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Reallabore-Gesetz - ReallaboreG

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:23.05.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/218 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und die Förderung des regulatorischen Lernens. Es soll ein neues Stammgesetz geschaffen werden, um Reallabore als Instrument der Innovationsförderung zu stärken. Der Entwurf kommt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt, dass die hohe Geschwindigkeit von Innovationsprozessen Herausforderungen für bestehende rechtliche Regelungen darstellt. Es gibt oft Rechtsunsicherheiten, die Innovationen behindern. Reallabore sollen helfen, diese Unsicherheiten zu überwinden, indem sie Innovationen unter realen Bedingungen testen. Der Entwurf basiert auf Erkenntnissen aus Konsultationen und Gutachten, die das BMWE durchgeführt hat. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen keine laufenden Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 2.680.165 Euro, wovon 2.679.488 Euro auf den Bund und etwa 677 Euro auf die Länder entfallen. Zusätzliche Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten des Gesetzes. Es ist daher davon auszugehen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Entwurf sieht keine Alternativen vor und betont die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelungen. Ein Reallabore-Innovationsportal soll eingerichtet werden, um die Umsetzung von Reallaboren zu erleichtern. Einige Regelungen sind befristet, um Erfahrungen zu sammeln und eine Evaluierung des Pilotbetriebs durchzuführen. Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zusammengefasst: 
 
- Förderung von Innovationen durch Reallabore, die eine befristete Erprobung von Technologien unter realen Bedingungen ermöglichen. 
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore, einschließlich Vernetzung, Information, Beratung und Genehmigungspraxis. 
- Schaffung eines Reallabore-Innovationsportals zur Unterstützung von Wissenstransfer, Beratung und Vernetzung. 
- Förderung des regulatorischen Lernens, um den Rechtsrahmen basierend auf Erkenntnissen aus Reallaboren anzupassen. 
- Einrichtung klarer Strukturen für den Wissenstransfer und die Weitergabe von Erkenntnissen aus Reallaboren. 
- Unterstützung der praktischen Umsetzung von Reallaboren durch Beratung und Informationsvermittlung. 
- Regelung der Dauer und Verlängerung von Reallaboren, um ausreichende regulatorische Erkenntnisse zu sammeln. 
- Verpflichtung zur Evaluation von Reallaboren, um Erkenntnisse für regulatorische Anpassungen zu gewinnen. 
- Berichtspflicht des BMWE an den Bundestag über die Anwendung des Gesetzes und die Arbeit des Reallabore-Innovationsportals.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:15.05.2025
Datum Kabinettsbeschluss:19.05.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Gesetzentwurf soll die Bedeutung von Reallaboren als wichtiges Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens unterstreichen und eine stärkere und häufigere Nutzung von Reallaboren in allen Innovationsbereichen durch Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ermöglichen. Adressiert werden bei der praktischen Nutzung von Reallaboren oftmals identifizierte Hürden wie z.B. uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung der an Reallaboren beteiligten Akteure sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen.  
 
Der Gesetzentwurf bietet erstmalig gesetzliche Regelungen u.a. für  
- Definitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen,  
- eine Verankerung des Reallabore-Innovationsportals, welches als Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer ausgestaltet ist und mit den Beteiligten an Reallaboren zusammenarbeitet,  
- innovationsfreundliche Ermessenslenkung im Genehmigungsprozess und die angemessene Befristung sowie Verlängerung der Erprobung in Reallaboren,  
- regulatorisches Lernen in Reallaboren,  
- eine Berichtspflicht des BMWE an den Bundestag.  
 
Mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative der letzten Legislatur auf, die der Diskontinuität unterlag. Informationen zur Länder- und Verbändeanhörung, die zum seinerzeitigen Entwurf durchgeführt wurde, finden Sie hier.  
 
Das Gesetz ist ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Flexibilität für neue Ideen. Der Koalitionsvertrag geht deutlich darüber hinaus und enthält einen ambitionierten Auftrag, Reallabore und Experimentierklauseln zu stärken. Die Bundesregierung wird daher nun mit Hochdruck daran arbeiten, auf breiter Basis neue Experimentierklauseln in verschiedenen Fachgesetzen zu verankern, um neue Freiräume für die Erprobung von Innovationen zu schaffen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hierzulande, mobilisiert Investitionen und Arbeitsplätze.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:20.05.2025
Erste Beratung:23.05.2025
Drucksache:21/218 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente