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Bundeswehreinsatz KFOR

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
Initiator:Bundesregierung
Status:In der Ausschussberatung
(2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:23.05.2025
Drucksache:21/230 (PDF-Download)
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Es handelt sich um das Bundeswehrmandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Der Antrag sieht eine Verlängerung des Einsatzes um weitere zwölf Monate vor, wobei der Zeitraum sich auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bezieht. Eine konkrete Endfrist wird nicht genannt, da die Ermächtigung zur Teilnahme zeitlich unbegrenzt gilt, solange die völkerrechtlichen Grundlagen bestehen und KFOR fortgeführt wird. 
 
Auftrag:  
Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber liegenden Luftraum; angrenzende Räume können mit Zustimmung der jeweiligen Staaten genutzt werden. Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen von KFOR sind: Beitrag zu einem sicheren Umfeld und zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Unterstützung und Koordination internationaler humanitärer Hilfe und ziviler Präsenz, Unterstützung beim Aufbau einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo, sowie Beratung beim Aufbau der Kosovo Security Force (KSF) und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform.  
Völkerrechtliche Grundlagen:  
Die Beteiligung erfolgt auf Basis der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates, des Militärisch-Technischen Abkommens von 1999 zwischen KFOR und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt Serbien) und Serbien sowie des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 und entsprechender NATO-Gipfelbeschlüsse. 
 
Personaleinsatz:  
Es dürfen maximal 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. In Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln und in Notsituationen darf diese Obergrenze vorübergehend überschritten werden. 
 
Kosten:  
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung des Einsatzes werden für weitere zwölf Monate auf insgesamt rund 38,9 Millionen Euro geschätzt. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils rund 19,45 Millionen Euro. 
 
Sonstiges:  
Die politische Lage im Kosovo, insbesondere im Norden, ist weiterhin von Spannungen geprägt, auch wenn die Lage insgesamt stabil ist. Die KFOR-Präsenz wird sowohl von der kosovo-albanischen als auch der kosovo-serbischen Gemeinschaft als essentiell für die Stabilisierung angesehen. Deutschland unterstützt den EU-geführten Normalisierungsdialog zwischen Kosovo und Serbien und engagiert sich für die Umsetzung des Normalisierungsabkommens („Ohrid“). Die Bundesregierung sieht die KFOR als entscheidenden Garanten für Sicherheit und Stabilität in der Region und betont die Bedeutung des deutschen Engagements für die Sicherheit Europas. Neben KFOR ist Deutschland auch in anderen internationalen Missionen (EULEX, OSZE, UNMIK) und in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv. Die deutsche Beteiligung unterstreicht das Bekenntnis zu NATO-Bündnisverpflichtungen und zur Nationalen Sicherheitsstrategie. Ein langfristiges Ziel bleibt die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen Institutionen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:21.05.2025
Erste Beratung:23.05.2025
Drucksache:21/230 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe04.06.2025Tagesordnung
Auswärtiger Ausschuss04.06.2025Tagesordnung