Reallabore-Gesetz - ReallaboreG

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG) |
| Initiator: | Regierungsfraktionen |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 23.05.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/218 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | Keine Verbändebeteiligung durchgeführt. |
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Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und die Förderung des regulatorischen Lernens. Es soll ein neues Stammgesetz geschaffen werden, um Reallabore als Instrument der Innovationsförderung zu stärken. Der Entwurf kommt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt, dass die hohe Geschwindigkeit von Innovationsprozessen Herausforderungen für bestehende rechtliche Regelungen darstellt. Es gibt oft Rechtsunsicherheiten, die Innovationen behindern. Reallabore sollen helfen, diese Unsicherheiten zu überwinden, indem sie Innovationen unter realen Bedingungen testen. Der Entwurf basiert auf Erkenntnissen aus Konsultationen und Gutachten, die das BMWE durchgeführt hat.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen keine laufenden Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 2.680.165 Euro, wovon 2.679.488 Euro auf den Bund und etwa 677 Euro auf die Länder entfallen. Zusätzliche Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten: Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten des Gesetzes. Es ist daher davon auszugehen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Der Entwurf sieht keine Alternativen vor und betont die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelungen. Ein Reallabore-Innovationsportal soll eingerichtet werden, um die Umsetzung von Reallaboren zu erleichtern. Einige Regelungen sind befristet, um Erfahrungen zu sammeln und eine Evaluierung des Pilotbetriebs durchzuführen. Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zusammengefasst:
- Förderung von Innovationen durch Reallabore, die eine befristete Erprobung von Technologien unter realen Bedingungen ermöglichen.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore, einschließlich Vernetzung, Information, Beratung und Genehmigungspraxis.
- Schaffung eines Reallabore-Innovationsportals zur Unterstützung von Wissenstransfer, Beratung und Vernetzung.
- Förderung des regulatorischen Lernens, um den Rechtsrahmen basierend auf Erkenntnissen aus Reallaboren anzupassen.
- Einrichtung klarer Strukturen für den Wissenstransfer und die Weitergabe von Erkenntnissen aus Reallaboren.
- Unterstützung der praktischen Umsetzung von Reallaboren durch Beratung und Informationsvermittlung.
- Regelung der Dauer und Verlängerung von Reallaboren, um ausreichende regulatorische Erkenntnisse zu sammeln.
- Verpflichtung zur Evaluation von Reallaboren, um Erkenntnisse für regulatorische Anpassungen zu gewinnen.
- Berichtspflicht des BMWE an den Bundestag über die Anwendung des Gesetzes und die Arbeit des Reallabore-Innovationsportals.
| Datum erster Entwurf: | 15.05.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 19.05.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Der Gesetzentwurf soll die Bedeutung von Reallaboren als wichtiges Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens unterstreichen und eine stärkere und häufigere Nutzung von Reallaboren in allen Innovationsbereichen durch Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ermöglichen. Adressiert werden bei der praktischen Nutzung von Reallaboren oftmals identifizierte Hürden wie z.B. uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung der an Reallaboren beteiligten Akteure sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen.
Der Gesetzentwurf bietet erstmalig gesetzliche Regelungen u.a. für
- Definitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen,
- eine Verankerung des Reallabore-Innovationsportals, welches als Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer ausgestaltet ist und mit den Beteiligten an Reallaboren zusammenarbeitet,
- innovationsfreundliche Ermessenslenkung im Genehmigungsprozess und die angemessene Befristung sowie Verlängerung der Erprobung in Reallaboren,
- regulatorisches Lernen in Reallaboren,
- eine Berichtspflicht des BMWE an den Bundestag.
Mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative der letzten Legislatur auf, die der Diskontinuität unterlag. Informationen zur Länder- und Verbändeanhörung, die zum seinerzeitigen Entwurf durchgeführt wurde, finden Sie hier.
Das Gesetz ist ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Flexibilität für neue Ideen. Der Koalitionsvertrag geht deutlich darüber hinaus und enthält einen ambitionierten Auftrag, Reallabore und Experimentierklauseln zu stärken. Die Bundesregierung wird daher nun mit Hochdruck daran arbeiten, auf breiter Basis neue Experimentierklauseln in verschiedenen Fachgesetzen zu verankern, um neue Freiräume für die Erprobung von Innovationen zu schaffen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hierzulande, mobilisiert Investitionen und Arbeitsplätze.“
Exekutiver Fußabdruck laut Regierungsfraktionen:
„Bei der Erarbeitung der im Reallabore-Gesetz getroffenen Regelungen fanden die Erkenntnisse aus unter anderem einer Online-Konsultation unter breiter Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft, die das BMWE von Juli bis September 2023 durchgeführt hat, weiteren Dialog-, Diskussions- und Beteiligungsverfahren insbesondere im „Netzwerk Reallabore“ des BMWE (z. B. Fachtagung „Auf dem Weg zum Reallabore-Gesetz“ vom 31. Mai 2022), der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Reallabore und eines Bund-Länder-Arbeitskreises sowie einer Reihe an wissenschaftlichen Gutachten, die das BMWE zu diesem Thema in Auftrag gegeben hat, Berücksichtigung.
Folgende wesentliche Erkenntnisquellen in Form von Beteiligungs-, Diskussions- und Dialogformaten sowie wissenschaftlichen Gutachten liegen diesen Regelungen zugrunde:
- „Konsultation für ein Reallabore-Gesetz und ergänzende Maßnahmen“ (Online-Konsultation) des BMWE zum Reallabore-Gesetz vom 10. Juli 2023 bis zum 29. September 2023 unter breiter Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft (420 umfangreiche Beiträge),
- Fachkonferenz „Auf dem Weg zum Reallabore-Gesetz“ vom 31. Mai 2022,
- Erfahrungen aus der Arbeit der so genannten „Digi-Sandbox.NRW“, einer zentralen Anlaufstelle für Fragen rund um Reallabore im Land Nordrhein-Westfalen im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024,
- Erfahrungen aus Reallaboren im Zusammenhang mit dem Innovationspreis Reallabore des BMWE in den Jahren 2020 und 2024,
- wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWE: Schmitz et al. (2024): „Rechtswissenschaftliche Prüfung, Aktualisierung und Erweiterung des Gutachtens zur Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln“, April 2024,
- wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWE: Schmitz et al. (2023), „Regelungsoptionen für die gesetzliche Verankerung von übergreifenden Standards für Reallabore“, November 2023,
- wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWE: Schmitz et al. (2020), „Umsetzung der BMWi-Strategie ‚Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung‘: Erstellung einer Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln“, Juni 2020.
Darüber hinaus liegen weitere Erkenntnisse aus Gutachten und Konsultationen im Rahmen des Netzwerks-Reallabore des BMWE im Zusammenhang mit den Publikationen des BMWE „Freiräume für Innovationen Das Handbuch für Reallabore“ (2019) und „Praxishilfe zum Datenschutz in Reallaboren“ (2021) oder mit internationalen Reallabore-Ansätzen vor.“
Im Lobbyregister des Bundestags sind 4 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir halten es für essenziell, die Einrichtung von Reallaboren als Ziel des Gesetzes sowie die Modalitäten zur Einrichtung von Reallaboren konkret zu verankern. Zudem können auch bestehende Gesetze von Reallaboren profitieren. Vor dem Hintergrund des regulatorischen Lernens halten wir es daher für dringend notwendig, auch für bestehende Gesetze, Reallabore einzurichten und dies auch dann, wenn in bestehenden Gesetzen keine Experimentierklausel vorgesehen ist. Dies würde die Innovationskraft stärken und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands fördern.
Lobbyregister-Nr.: R001458 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63598
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Weiterentwicklung des aktuellen Entwurfs des Reallabore-Gesetzes durch die Verankerung wissenschaftliche Begleitforschung, einen durchgängig definierten Mechanismus für regulatorisches Lernen und die Förderung von nicht-regulativem Lernen.
Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 56541
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer fordert die gesetzliche Verankerung von Begleit- und Transferforschung, die Einführung eines Mechanismus zur Überführung von Forschungserkenntnissen in den legislativen Prozess, die Förderung der Normungs- und Standardisierungsarbeit, eine zentrale Anlaufstelle für juristische Fragen, die Nutzung von Experimentierklauseln, strategische Partnerschaften für transparente Evaluierungskriterien sowie klare Haftungsregelungen und Konzepte für Transfer und Skalierung in Reallaboren.
Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68845
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Rahmenbedingungen zur einfacheren Nutzung von Reallaboren für innovative wirtschaftliche Anwendungen durch u.a. Abschaffung von uneinheitlichen und restriktiven Genehmigungsprozessen, Förderungen von Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie der Erleichterung des Wissenstransfers.
Lobbyregister-Nr.: R000808 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70708
| Eingang im Bundestag: | 20.05.2025 |
| Erste Beratung: | 23.05.2025 |
| Drucksache: | 21/218 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |