Vertrag mit Frankreich und Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel

| Offizieller Titel: | Gesetz zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel |
| Initiator: | Regierungsfraktionen |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 27.08.2025 |
| Drucksache: | 21/217 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/628 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf ist identisch mit einem früheren Vorhaben: Entwurf 20. Legislaturperiode Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung |
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Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die innerstaatliche Inkraftsetzung des Vierten Protokolls zur Änderung des Moselvertrags, um die Schifffahrt auf der Mosel abgabenfrei zu gestalten. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt steigern und umweltfreundliche Verkehrsträger stärken. Der Entwurf kommt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt, dass der Moselvertrag von 1956 überholt ist und eine Überarbeitung notwendig war. Die Hauptarbeiten zur Schiffbarmachung der Mosel wurden bereits 1964 abgeschlossen. Seit 2019 sind die Schifffahrtsabgaben auf deutschen Binnenwasserstraßen, außer der Mosel, abgeschafft. Eine Absichtserklärung zur Entschuldung und Auflösung der Internationalen Mosel-Gesellschaft (IMG) wurde 2020 unterzeichnet.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen einmalige Kosten von etwa 9,5 Millionen Euro zur Entschädigung der französischen Wasserstraßenagentur VNF. Ab 1. Juli 2025 entfallen Einnahmen aus Schifffahrtsabgaben von etwa 4 Millionen Euro jährlich, jedoch gibt es Einsparungen von etwa 0,3 Millionen Euro jährlich bei Personal- und Sachkosten. Die Auflösung der IMG hat keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, da die Forderungen bereits abgeschrieben sind. Für Länder und Gemeinden entstehen keine Kosten.
Inkrafttreten: Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Vierte Protokoll tritt frühestens am 1. Juli 2025 in Kraft, abhängig vom Austausch der Ratifikationsurkunden.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. Die Abschaffung der Schifffahrtsabgaben entlastet die Wirtschaft von Bürokratiepflichten und reduziert jährliche Bürokratiekosten um etwa 7.000 Euro. Die IMG wird bis spätestens Ende 2025 aufgelöst, was zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands beiträgt.
| Eingang im Bundestag: | 20.05.2025 |
| Erste Beratung: | 22.05.2025 |
| Abstimmung: | 26.06.2025 |
| Drucksache: | 21/217 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/628 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 04.06.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
| Auswärtiger Ausschuss | 25.06.2025 | Tagesordnung |
| Verkehrsausschuss | 04.06.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Verkehrsausschuss (15. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie der Haushaltsausschuss gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
Beschlussempfehlung:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 unverändert anzunehmen. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dieser Empfehlung zugestimmt; die Fraktion der AfD hat sich enthalten. Für den inhaltsgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/518) wird empfohlen, diesen für erledigt zu erklären. Ein Entschließungsantrag ist nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; der Entwurf soll in unveränderter Fassung angenommen werden. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen oder einen sogenannten „Trojaner“ darstellen.
Begründung:
Mit dem Gesetz soll dem Vierten Protokoll zur Änderung des Moselvertrags zugestimmt werden, damit die Schifffahrt auf der Mosel ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei wird. Das Protokoll regelt die Streichung aller Bestimmungen zur Abgabenerhebung und zur Internationalen Mosel-Gesellschaft (IMG), die Auflösung der IMG sowie finanzielle Entschädigungen und den Verzicht auf Forderungen der Mitgliedstaaten gegen die IMG. Ziel ist die Gleichstellung der Mosel mit anderen abgabenfreien Bundeswasserstraßen, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Dank an die vorherige Koalition für die Verhandlungen; das Gesetz sei ein gutes Zeichen für die Binnenschifffahrt und ein wichtiger Schritt zur Abschaffung der Abgaben, was die Attraktivität steigere.
- AfD: Begrüßt die Abschaffung der Abgaben ausdrücklich, da die Binnenschifffahrt Ressourcen habe und zur Entlastung beitrage; wünscht sich aber eine detaillierte Erklärung zur Entschädigungszahlung im Anhang.
- SPD: Sieht das Gesetz als gutes Signal für Wirtschaft, Umwelt und europäischen Zusammenhalt; beseitigt Wettbewerbsnachteile, sorgt für Gleichstellung und bringt Bürokratieabbau.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betont Interesse an Förderung des Transports auf Wasserstraßen als klima- und umweltfreundliche Alternative; verweist auf zukünftigen Sanierungsbedarf und Antriebswende.
- Die Linke: Hält Binnenschifffahrt für klimafreundlicher als Straße; verweist auf prognostizierten Rückgang der Schiffe wegen Energiewende und fordert Förderung durch Infrastrukturverbesserungen und Schleusensanierung.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Abstimmung: | 11.07.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |