Bundeswehreinsatz UNIFIL

Offizieller Titel: | Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) |
Initiator: | Bundesregierung |
Status: | In der Ausschussberatung (2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
Letzte Änderung: | 22.05.2025 |
Drucksache: | 21/229 (PDF-Download) |
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Basisinformationen:
Es handelt sich um das Bundeswehrmandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Der Einsatz soll längstens bis zum 30. Juni 2026 verlängert werden.
Auftrag:
Das Einsatzgebiet umfasst das Gebiet südlich des Litani-Flusses im Libanon, das Seegebiet vor der libanesischen Küste (bis zu 50 Seemeilen westlich) sowie den Luftraum über diesen Gebieten. Zusätzlich ist der Einsatz auf dem gesamten libanesischen Hoheitsgebiet im Rahmen von Ausbildung und Unterstützung möglich. Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr sind die Unterstützung der libanesischen Regierung bei der Sicherung der Grenzen und Einreisepunkte, insbesondere zur Verhinderung der unautorisierten Einfuhr von Waffen und Wehrmaterial nach Libanon. Zu den Aufgaben zählen seegestützte Aufklärung und Überwachung, Luftraumüberwachung, Sicherung der Küste, Kontrolle und Umleitung von Schiffen, Abriegelungsoperationen, Unterstützung humanitärer Helfer, Eigensicherung, technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung und Ausbildung der libanesischen Streitkräfte sowie Unterstützung in Führungs-, Logistik- und Sanitätsbereichen.
Völkerrechtliche Grundlagen:
Die Beteiligung erfolgt auf Basis der Resolution 1701 (2006) und Folgeresolutionen des UN-Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2749 (2024), sowie auf Ersuchen der libanesischen Regierung vom 6. September 2006. Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit gemäß Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz.
Personaleinsatz:
Es dürfen insgesamt bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. In Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln oder in Notsituationen kann diese Zahl vorübergehend überschritten werden.
Kosten:
Für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 werden die einsatzbedingten Zusatzausgaben auf rund 61,6 Millionen Euro geschätzt (davon 37,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025 und 23,8 Mio. Euro im Jahr 2026).
Sonstiges:
Die politische Lage im Libanon hat sich zuletzt stabilisiert, bleibt aber angespannt. Nach langem politischen Stillstand wurden 2025 ein neuer Präsident und eine neue Regierung eingesetzt. Herausforderungen bestehen weiterhin durch die Finanzkrise, Korruption, die Präsenz militanter Gruppen wie Hisbollah und den Wiederaufbau nach militärischen Auseinandersetzungen mit Israel. Die Waffenruhe zwischen Hisbollah und Israel hält überwiegend, jedoch verbleiben israelische Truppen an einigen Punkten im Südlibanon. Die libanesischen Streitkräfte (LAF) übernehmen schrittweise die Kontrolle im Süden, unterstützt durch UNIFIL, wobei die Ausbildung und Ausrüstung der LAF besonders wichtig ist. Deutschland stellt weiterhin den Kommandeur des UNIFIL-Flottenverbandes und unterstützt die libanesische Marine maßgeblich.
Neben dem militärischen Engagement verfolgt die Bundesregierung einen vernetzten Ansatz mit umfangreicher humanitärer und entwicklungspolitischer Hilfe (über 2,2 Mrd. Euro seit 2015 für Entwicklungszusammenarbeit, erhebliche Mittel für humanitäre Hilfe und Stabilisierung). Die Unterstützung der LAF und der libanesischen Zivilgesellschaft bleibt ein Schwerpunkt. Die Bundesregierung arbeitet dabei eng mit internationalen Organisationen und NGOs zusammen.
Eingang im Bundestag: | 21.05.2025 |
Erste Beratung: | 22.05.2025 |
Drucksache: | 21/229 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe | 04.06.2025 | Tagesordnung |
Auswärtiger Ausschuss | 04.06.2025 | Tagesordnung |