Zum Inhalt springen

Reallabore-Gesetz - ReallaboreG

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:25.06.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/218 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/6698 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Hinweis:Zu diesem Vorhaben wurde am 06. Mai 2026 ein umfangreicher Änderungsantrag als Formulierungshilfe an die Fraktionen gegeben.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und die Förderung des regulatorischen Lernens. Es soll ein neues Stammgesetz geschaffen werden, um Reallabore als Instrument der Innovationsförderung zu stärken. Der Entwurf kommt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt, dass die hohe Geschwindigkeit von Innovationsprozessen Herausforderungen für bestehende rechtliche Regelungen darstellt. Es gibt oft Rechtsunsicherheiten, die Innovationen behindern. Reallabore sollen helfen, diese Unsicherheiten zu überwinden, indem sie Innovationen unter realen Bedingungen testen. Der Entwurf basiert auf Erkenntnissen aus Konsultationen und Gutachten, die das BMWE durchgeführt hat. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen keine laufenden Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 2.680.165 Euro, wovon 2.679.488 Euro auf den Bund und etwa 677 Euro auf die Länder entfallen. Zusätzliche Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten des Gesetzes. Es ist daher davon auszugehen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Entwurf sieht keine Alternativen vor und betont die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelungen. Ein Reallabore-Innovationsportal soll eingerichtet werden, um die Umsetzung von Reallaboren zu erleichtern. Einige Regelungen sind befristet, um Erfahrungen zu sammeln und eine Evaluierung des Pilotbetriebs durchzuführen. Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zusammengefasst: 
 
- Förderung von Innovationen durch Reallabore, die eine befristete Erprobung von Technologien unter realen Bedingungen ermöglichen. 
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore, einschließlich Vernetzung, Information, Beratung und Genehmigungspraxis. 
- Schaffung eines Reallabore-Innovationsportals zur Unterstützung von Wissenstransfer, Beratung und Vernetzung. 
- Förderung des regulatorischen Lernens, um den Rechtsrahmen basierend auf Erkenntnissen aus Reallaboren anzupassen. 
- Einrichtung klarer Strukturen für den Wissenstransfer und die Weitergabe von Erkenntnissen aus Reallaboren. 
- Unterstützung der praktischen Umsetzung von Reallaboren durch Beratung und Informationsvermittlung. 
- Regelung der Dauer und Verlängerung von Reallaboren, um ausreichende regulatorische Erkenntnisse zu sammeln. 
- Verpflichtung zur Evaluation von Reallaboren, um Erkenntnisse für regulatorische Anpassungen zu gewinnen. 
- Berichtspflicht des BMWE an den Bundestag über die Anwendung des Gesetzes und die Arbeit des Reallabore-Innovationsportals.

Medienberichte
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:15.05.2025
Datum Kabinettsbeschluss:19.05.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Gesetzentwurf soll die Bedeutung von Reallaboren als wichtiges Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens unterstreichen und eine stärkere und häufigere Nutzung von Reallaboren in allen Innovationsbereichen durch Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ermöglichen. Adressiert werden bei der praktischen Nutzung von Reallaboren oftmals identifizierte Hürden wie z.B. uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung der an Reallaboren beteiligten Akteure sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen.  
 
Der Gesetzentwurf bietet erstmalig gesetzliche Regelungen u.a. für  
- Definitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen,  
- eine Verankerung des Reallabore-Innovationsportals, welches als Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer ausgestaltet ist und mit den Beteiligten an Reallaboren zusammenarbeitet,  
- innovationsfreundliche Ermessenslenkung im Genehmigungsprozess und die angemessene Befristung sowie Verlängerung der Erprobung in Reallaboren,  
- regulatorisches Lernen in Reallaboren,  
- eine Berichtspflicht des BMWE an den Bundestag.  
 
Mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative der letzten Legislatur auf, die der Diskontinuität unterlag. Informationen zur Länder- und Verbändeanhörung, die zum seinerzeitigen Entwurf durchgeführt wurde, finden Sie hier.  
 
Das Gesetz ist ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Flexibilität für neue Ideen. Der Koalitionsvertrag geht deutlich darüber hinaus und enthält einen ambitionierten Auftrag, Reallabore und Experimentierklauseln zu stärken. Die Bundesregierung wird daher nun mit Hochdruck daran arbeiten, auf breiter Basis neue Experimentierklauseln in verschiedenen Fachgesetzen zu verankern, um neue Freiräume für die Erprobung von Innovationen zu schaffen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hierzulande, mobilisiert Investitionen und Arbeitsplätze.“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Regierungsfraktionen:

„Bei der Erarbeitung der im Reallabore-Gesetz getroffenen Regelungen fanden die Erkenntnisse aus unter anderem einer Online-Konsultation unter breiter Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft, die das BMWE von Juli bis September 2023 durchgeführt hat, weiteren Dialog-, Diskussions- und Beteiligungsverfahren insbesondere im „Netzwerk Reallabore“ des BMWE (z. B. Fachtagung „Auf dem Weg zum Reallabore-Gesetz“ vom 31. Mai 2022), der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Reallabore und eines Bund-Länder-Arbeitskreises sowie einer Reihe an wissenschaftlichen Gutachten, die das BMWE zu diesem Thema in Auftrag gegeben hat, Berücksichtigung.

Folgende wesentliche Erkenntnisquellen in Form von Beteiligungs-, Diskussions- und Dialogformaten sowie wissenschaftlichen Gutachten liegen diesen Regelungen zugrunde:
- „Konsultation für ein Reallabore-Gesetz und ergänzende Maßnahmen“ (Online-Konsultation) des BMWE zum Reallabore-Gesetz vom 10. Juli 2023 bis zum 29. September 2023 unter breiter Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft (420 umfangreiche Beiträge),
- Fachkonferenz „Auf dem Weg zum Reallabore-Gesetz“ vom 31. Mai 2022,
- Erfahrungen aus der Arbeit der so genannten „Digi-Sandbox.NRW“, einer zentralen Anlaufstelle für Fragen rund um Reallabore im Land Nordrhein-Westfalen im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024,
- Erfahrungen aus Reallaboren im Zusammenhang mit dem Innovationspreis Reallabore des BMWE in den Jahren 2020 und 2024,
- wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWE: Schmitz et al. (2024): „Rechtswissenschaftliche Prüfung, Aktualisierung und Erweiterung des Gutachtens zur Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln“, April 2024,
- wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWE: Schmitz et al. (2023), „Regelungsoptionen für die gesetzliche Verankerung von übergreifenden Standards für Reallabore“, November 2023,
- wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWE: Schmitz et al. (2020), „Umsetzung der BMWi-Strategie ‚Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung‘: Erstellung einer Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln“, Juni 2020.

Darüber hinaus liegen weitere Erkenntnisse aus Gutachten und Konsultationen im Rahmen des Netzwerks-Reallabore des BMWE im Zusammenhang mit den Publikationen des BMWE „Freiräume für Innovationen Das Handbuch für Reallabore“ (2019) und „Praxishilfe zum Datenschutz in Reallaboren“ (2021) oder mit internationalen Reallabore-Ansätzen vor.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 6 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband deutscher Banken e.V. | 08.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir halten es für essenziell, die Einrichtung von Reallaboren als Ziel des Gesetzes sowie die Modalitäten zur Einrichtung von Reallaboren konkret zu verankern. Zudem können auch bestehende Gesetze von Reallaboren profitieren. Vor dem Hintergrund des regulatorischen Lernens halten wir es daher für dringend notwendig, auch für bestehende Gesetze, Reallabore einzurichten und dies auch dann, wenn in bestehenden Gesetzen keine Experimentierklausel vorgesehen ist. Dies würde die Innovationskraft stärken und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands fördern.

Lobbyregister-Nr.: R001458 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63598

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. | 30.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Weiterentwicklung des aktuellen Entwurfs des Reallabore-Gesetzes durch die Verankerung wissenschaftliche Begleitforschung, einen durchgängig definierten Mechanismus für regulatorisches Lernen und die Förderung von nicht-regulativem Lernen.

Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 56541

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. | 09.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer fordert die gesetzliche Verankerung von Begleit- und Transferforschung, die Einführung eines Mechanismus zur Überführung von Forschungserkenntnissen in den legislativen Prozess, die Förderung der Normungs- und Standardisierungsarbeit, eine zentrale Anlaufstelle für juristische Fragen, die Nutzung von Experimentierklauseln, strategische Partnerschaften für transparente Evaluierungskriterien sowie klare Haftungsregelungen und Konzepte für Transfer und Skalierung in Reallaboren.

Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68845

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. | 08.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) begrüßt den Gesetzentwurf für Reallabore und das Bundeserprobungsgesetz (BErpG) als Rahmen zur Innovationserprobung. Sie unterstützt allgemeine und spezielle Erprobungsklauseln, fordert jedoch weitergehende Experimentiermöglichkeiten. Weitere Klauseln müssen in Fachgesetze verankert werden, um Forschung zu fördern. Die MPG betrachtet Bereichsausnahmen für Wissenschaftsfreiheit und Experimentierklauseln als einheitlichen Reformauftrag. Beide sollten konsequent in allen Forschung einschränkenden Fachgesetzen umgesetzt werden. Dies ist für Grundlagenforschung, Transfer und Ausgründungen essenziell. Sie knüpft an Forderungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (2025/2026) nach Bürokratieabbau und Wissenschaftsfreiheit an.

Lobbyregister-Nr.: R003532 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78422

NVL | 09.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Rahmenbedingungen zur einfacheren Nutzung von Reallaboren für innovative wirtschaftliche Anwendungen durch u.a. Abschaffung von uneinheitlichen und restriktiven Genehmigungsprozessen, Förderungen von Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie der Erleichterung des Wissenstransfers.

Lobbyregister-Nr.: R000808 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70708

Stiftung Familienunternehmen und Politik | 08.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Innovationen scheitern in Deutschland oft nicht an mangelnden Ideen, sondern an starrer Regulatorik und träger Verwaltung. Neue Technologien und Geschäftsmodelle stoßen auf rechtliche Grenzen, bevor ihr Nutzen überhaupt erprobt werden kann. Reallabore schaffen befristete Freiräume, um Innovationen unter realen Bedingungen zu testen – gerade für Familienunternehmen, die schnell und flexibel agieren müssen. Damit regulatorisches Lernen gelingt, braucht es klare Experimentierklauseln in Fachgesetzen sowie eine allgemeine Erprobungsklausel für Bund, Länder und Kommunen. Nur so lassen sich Erkenntnisse systematisch gewinnen und Rechtsrahmen zielgerichtet weiterentwickeln.

Lobbyregister-Nr.: R000083 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78191

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:20.05.2025
Erste Beratung:23.05.2025
Abstimmung:25.06.2026
Drucksache:21/218 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/6698 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung06.05.2026Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung20.05.2026Anhörung
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung24.06.2026Tagesordnung
Ergänzung
Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung24.06.2026Tagesordnung
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz24.06.2026Tagesordnung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie24.06.2026Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 21.05.2026 im Ausschuss für Digitalausschuss statt.

Lajla Fetic (appliedAI Institute for Europe) (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion): Fetic teilte ihre Erfahrungen aus der Praxis beim Aufbau von Reallaboren und lobte den Entwurf grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Sie kritisierte jedoch, dass der Entwurf noch nicht ausreichend regele, wie aus erfolgreichen Erprobungen verlässliche Änderungen der Verwaltungspraxis, des Marktwissens und des Rechtsrahmens entstehen. Reallabore sollten nicht als befristete Einzelprojekte verstanden werden. Das Gesetz müsse zu einem echten Lern-, Transfer- und Transformationsgesetz weiterentwickelt werden. Behörden müssten für eine dialogischere, lernorientierte und experimentieroffene Verwaltungspraxis befähigt werden. Fetic plädierte außerdem für eine schnellere Rückkopplung erfolgreicher Lernerfahrungen und eine Verkürzung der Prüffrist für mögliche Rechtsänderungen auf sechs Monate.

Manfred Hauswirth (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS) (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion): Hauswirth begrüßte die Weiterentwicklung des bisherigen Ansatzes im Änderungsantrag. Die Einführung einer allgemeinen Erprobungsklausel sowie zusätzlicher fachgesetzlicher Experimentierklauseln sei wichtig, um den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Ergänzungsbedarf sah er beim wissenschaftlichen Lernen und der Transferarchitektur. Er forderte die Verankerung wissenschaftlicher Begleitforschung im Entwurf sowie standardisierte wissenschaftliche Evaluations- und Wirkungsmodelle. Einheitliche wissenschaftliche Evaluationskriterien seien für die Vergleichbarkeit, Replizierbarkeit und Skalierbarkeit erfolgreicher Reallabore notwendig. Eine strukturierte und öffentlich zugängliche Bereitstellung von Erkenntnissen könne den Wissenstransfer stärken.

Christoph Krönke Lieb (Universität Bayreuth) (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion): Krönke Lieb betonte, dass der Entwurf mit den Vorgaben des höherrangigen Rechts vereinbar sei und die allgemeine Erprobungsklausel nicht gegen das Bestimmtheitsgebot oder den Wesentlichkeitsvorbehalt verstoße. Die Konstruktion sei vorsichtig gewählt, hätte aber weiterreichender sein können. Beim Antrags- und Genehmigungsverfahren empfahl er, die Entscheidung ermessenslenkend zu steuern, indem Optimierung, Aufwandreduzierung oder Digitalisierung als vorrangige Gesichtspunkte gesetzlich vorgegeben werden. Er regte eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Reallaboren an.

Ingmar Kumpmann (Deutscher Gewerkschaftsbund) (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke): Kumpmann begrüßte die Ermöglichung von Reallaboren und regulatorischem Lernen sowie die Entwicklung einheitlicher Kriterien und Verfahren. Er betonte die Wichtigkeit der Schutzzwecke und begrüßte, dass diese im Änderungsantrag unangetastet blieben. Allerdings könne eine Straffung von Verwaltungsverfahren die Schutzzwecke beeinträchtigen. Interessenvertretungen, insbesondere Akteure der Zivilgesellschaft wie Umweltverbände, Verbraucherschutzorganisationen oder Gewerkschaften, sollten bei Einrichtung und Begleitung von Reallaboren beteiligt werden.

Gisela Meister-Scheufelen (Universität Potsdam/Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion): Meister-Scheufelen lobte den Entwurf als wichtiges Instrument der guten Rechtsetzung und als möglichen Meilenstein der Entbürokratisierung und Verwaltungsmodernisierung. Sie begrüßte die bereichsspezifischen Experimentierklauseln und die Möglichkeit für Landesbehörden, Anträge zu stellen. Sie hob die Bedeutung von Genehmigungen und die Etablierung eines einheitlichen innovationsfreundlichen Mindsets hervor. Neben Qualifizierung sei Transparenz ein entscheidender Schlüssel.

Oliver Parodi (Karlsruher Institut für Technologie) (eingeladen auf Vorschlag der Grünen-Fraktion): Parodi erwartete aufgrund der Komplexität in der Anwendung eine überschaubare Innovationsdynamik und forderte flankierende Maßnahmen wie Kampagnen, Schulungen und Beratungsangebote. Er kritisierte die im Gesetzentwurf verwendete Definition von „Reallabor“, da sie sich stark von der wissenschaftlichen Definition unterscheide. Der Entwurf ignoriere das Leitbild der Nachhaltigkeit und setze einseitig auf technologisch-ökonomische Innovation. Es fehle ein Adressieren sozialer, politischer und Systeminnovationen sowie von Transformationen. Er forderte die Verankerung der Sustainable Development Goals 9 und 11.

Carlo Zensus (Bitkom e.V.) (eingeladen auf Vorschlag der SPD): Zensus sah im Entwurf einen wichtigen Schritt hin zu einem Staat, der Innovationen ermöglicht. Reallabore könnten eine zentrale Brückenfunktion übernehmen und Schwachstellen in der Praxis aufzeigen. Er betonte die Wichtigkeit von Geschwindigkeit und Planungssicherheit bei der Umsetzung und sprach sich für klare Soll-Fristen für Genehmigungen aus. Das Gesetz solle idealerweise einen Mechanismus enthalten, der nach erfolgreicher Durchführung eines Reallabors automatisch die Änderung des Rechtsrahmens anstoße oder zumindest für Transparenz darüber sorgen, ob Ergebnisse zu Änderungen führen.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/218 in geänderter Fassung. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, die Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten sich. Für den gleichlautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/517) wird einstimmig empfohlen, diesen für erledigt zu erklären.  
Ein Entschließungsantrag wurde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigt: Sie wollen den Innovationsbegriff breiter fassen und insbesondere technologische, soziale, ökologische und ökonomische Innovationen unter wissenschaftlicher Begleitung und im Austausch mit Zivilgesellschaft und Wirtschaft fördern. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf (Drucksache 21/218) vorgenommen, basierend auf einem Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 21(23)92). Die Änderungen betreffen den Gesetzentwurf selbst und beziehen sich nicht auf andere, themenfremde Gesetze. Es liegt somit kein „Trojaner“ vor. 
 
Begründung:  
Die Begründung hebt hervor, dass Reallabore als Instrument zur Förderung von Innovationen und regulatorischem Lernen gestärkt werden sollen. Ziel ist es, Innovationen unter realen Bedingungen zu testen, Rechtsunsicherheiten abzubauen und die Akzeptanz neuer Technologien zu erhöhen. Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Reallabore-Innovationsportals vor, beschleunigt Genehmigungsverfahren und verkürzt Evaluationsfristen, um schneller Erkenntnisse für gesetzliche Anpassungen zu gewinnen. Die Änderungen aus dem Änderungsantrag beinhalten u.a. die Verkürzung der Evaluationsfrist von 12 auf 6 Monate und eine stärkere Betonung wissenschaftlicher Begleitung. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Betont die Bedeutung des Gesetzes für Modernisierung, mehr Tempo und Vertrauen in Innovationen. Hebt die rechtssichere Erprobung, schnelle Entscheidungen und die Evaluation nach drei Jahren hervor. 
- AfD: Sieht den Entwurf als Kopie eines früheren, kritisierten Gesetzes, erkennt aber Verbesserungen durch den Änderungsantrag (z.B. Missbrauchsbegrenzung, Konkretisierung der Zuständigkeiten). Kritisiert weiterhin mögliche Kompetenzstreitigkeiten und fehlende Begründungspflichten. 
- SPD: Lobt das breite Beteiligungsverfahren und die Verbesserungen durch den Änderungsantrag, insbesondere die Fristverkürzung und die Betonung wissenschaftlicher Standards. Das Innovationsportal soll bewährte Lösungen sichtbarer machen. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterstützt grundsätzlich die gesetzliche Verankerung von Reallaboren, kritisiert aber die zu starke wirtschaftliche Fokussierung und fehlende systematische Umsetzung von Innovationsergebnissen. Enthält sich und bringt einen Entschließungsantrag ein, um den Innovationsbegriff zu erweitern. 
- Die Linke: Lehnt den Entwurf ab, da eine verpflichtende wissenschaftliche Evaluation fehlt und die Verwaltung zu viel Entscheidungsmacht ohne parlamentarische Kontrolle erhält. Sie sieht ein hohes Missbrauchsrisiko. 
 
Zusammenfassend:  
Die Beschlussempfehlung sieht die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs zur Förderung von Innovationen in Reallaboren vor, mit Unterstützung von CDU/CSU und SPD. Es gab Änderungen am ursprünglichen Entwurf, die auf Anregungen aus dem parlamentarischen Verfahren und der Anhörung zurückgehen. Die Fraktionen bewerten das Gesetz unterschiedlich, wobei insbesondere die Grünen und Die Linke Kritikpunkte anbringen. Ein Entschließungsantrag der Grünen zielt auf eine breitere Definition und Förderung von Innovationen ab. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen und Änderungen, die der Ausschuss in den Gesetzentwurf eingefügt hat, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde substanziell erweitert, insbesondere auf bundesrechtliche Regelungen und Reallabore, die aufgrund bundesrechtlicher Regelungen ermöglicht werden. 
- Ziel ist die Erprobung und Förderung innovativer Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Verwaltungsverfahren in sogenannten Reallaboren, um Erkenntnisse für dauerhafte rechtliche Anpassungen zu gewinnen (regulatorisches Lernen). 
- Reallabore können von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie bestimmten Einrichtungen beantragt und durchgeführt werden, sofern sie bundesrechtliche Regelungen vollziehen. 
- Es wird eine allgemeine Erprobungsklausel eingeführt, die Ausnahmen und Abweichungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Zuständigkeitsregelungen ermöglicht, aber nicht von materiellen Rechtsnormen, Schutzzwecken, Steuer- und Abgabepflichten oder wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen. 
- Die Genehmigung von Ausnahmen ist auf maximal vier Jahre befristet, mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um weitere vier Jahre. 
- Die Antrags- und Genehmigungsverfahren werden digital und möglichst bürokratiearm gestaltet, mit klaren Vorgaben zu Inhalt, Befristung und Veröffentlichung der Erprobung. 
- Nach Abschluss einer Erprobung erfolgt eine verpflichtende Überprüfung auf Übertragbarkeit und mögliche dauerhafte Anpassung des Rechtsrahmens, unter Beteiligung des Nationalen Normenkontrollrats. 
- Innovationsförderung und regulatorisches Lernen müssen bei der Genehmigung und Durchführung von Reallaboren ausdrücklich berücksichtigt werden. 
- Die Evaluation von Reallaboren wird als wichtiger Schritt für regulatorisches Lernen hervorgehoben, wobei wissenschaftliche Standards bei der Auswertung einzuhalten sind. 
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird zur zentralen Anlaufstelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer rund um Reallabore und regulatorisches Lernen. 
- Das BMWi sammelt und bündelt Informationen zu Reallaboren, rechtlichen Hürden und Bedarfen für neue Experimentierklauseln und stellt diese digital zur Verfügung. 
- Behörden, die Reallabore genehmigen, müssen das BMWi informieren; Berichte und Evaluationen können veröffentlicht werden, um Wissenstransfer und Innovation zu fördern. 
- Das BMWi erstellt regelmäßig Monitoringberichte zu Erfahrungen und Erkenntnissen aus Reallaboren und informiert andere Ministerien und den Bundestag. 
- Es werden spezielle Experimentierklauseln in verschiedenen Fachgesetzen eingeführt oder erweitert, u. a. im Sozialgesetzbuch (Vereinfachung von Zertifizierungsverfahren für Praxisverwaltungssysteme), im Onlinezugangsgesetz (Probebetrieb der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität), im Jugendschutzgesetz (Einsatz automatisierter Bewertungssysteme zur Alterskennzeichnung), im Unternehmensbasisdatenregistergesetz (Anbindung weiterer Register und Datenübermittlung zu Qualitätssicherungszwecken), im Telekommunikationsgesetz (Erprobung neuer Technologien und Verfahren durch die Bundesnetzagentur) und im Luftverkehrsgesetz (Reallabore zur Integration von Innovationen in Luftverkehrsstrukturen). 
- Die Dauer von Experimenten ist jeweils befristet, mit Möglichkeit zur Verlängerung, und es sind regelmäßige Berichte und Evaluationen vorgesehen, um die Ergebnisse für mögliche dauerhafte Gesetzesanpassungen zu nutzen. 
 
Diese Maßnahmen sollen insgesamt die Innovationsfähigkeit der Verwaltung stärken, Bürokratie abbauen, Digitalisierung fördern und den Wissenstransfer zwischen Praxis und Gesetzgebung verbessern.