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Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

kein Status
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Initiator:Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Erledigt
Letzte Änderung:26.06.2025
Drucksache:21/514 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Regierungsfraktionen
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre. Damit sollen die Länder und Kommunen mehr Zeit erhalten, um die vom Bund bereitgestellten Finanzhilfen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vollständig nutzen zu können. Die Lösung besteht darin, die Fristen für die Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen sowie für die Auflösung des entsprechenden Sondervermögens jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 
 
Hintergrund:  
Im Text wird ausführlich die Vorgeschichte erläutert: Seit 2020 stellt der Bund über ein Sondervermögen bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Aufgrund verschiedener Hemmnisse (z. B. späte Landesprogramme, Planungs- und Fachkräfteengpässe, Lieferprobleme) konnten viele Maßnahmen bislang nicht wie geplant umgesetzt werden. Die Fristen für die Mittelverwendung waren zu knapp bemessen, weshalb eine Verlängerung im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entsteht durch die Verlängerung ein Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln, der jedoch im geltenden Finanzplan des Einzelplans 17 ausgeglichen werden soll. Für die Haushalte der Länder und Kommunen ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Es werden keine neuen Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist nicht durch Interessenvertreter beeinflusst worden. Er ist mit EU-Recht und Völkerrecht vereinbar. Die Verlängerung der Fristen soll helfen, das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus der Ganztagsbetreuung zu erreichen und den zeitlichen Druck auf Länder und Kommunen zu verringern. Das Gesetz ist Teil der Umsetzung des Koalitionsvertrags. Auswirkungen auf Preise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. Die Fristverlängerung wird als notwendig und angemessen bewertet, um die Investitionsmittel vollständig und sinnvoll einsetzen zu können. Es gibt keine Rechts- oder Verwaltungsvereinfachung, aber positive Effekte für Bildung, Geschlechtergleichstellung und Armutsprävention werden betont. Eine weitergehende Befristung oder Evaluierung ist nicht vorgesehen, da bereits regelmäßige Berichte und Prüfungen stattfinden. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- Der Förderzeitraum für Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter wird um zwei Jahre verlängert; Maßnahmen müssen bis 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein, Abrechnung bis 30. Juni 2030. 
- Die Stichtage für die Umverteilung im Rahmen des Gesetzes verschieben sich entsprechend der Fristverlängerung. 
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhält die neue Bezeichnung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und übernimmt zusätzliche Zuständigkeiten für allgemeine, schulische und berufliche Bildung; die Namensänderung wird gesetzlich angepasst. 
- Die Geschäftsstelle für das Förderprogramm wird im neu benannten Bundesministerium fortgeführt. 
- Das Sondervermögen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote wird aufgrund der Fristverlängerung zwei Jahre später, am 31. Dezember 2030, aufgelöst. 
- Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter haben keinen Einfluss auf den Gesetzentwurf genommen.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:19.06.2025
Erste Beratung:25.06.2025
Abstimmung:26.06.2025
Drucksache:21/514 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend25.06.2025Ergänzung
Haushaltsausschuss25.06.2025Tagesordnung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:215/25
Eingang im Bundesrat:22.05.2025
Erster Durchgang:13.06.2025, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten