Zum Inhalt springen

Bundeswehreinsatz EUFOR ALTHEA

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina
Initiator:Bundesregierung
Status:In der Ausschussberatung
(2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:22.05.2025
Drucksache:21/228 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Es handelt sich um das Bundeswehrmandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina. Der Einsatz soll längstens bis zum 30. Juni 2026 verlängert werden. 
 
Auftrag:  
Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas sowie den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Auftrag und Aufgaben der Mission sind die Sicherstellung der fortgesetzten Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995), Abschreckung und die Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds in Bosnien und Herzegowina. Zu den Aufgaben der Bundeswehr zählen u.a. Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben sowie die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte.  
Völkerrechtliche Grundlagen:  
- Resolution 1575 (2004) und Folgeresolutionen des VN-Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2757 (2024)  
- Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995)  
- Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom 12. Juli 2004  
- Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes (System gegenseitiger kollektiver Sicherheit) 
 
Personaleinsatz:  
Es können insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Die Personalobergrenze darf in Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln und in Notsituationen vorübergehend überschritten werden. 
 
Kosten:  
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 betragen voraussichtlich insgesamt rund 11,6 Millionen Euro (jeweils etwa 5,8 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026). 
 
Sonstiges:  
Die politische Lage in Bosnien und Herzegowina ist weiterhin von Spannungen geprägt, insbesondere durch Autonomiebestrebungen der Republika Srpska und eine schwerwiegende Verfassungskrise. Trotz einer stabilen Sicherheitslage bleibt die politische Situation volatil. Die EUFOR ALTHEA-Mission ist zentral für die Aufrechterhaltung eines sicheren Umfelds und die Unterstützung des Landes auf dem Weg zur EU-Integration. Die Bundesregierung sieht die Fortsetzung des Mandats als sicherheits- und europapolitisch geboten an. Deutschland beteiligt sich seit 2022 erneut an der Mission, u.a. mit Verbindungs- und Beobachtungsteams sowie Personal im Hauptquartier. Das Engagement Deutschlands ist Teil eines umfassenden, ressortübergreifenden Ansatzes zur Stabilisierung und Entwicklung des westlichen Balkans. Die Mission ist auch ein Signal für das Engagement Deutschlands in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik und unterstreicht die Zusammenarbeit zwischen EU und NATO.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:21.05.2025
Erste Beratung:22.05.2025
Drucksache:21/228 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe04.06.2025Tagesordnung
Auswärtiger Ausschuss04.06.2025Tagesordnung
Tagesordnung