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Vertrag mit Frankreich und Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:In der Ausschussberatung
(2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:22.05.2025
Drucksache:21/217 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Verknüpfungen:Der Entwurf ist identisch mit einem früheren Vorhaben: Entwurf 20. Legislaturperiode
Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung
Zusammenfassung

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Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die innerstaatliche Inkraftsetzung des Vierten Protokolls zur Änderung des Moselvertrags, um die Schifffahrt auf der Mosel abgabenfrei zu gestalten. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt steigern und umweltfreundliche Verkehrsträger stärken. Der Entwurf kommt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt, dass der Moselvertrag von 1956 überholt ist und eine Überarbeitung notwendig war. Die Hauptarbeiten zur Schiffbarmachung der Mosel wurden bereits 1964 abgeschlossen. Seit 2019 sind die Schifffahrtsabgaben auf deutschen Binnenwasserstraßen, außer der Mosel, abgeschafft. Eine Absichtserklärung zur Entschuldung und Auflösung der Internationalen Mosel-Gesellschaft (IMG) wurde 2020 unterzeichnet. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen einmalige Kosten von etwa 9,5 Millionen Euro zur Entschädigung der französischen Wasserstraßenagentur VNF. Ab 1. Juli 2025 entfallen Einnahmen aus Schifffahrtsabgaben von etwa 4 Millionen Euro jährlich, jedoch gibt es Einsparungen von etwa 0,3 Millionen Euro jährlich bei Personal- und Sachkosten. Die Auflösung der IMG hat keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, da die Forderungen bereits abgeschrieben sind. Für Länder und Gemeinden entstehen keine Kosten. 
 
Inkrafttreten: Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Vierte Protokoll tritt frühestens am 1. Juli 2025 in Kraft, abhängig vom Austausch der Ratifikationsurkunden. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. Die Abschaffung der Schifffahrtsabgaben entlastet die Wirtschaft von Bürokratiepflichten und reduziert jährliche Bürokratiekosten um etwa 7.000 Euro. Die IMG wird bis spätestens Ende 2025 aufgelöst, was zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands beiträgt.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:20.05.2025
Erste Beratung:22.05.2025
Drucksache:21/217 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie04.06.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Verkehrsausschuss04.06.2025Tagesordnung