Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau |
| Initiator: | Regierungsfraktionen |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 23.07.2025 |
| Drucksache: | 21/216 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/630 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | Keine Verbändebeteiligung durchgeführt. |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre, damit die Länder und Kommunen mehr Zeit haben, die vom Bund bereitgestellten Finanzhilfen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vollständig zu nutzen. Die Lösung besteht darin, die Fristen für die Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen sowie die Auflösung des entsprechenden Sondervermögens jeweils um zwei Jahre zu verschieben. Der Gesetzentwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Text wird ausführlich auf die Vorgeschichte eingegangen: Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde ein stufenweiser Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt. Zur Vorbereitung wurde bereits 2020 ein Sondervermögen („Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“) mit insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro geschaffen. Die Mittelabrufe verliefen bislang schleppend, u.a. wegen Planungsunsicherheiten, Fachkräftemangel und später Einführung der Landesprogramme. Daher wurde im Koalitionsvertrag die Fristverlängerung vereinbart.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entsteht ein Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln durch die verlängerte Verwaltung des Sondervermögens, der jedoch im geltenden Finanzplan des Einzelplans 17 ausgeglichen wird. Für Länder und Kommunen entstehen durch die Fristverlängerung keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Es werden keine zusätzlichen Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum konkreten Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht keine Rechts- oder Verwaltungsvereinfachung vor. Die Verlängerung der Fristen wird als notwendig und angemessen begründet, um die Investitionsmittel vollständig nutzen zu können und den Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht zu gefährden. Nachhaltigkeitsaspekte werden betont, insbesondere die Förderung von Bildung, Geschlechtergleichstellung und Armutsbekämpfung. Auswirkungen auf das Preisniveau oder die Wirtschaft werden nicht erwartet. Die Berichtspflichten und Evaluierungen sind bereits gesetzlich geregelt, eine zusätzliche Befristung oder Evaluierung ist nicht vorgesehen. Der Entwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Der Förderzeitraum für Finanzhilfen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter wird um zwei Jahre verlängert; Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein, die Abrechnung bis zum 30. Juni 2030 erfolgen.
- Die Stichtage für die Umverteilung im Gesetz werden entsprechend der Fristverlängerung angepasst.
- Das bisherige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhält die neue Bezeichnung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und übernimmt zusätzliche Zuständigkeiten für allgemeine, schulische und berufliche Bildung; die Namensbezeichnung wird in den relevanten Gesetzen angepasst.
- Die Geschäftsstelle wird im neuen Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeführt.
- Das Sondervermögen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote wird aufgrund der Fristverlängerung erst am 31. Dezember 2030 aufgelöst.
- Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
| Eingang im Bundestag: | 20.05.2025 |
| Erste Beratung: | 22.05.2025 |
| Abstimmung: | 26.06.2025 |
| Drucksache: | 21/216 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/630 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 25.06.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
| Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen | 25.06.2025 | Tagesordnung |
| Haushaltsausschuss | 25.06.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss sowie der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Drucksache 21/216) in unveränderter Fassung anzunehmen und den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/514) für erledigt zu erklären. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zugestimmt.
Ein Entschließungsantrag wurde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Darin werden drei Forderungen erhoben: Erhöhung der Mittel für das Investitionsprogramm auf mindestens fünf Milliarden Euro, Erhöhung des Betriebskostenzuschusses des Bundes auf mindestens zwei Milliarden Euro und Nutzung von Mitteln aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ zur Umsetzung von Qualitätsempfehlungen der Länder.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; der Gesetzentwurf wurde in unveränderter Fassung angenommen. Die Änderungen beziehen sich auf die Verlängerung von Fristen im Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG) und Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG), also auf den ursprünglichen Gesetzentwurf. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen.
Begründung:
Die Fristverlängerung ist notwendig, da viele Mittelabrufe ins Stocken geraten sind – verursacht durch Planungsunsicherheiten, späte Landesregelungen, Fachkräfte- und Lieferengpässe. Ohne Verlängerung würden wichtige Investitionsmittel ungenutzt bleiben. Die Verlängerung um zwei Jahre soll sicherstellen, dass die Mittel wie vorgesehen eingesetzt werden können. Ziel ist es, den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zu sichern und die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026/27 zu unterstützen.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Betont die Verantwortung des Bundes für die Finanzierung geschaffener Leistungsansprüche und die Notwendigkeit von Planungssicherheit für Länder und Kommunen. Unterstützt die Fristverlängerung ausdrücklich.
- AfD: Begrüßt die Fristverlängerung wegen der Unterfinanzierung der Kommunen, äußert aber Kritik daran, dass der Staat Probleme löse, die er selbst verursacht habe. Fordert auch Unterstützung für Familien, die keine OGS-Angebote nutzen.
- SPD: Hält den Ganztag an Grundschulen für eine gute Sache zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Fristverlängerung sei wichtig, dürfe aber nicht zu einer Verzögerung des Ganztags führen.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterstützt die Fristverlängerung, fordert aber zusätzlich eine deutliche Erhöhung der Mittel und Betriebskostenzuschüsse sowie die Nutzung des Sondervermögens für den Ganztagsausbau. Bringt dazu einen Entschließungsantrag ein.
- Die Linke: Begrüßt die Fristverlängerung, sieht aber die Gefahr, dass die Qualität des Ganztags durch Personalmangel leidet. Fordert mehr Engagement für ausreichend qualifiziertes Personal und fragt nach konkreten Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen.
Zusammenfassung:
Die Beschlussempfehlung sieht die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zur Fristverlängerung beim Ganztagsausbau vor, um den Kommunen mehr Zeit für Investitionen zu geben. Alle Fraktionen stimmen grundsätzlich zu, fordern aber teils weitergehende Maßnahmen, insbesondere mehr Mittel und bessere Personalausstattung. Ein Entschließungsantrag der Grünen fordert zusätzliche finanzielle Unterstützung und Qualitätsverbesserungen.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Abstimmung: | 11.07.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |