhrvorschriften: Verlängerung des Genehmigungszeitraums für die vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut auf bis zu zehn Jahre in Ausnahmefällen.
- Anpassungen zur Einhaltung von EU-Recht, insbesondere bei Einfuhr- und Ausfuhrregelungen.
- Klarstellungen und redaktionelle Änderungen zur Verbesserung der Rechtssicherheit und zur Beseitigung von Redundanzen.
- Einführung von Regelungen zur Sicherstellung und Rückgabe von Kulturgütern bei unrechtmäßiger Einfuhr oder Ausfuhr.
- Anpassung der Fristen für die Sicherstellung von Kulturgütern durch die Landeskulturbehörden von zehn auf 15 Arbeitstage.
| Eingang im Bundestag: | 20.05.2025 |
| Erste Beratung: | 22.05.2025 |
| Abstimmung: | 26.06.2025 |
| Drucksache: | 21/219 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/638 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Kultur und Medien | 04.06.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Kultur und Medien | 25.06.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Kultur und Medien (22. Ausschuss). Mitberatend war der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/219 in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zugestimmt. Die Fraktion der AfD hat sich enthalten. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen:
Ja, es wurden Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und betreffen insbesondere die Anpassung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) an die EU-Verordnung (EU) 2019/880 sowie die Beseitigung von Unschärfen im Gesetz. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Änderungen an völlig anderen Gesetzen („Trojaner“) vorgenommen wurden.
Begründung:
Die Begründung der Beschlussempfehlung und der Änderungen ist, dass das KGSG an den fortentwickelten EU-Rechtsrahmen, insbesondere die Verordnung (EU) 2019/880, angepasst werden muss. Außerdem sollen erkannte Unschärfen beseitigt und der Anwendungsbereich einiger Regelungen präzisiert werden. Neu eingeführt wird eine zeitliche Flexibilisierung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut. Die Änderungen folgen den Empfehlungen eines Anwendungsberichts zum KGSG.
Statements der Fraktionen:
Keine Angaben. (Es wird lediglich auf die Aufzeichnung der Sitzung in der Mediathek verwiesen, aber im Text sind keine Statements der Fraktionen wiedergegeben.)
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen der vorgeschlagenen Änderungen:
- Der Artenschutz, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 338/97, soll aus dem Anwendungsbereich des § 51 KGSG ausgenommen werden.
- Die Vorschrift soll sich vorrangig auf EU-Verordnungen beziehen, die Embargoregelungen und Beschränkungen für den Kulturgüterverkehr aus Kriegs- und Krisengebieten enthalten.
- Kulturgüter, die unter Verstoß gegen die Artenschutz-Verordnung eingeführt werden, können weiterhin vom Zoll beschlagnahmt und an die Herkunftsstaaten zurückgegeben werden, unabhängig von den Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 286/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 27.06.2025 |
| Abstimmung: | 11.07.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |