6. Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

| Offizieller Titel: | Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium des Inneren |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 29.10.2025 |
| Drucksache: | 21/537 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/1634 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Trojanercheck : | ⚠️ Enthält sachfremde Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
| Hinweis: | In der Ausschussberatungen wurden noch eine Änderung am Passgesetz und an den EES- und ETIAS-Durchführungsgesetzen angehängt. Mit der Änderung im Passgesetz werden EU-Vorgaben bzgl. der Verarbeitung personenbezogener Daten im EU-Rückkehrausweissystem umgesetzt. Die übrigen Änderungen ermöglichen den Zugriff der Landespolizeien auf die Daten des EES- und des ETIAS-Systems. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der sogenannten „Turboeinbürgerung“. Das bedeutet, die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland und Nachweis besonderer Integrationsleistungen eingebürgert zu werden, soll gestrichen werden. Künftig soll für die Anspruchseinbürgerung generell eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren gelten. Damit soll die Bedeutung einer längeren Aufenthaltsdauer als Voraussetzung für nachhaltige Integration betont werden. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern.
Hintergrund:
Der Entwurf nimmt Bezug auf das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) vom 22. März 2024, durch das die reguläre Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung bereits von acht auf fünf Jahre gesenkt und die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren mit besonderen Integrationsleistungen eingeführt wurde. Die Bundesregierung sieht eine weitere Verkürzung der Aufenthaltszeit als nicht sinnvoll an, da eine nachhaltige Integration mehr Zeit erfordere. Die Regelung zur „Turboeinbürgerung“ bestand zudem erst seit Juni 2024 und wurde offenbar nur selten angewendet.
Kosten:
Für Bund, Länder und Kommunen sind keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand zu erwarten. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung der Länder (inklusive Kommunen) reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand geringfügig, da weniger Anträge auf verkürzte Einbürgerung zu bearbeiten sind. Für die Wirtschaft entstehen keine Änderungen beim Erfüllungsaufwand. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Es wird kein konkretes Datum genannt. Da der Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnet wird, ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist ausdrücklich als besonders eilbedürftig eingestuft, damit die Regelungen möglichst zeitnah in Kraft treten können. Die Abschaffung der „Turboeinbürgerung“ soll auch die Kohärenz zum Aufenthaltsrecht stärken, da dort für Niederlassungserlaubnisse ebenfalls Mindestaufenthaltszeiten von drei bis fünf Jahren gelten. Die Regelung ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Weitere Auswirkungen auf Preise, Verbraucher oder soziale Sicherungssysteme werden nicht erwartet. Eine Befristung oder Evaluierung des Gesetzes ist nicht vorgesehen. Interessenvertreter außerhalb der Bundesverwaltung waren an der Erstellung des Entwurfs nicht beteiligt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, basierend auf dem bereitgestellten Text:
- Die Möglichkeit, die für eine Einbürgerung erforderliche Voraufenthaltszeit auf drei Jahre zu verkürzen, entfällt.
- Für den Anspruch auf Einbürgerung wird künftig generell eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren vorausgesetzt.
- Die bisherige Regelung, die eine Einbürgerung nach nur drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ermöglichte, wird gestrichen.
- Ziel ist es, die Einbürgerungsvoraussetzungen stärker an das Aufenthaltsrecht anzugleichen und die Bedeutung eines längeren Aufenthalts für nachhaltige Integration zu betonen.
- Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
| Datum erster Entwurf: | |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 28.05.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Durch diesen Gesetzentwurf wird die in § 10 Absatz 3 StAG vorgesehene Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland aufgehoben. Damit hat die Bundesregierung die für das Staatsangehörigkeitsrecht getroffene Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag („Wir schaffen die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren ab“) zeitnah auf den Weg gebracht.
Für die Anspruchseinbürgerung gilt nach Streichung der „Turboeinbürgerung“ generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren. Die Bedeutung des im Inland rechtmäßig zurückgelegten Aufenthaltes wird gestärkt, denn dieser ist eine wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung, durch die eine nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland sichergestellt wird.
Integration ist ein individueller Prozess und beinhaltet, dass eine Identifikation mit dem Gemeinwesen erfolgt und die hiesige Werteordnung verinnerlicht wird. Für diesen wichtigen Prozess ist ein Zeitraum von nur drei Jahren zu kurz, um sich so nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse zu integrieren, dass auf dieser Grundlage ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung eingeräumt werden sollte.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium des Inneren:
„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter Dritter oder sonstige Personen außerhalb der Bundesverwaltung sind nicht an der Erstellung des Entwurfs beteiligt worden.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Mehrere Verbände kritisieren die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahmen. Die Aufforderungen zur Beteiligung wurden teils erst am 22. Mai 2025 verschickt, mit einer Frist bis zum 26. Mai 2025, 10 Uhr – abzüglich des Wochenendes blieben damit effektiv weniger als zwei Arbeitstage. Der Deutsche Landkreistag weist sogar auf eine de facto nur eintägige Frist hin. Die knappe Zeitspanne erschwerte nach Ansicht vieler Organisationen eine fundierte inhaltliche Bewertung des Gesetzentwurfs.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz ist überwiegend kritisch – insbesondere zur geplanten Abschaffung der sogenannten „Turboeinbürgerung“ (beschleunigte Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen). Ein Großteil der zivilgesellschaftlichen, kirchlichen, sozialen und Arbeitnehmerverbände lehnt die Streichung ab und sieht darin einen Rückschritt für Integration, Fachkräftegewinnung und gesellschaftliche Teilhabe. Lediglich der Deutsche Landkreistag spricht sich explizit für die Abschaffung der Regelung aus und kritisiert die jüngsten Reformen insgesamt als zu weitgehend. Kommunale Spitzenverbände wie der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag äußern zudem Sorgen bezüglich der Umsetzbarkeit und Überlastung der Behörden. Die Kritik an der kurzen Beteiligungsfrist ist nahezu einhellig.
Meinungen im Detail
1. Bedeutung der „Turboeinbürgerung“ und Integration
- Viele Verbände (AWO, Paritätischer Gesamtverband, Diakonie, DGB, Kirchen, Türkische Gemeinde, Handicap International, Verband binationaler Familien) betonen, dass die beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Personen ein wichtiges Signal für eine moderne, offene Gesellschaft sei. Sie sehen die Aufenthaltsdauer allein nicht als ausreichenden Indikator für Integration, sondern heben objektive Kriterien wie Sprachkenntnisse (C1-Niveau), gesicherter Lebensunterhalt und gesellschaftliches Engagement hervor.
- Die Regelung wird als Anreiz für Integration, als Beitrag zur Attraktivität Deutschlands für Fachkräfte und als Mittel zur Stärkung der Demokratie (durch mehr Wahlberechtigte) bewertet.
- Die Türkische Gemeinde und weitere Organisationen argumentieren, dass Staatsangehörigkeit ein Motor für Integration sei und nicht deren Abschluss.
2. Auswirkungen auf Fachkräftegewinnung und Wettbewerbsfähigkeit
- Sozialverbände, Gewerkschaften und Fachkräfteorganisationen (DGB, AWO, Paritätischer, Diakonie, Handicap International) warnen, dass die Abschaffung der schnellen Einbürgerung die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte erschwert und Deutschland im internationalen Vergleich unattraktiver macht.
- Besonders im Pflegebereich wird die erleichterte Einbürgerung als wichtiges Instrument gegen den Fachkräftemangel hervorgehoben (Handicap International).
3. Verwaltung, Umsetzbarkeit und Fristen
- Kommunale Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag) kritisieren die Überlastung der Ausländerbehörden und fordern klarere rechtliche Regelungen zur besseren Umsetzbarkeit.
- Die sehr kurzen Fristen zur Stellungnahme werden von fast allen Organisationen als unzureichend für eine fundierte Beteiligung bemängelt.
4. Kritik an Verschärfungen und Diskriminierung
- Handicap International hebt hervor, dass Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige benachteiligt werden, wenn sie wegen unverschuldeter Sozialleistungsbezüge von der Anspruchseinbürgerung ausgeschlossen werden. Dies wird als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.
- Die Härtefallregelung wird als unzureichend, unsicher und uneinheitlich kritisiert.
5. Forderungen nach Übergangsregelungen und Bestandsschutz
- Mehrere Verbände (Diakonie, Paritätischer, Kirchen) fordern, dass für laufende Verfahren Übergangsregelungen geschaffen werden, damit bereits gestellte Anträge nach alter Rechtslage bearbeitet werden.
6. Position der kommunalen Spitzenverbände
- Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Abschaffung der „Turboeinbürgerung“ und sieht Einbürgerung erst nach vollständiger Integration und Identifikation mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als gerechtfertigt an. Er kritisiert die jüngsten Reformen als zu weitgehend und warnt vor einer Aufweichung der Voraussetzungen.
- Der Deutsche Städtetag äußert sich zurückhaltender, sieht aber die geplante Verlängerung der Voraufenthaltszeit kritisch, da sie Einbürgerungen erschwert und die Behörden weiter belastet.
7. Kritik an weiteren Reforminhalten
- Der Deutsche Landkreistag lehnt auch die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit und die erleichterten Bedingungen für die Gastarbeitergeneration ab, da dies Risiken für die öffentliche Sicherheit und Verwaltung berge.
Zusammenfassung
Die überwiegende Mehrheit der zivilgesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und Arbeitnehmerverbände spricht sich für den Erhalt der „Turboeinbürgerung“ aus und sieht in der geplanten Streichung einen Rückschritt für Integration, Teilhabe und Fachkräftegewinnung. Die kommunalen Spitzenverbände sind hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Belastung der Behörden skeptisch, wobei der Landkreistag die Reformen insgesamt ablehnt und der Städtetag vor allem die praktische Umsetzung und Fristsetzung kritisiert. Besondere Beachtung finden die Themen Integrationskriterien, Diskriminierungsfreiheit und die Notwendigkeit klarer Übergangsregelungen.
„Die Möglichkeit einer beschleunigten Einbürgerung nach § 10 Absatz 3 StAG stellt kein Verramschen der deutschen Staatsbürgerschaft dar, sondern eine gezielte Anerkennung besonderer Inklusionsleistungen.“
Der AWO Bundesverband e.V. lehnt die geplante Streichung von § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ab. Diese Regelung ermöglicht eine schnellere Einbürgerung (nach nur drei Jahren statt regulär fünf), wenn besondere Integrationsleistungen wie sehr gute Sprachkenntnisse (Niveau C1), berufliche Qualifikationen oder bürgerschaftliches Engagement nachgewiesen werden. Die AWO argumentiert, dass diese privilegierte Einbürgerung ein wichtiges Signal für eine moderne, inklusive Gesellschaft und ein attraktives Einwanderungsland ist. Sie betont, dass die Voraussetzungen für die beschleunigte Einbürgerung weiterhin hoch sind und kein 'Verramschen' der Staatsbürgerschaft stattfindet. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Bedeutung der privilegierten Einbürgerung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands um qualifizierte Fachkräfte, 2) die Aussagekraft von Integrationsindikatoren jenseits der Aufenthaltsdauer (wie Sprachkenntnisse und Engagement), und 3) die Kohärenz der Regelung mit dem Aufenthaltsgesetz, insbesondere im Vergleich zu anderen Ländern und zu bestehenden Regelungen zur Niederlassungserlaubnis.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die frühzeitige Integration junger Menschen durch Staatsangehörigkeit ist ein wichtiger Baustein für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe. Sie darf nicht leichtfertig aufgegeben werden.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der örtlich regionalen Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, insbesondere zur geplanten ersatzlosen Streichung von § 10 Absatz 3 StAG. Diese Regelung ermöglichte eine sogenannte 'Turboeinbürgerung', also eine vorzeitige Einbürgerung nach drei Jahren für besonders engagierte junge Menschen unter 27 Jahren mit herausragenden Integrationsleistungen, wie z.B. schulischen Erfolgen, gesellschaftlichem Engagement oder fortgeschrittenen Sprachkenntnissen. Die BAG ÖRT betont, dass der Wegfall dieser Regelung die Anerkennung jugendlichen Engagements schwächt, die Lebensrealitäten junger Menschen mit Migrationshintergrund nicht berücksichtigt und psychosoziale sowie integrationspolitische Risiken birgt. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) der Verlust einer integrationsfördernden Regelung, (2) die fehlende Berücksichtigung der Lebensrealitäten junger Menschen, und (3) die möglichen negativen psychosozialen und integrationspolitischen Folgen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Abschaffung der schnelleren Einbürgerung würde insbesondere die Menschen vor den Kopf stoßen, die sich in Deutschland bestens integrieren.“
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Im Mittelpunkt steht die geplante Abschaffung von § 10 Abs. 3 StAG, der bisher eine schnellere Einbürgerung für besonders gut integrierte Migrantinnen und Migranten ermöglicht. Die BRAK kritisiert, dass diese Änderung nicht zur Bekämpfung illegaler Migration beiträgt, sondern vielmehr engagierte und gut integrierte Menschen demotiviert, indem ihnen die Anerkennung ihrer Integrationsleistungen genommen wird. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Dreijahresregel als Anreiz und Anerkennung für Integrationsleistungen, 2) der Vertrauensschutz für Personen, die auf eine schnelle Einbürgerung hingearbeitet haben, und 3) die Forderung nach einer Ausnahmeregelung, die weiterhin eine schnellere Einbürgerung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Abschaffung der schnelleren Einbürgerung würde insbesondere die Menschen vor den Kopf stoßen, die sich in Deutschland bestens integrieren.“
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Im Mittelpunkt steht die geplante Abschaffung des § 10 Abs. 3 StAG, der bislang eine schnellere Einbürgerung für besonders gut integrierte Migrantinnen und Migranten ermöglicht. Die BRAK kritisiert, dass diese Änderung vor allem diejenigen benachteiligen würde, die sich durch besondere Integrationsleistungen auszeichnen, und sieht darin ein falsches Signal. Sie hebt hervor, dass die bisherige Regelung als Anerkennung für Integrationsbemühungen diente und warnt vor dem Vertrauensverlust bei Betroffenen, die auf eine zügige Einbürgerung hingearbeitet haben. Gleichzeitig erkennt die BRAK die Intention an, eine reguläre Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren als Standard festzulegen, fordert aber, dass außergewöhnliche Integrationsleistungen weiterhin berücksichtigt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Folgen der Abschaffung der schnelleren Einbürgerung für gut integrierte Migrantinnen und Migranten, 2. Der Vertrauensschutz für Betroffene, die auf die bisherige Regelung vertraut haben, und 3. Die Forderung nach einer Ausnahmeregelung, die eine schnellere Einbürgerung weiterhin ermöglicht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Diese Benachteiligung war nicht gewollt und kann auch nicht gewollt sein, zumal sie verfassungsrechtlich hoch problematisch ist. Um insoweit jahrelange Unsicherheiten und Mehrbelastung der Verwaltungsgerichte zu vermeiden, sollte entweder in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG ein Verweis auf § 8 Abs. 2 StAG aufgenommen oder in § 8 Abs. 2 StAG das Wort „besondere“ gestrichen werden, damit eine weniger restriktive Auslegung dieser Vorschrift möglich und erkennbar auch gewollt ist.“
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für das Sechste Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (6. StAGÄndG). Der DAV sieht keine rechtlichen Bedenken gegen das Ziel, die Attraktivität Deutschlands für hochqualifizierte Einwanderer zu reduzieren, indem die Möglichkeit einer schnellen Einbürgerung für besonders qualifizierte und integrierte Ausländer abgeschafft wird. Allerdings betont der DAV die dringende Notwendigkeit, eine unbeabsichtigte Benachteiligung bestimmter Gruppen, die durch das Staatsangehörigkeitsrechtsmodernisierungsgesetz entstanden ist, gesetzlich zu korrigieren. Insbesondere gibt es erhebliche Unsicherheiten und Unterschiede in der Verwaltungspraxis bezüglich der Einbürgerungsvoraussetzung zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG), was zu Nachteilen für Gruppen wie Menschen mit Behinderung, Ältere, Eltern mit Betreuungsaufgaben, Pflegende sowie Schüler, Auszubildende und Studierende führt, die ergänzende Sozialleistungen beziehen. Der DAV fordert eine gesetzliche Klarstellung, entweder durch einen Verweis auf § 8 Abs. 2 StAG oder durch eine Änderung des Wortlauts, um eine weniger restriktive Auslegung zu ermöglichen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die unterschiedlichen Auslegungen und Verwaltungspraxen der Länder, 2) Die Benachteiligung bestimmter Personengruppen durch die aktuelle Gesetzeslage, 3) Die Notwendigkeit einer klarstellenden Gesetzesänderung zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten und Mehrbelastung der Gerichte.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.05.2025
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Integrationspolitisch überzeugt den Deutschen Caritasverband die Begründung für die geplante Gesetzesänderung nicht. Wir halten die Voraufenthaltszeit für eine wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung.“
Der Deutsche Caritasverband äußert sich kritisch zur geplanten Streichung von § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), die im Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (6. StAGÄndG) vorgesehen ist. Die Organisation bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, wodurch eine umfassende Bewertung möglicher negativer Folgen erschwert wird. Der Verband fordert, dass bei einer Streichung eine Übergangsregelung geschaffen wird, damit Personen, die aktuell die Voraussetzungen erfüllen und bereits einen Antrag gestellt haben, nicht benachteiligt werden. Inhaltlich hält der Caritasverband die Verkürzung der Voraufenthaltszeit für eine wichtige Möglichkeit, herausragende Integrationsleistungen (wie sehr gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 oder besonderes Engagement) zu honorieren. Die geplante Änderung wird aus integrationspolitischer Sicht abgelehnt, da sie diese Möglichkeit beseitigen würde. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Notwendigkeit einer Übergangsregelung, (2) die Bedeutung der Voraufenthaltszeit als Einbürgerungsvoraussetzung und (3) die Berücksichtigung qualitativer Integrationselemente bei der Anspruchseinbürgerung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: R000896 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 04903991238-83 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus diesem Grund sehen wir die Rücknahme von § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsrechts kritisch und lehnen sie ab.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußert sich kritisch zur geplanten Streichung von § 10 Absatz 3 im Staatsangehörigkeitsrecht. Der DGB hebt hervor, dass die Absenkung der Einbürgerungsfristen auf fünf Jahre und die Möglichkeit einer weiteren Verkürzung auf drei Jahre für besonders gut integrierte Personen ausdrücklich begrüßt wurden. Diese Regelung ermögliche es Eingewanderten, schneller die vollen politischen Rechte zu erhalten und sich emotional sowie rechtlich stärker mit Deutschland zu identifizieren. Die Rücknahme dieser Möglichkeit wird insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des Wunsches nach gezielter Fachkräfteeinwanderung als falsches Signal bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der schnellen Einbürgerung für Integration und Zugehörigkeit, 2) Die Rolle der Staatsangehörigkeit für die politische Teilhabe und emotionale Bindung, 3) Die negativen Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Fachkräftegewinnung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Erhöhung der Einbürgerungszahlen darf kein Selbstzweck sein. Die Einbürgerung stellt nach Auffassung des Deutschen Landkreistags den Schlussstein einer gelingenden Integration dar. Ihre Voraussetzung muss insbesondere die vollständige Identifikation mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und die bereits vollzogene Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse sein.“
Der Deutsche Landkreistag äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Der Verband sieht die geplanten Erleichterungen für Einbürgerungen – insbesondere die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten, die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit (also die Möglichkeit, mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen) und die erleichterten Bedingungen für die sogenannte Gastarbeitergeneration – als problematisch an. Er betont, dass Einbürgerung der Abschluss einer gelungenen Integration sein sollte, die vollständige Identifikation mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und eine nachhaltige Eingliederung in die deutschen Lebensverhältnisse voraussetzt. Der Landkreistag kritisiert, dass die geplanten Änderungen diese Voraussetzungen aufweichen könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten und deren Auswirkungen auf Integration und Verwaltungsaufwand, 2) Die Aufgabe des Prinzips der Vermeidung von Mehrstaatigkeit und die damit verbundenen Risiken für öffentliche Sicherheit und Verwaltung, 3) Die Belastung und Umsetzbarkeit der Reformen für die kommunalen Staatsangehörigkeitsbehörden, die bereits jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.12.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Einbürgerung stellt nach Auffassung des Deutschen Landkreistags den Schlussstein einer gelingenden Integration dar. Ihre Voraussetzung muss insbesondere die vollständige Identifikation mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und die bereits vollzogene Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse sein.“
Der Deutsche Landkreistag äußert sich zum Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Er begrüßt die geplante Streichung des § 10 Absatz 3 StAG, da er diese Regelung bereits bei ihrer Einführung kritisch bewertet hatte. Gleichzeitig kritisiert er die jüngste Reform des Staatsangehörigkeitsrechts insgesamt als weitgehend verfehlt. Nach Ansicht des Landkreistags sollte die Einbürgerung erst nach vollständiger Identifikation mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und einer bereits vollzogenen Integration in die deutschen Lebensverhältnisse erfolgen. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die neuen Regelungen diese Mindestvoraussetzungen noch sicherstellen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die zu kurze Frist zur Stellungnahme, (2) die grundsätzliche Kritik an der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und (3) die Bedeutung der vollständigen Integration als Voraussetzung für die Einbürgerung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Dennoch muss aus Sicht des DStGB eine politische Teilhabe durch einen zeitnahen Weg zu Staatsangehörigkeit ermöglicht werden. Denn diese ist ein wichtiger Baustein, in unserer Demokratie anzukommen und unsere gesellschaftlichen Werte zu teilen.“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) äußert sich zum Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (6. StAGÄndG). Die Stellungnahme kritisiert zunächst die sehr kurzen Fristen für die Verbändebeteiligung, was eine umfassende Prüfung erschwert und zu Fehlern in der Gesetzgebung führen kann. In der Sache begrüßt der DStGB grundsätzlich die geplanten Änderungen, da sie den Arbeitsdruck in den Ausländerbehörden verringern könnten, die bereits seit Jahren an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Überlastung und Personalsituation in den Ausländerbehörden, 2) die Notwendigkeit rechtlicher Schulungen und Digitalisierung, 3) die Forderung, Integrationsleistungen wie Sprachkenntnisse und eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts weiterhin als Voraussetzung für eine beschleunigte Einbürgerung zu prüfen. Zudem wird die Mehrstaatigkeit kritisch hinterfragt, jedoch die politische Teilhabe durch einen schnelleren Zugang zur Staatsangehörigkeit als wichtig für die Integration und Teilhabe an der Demokratie betont.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine Entlastung der Ausländerbehörden kann durch die Gesetzesänderung demnach nicht in nennenswertem Umfang festgestellt werden“
Der Deutsche Städtetag äußert sich zum Referentenentwurf für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (6. StAGÄndG). Die Stellungnahme kritisiert die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme, wodurch eine angemessene Beteiligung der Städte nicht möglich sei. Inhaltlich wird darauf hingewiesen, dass die kommunalen Ausländerbehörden bereits überlastet sind und die Auswirkungen der letzten Gesetzesänderung (insbesondere § 10 Abs. 3 StAG, der besondere Integrationsleistungen und überdurchschnittliche Sprachkenntnisse nach dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen für eine schnellere Einbürgerung anerkennt) noch nicht ausreichend evaluiert werden konnten. Die geplante Verlängerung der Voraufenthaltszeit für bestimmte Personengruppen wird kritisch gesehen, da sie Einbürgerungen erschwert und nur wenige Menschen betreffen dürfte. Besonders hervorgehoben werden: 1) die unzureichende Fristsetzung für Stellungnahmen, 2) die Überlastung der Ausländerbehörden und fehlende Entlastung durch die Gesetzesänderung, 3) die Forderung nach klareren rechtlichen Regelungen für eine bessere Umsetzung in den Behörden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor dem Hintergrund der dargestellten Gründe empfiehlt die Diakonie Deutschland von dem Vorhaben Abstand zu nehmen, die 'Turboeinbürgerung' abzuschaffen. Hilfsweise sollte aus Gründen der Fairness und des Vertrauensschutzes zumindest eine Übergangsregelung, wie oben vorgeschlagen, für laufende Verfahren eingeführt werden.“
Die Diakonie Deutschland spricht sich gegen den Gesetzentwurf zur Abschaffung der sogenannten 'Turboeinbürgerung' aus. Die 'Turboeinbürgerung' bezeichnet die Möglichkeit, besonders gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern bereits nach drei Jahren Aufenthalt und Nachweis besonderer Integrationsleistungen (z.B. Sprachkenntnisse auf C1-Niveau und gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen) die Einbürgerung zu ermöglichen. Die Diakonie betont, dass diese Regelung Integrationsanreize schafft, Deutschland für Fachkräfte attraktiver macht, die Verwaltung entlastet und die Demokratie stärkt, da mehr Menschen wahlberechtigt werden. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die integrationspolitischen Vorteile der vorgezogenen Einbürgerung, 2) Die Bedeutung für die Attraktivität Deutschlands als Einwanderungsland und die Entlastung der Behörden, 3) Die Forderung nach einer Übergangsregelung für laufende Verfahren, falls das Gesetz dennoch beschlossen wird.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Streichung von § 10 Abs. 3 StAG weder integrations- noch wirtschaftspolitisch nachvollziehbar. Dies gilt umso mehr, als der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für viele Fachkräfte ein wesentliches Kriterium für ihre langfristige persönliche und berufliche Lebensplanung darstellt.“
Handicap International e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf für das Sechste Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Die Organisation lehnt insbesondere die geplante Streichung des § 10 Abs. 3 StAG ab, der bisher eine erleichterte Einbürgerung für besonders gut integrierte Personen, wie etwa Fachkräfte mit herausragenden Leistungen und fortgeschrittenen Sprachkenntnissen, ermöglicht. Handicap International betont, dass diese Regelung insbesondere im Pflegebereich wichtig ist, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kritik am Ausschluss von Menschen mit Behinderungen und pflegenden Angehörigen von der Anspruchseinbürgerung, wenn sie unverschuldet Sozialleistungen beziehen. Dies wird als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention gewertet. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die bestehende Härtefallregelung (§ 8 Abs. 2 StAG) keine ausreichende Kompensation darstellt, da sie zu unsicher, restriktiv und nicht bundeseinheitlich angewendet wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der erleichterten Einbürgerung für Fachkräfte, 2) die Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und pflegenden Angehörigen, 3) die unzureichende Härtefallregelung und die daraus resultierenden rechtlichen und praktischen Probleme.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Kirchen halten es für ein falsches Signal dieser Gruppe von sehr gut Deutsch sprechenden, finanziell unabhängigen und besonders engagierten Ausländern eine schnelle Einbürgerung zu verweigern, die zudem unter einem Ermessensvorbehalt steht.“
Die Stellungnahme der beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland – der katholischen und der evangelischen Kirche – bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Die Kirchen kritisieren insbesondere die geplante Streichung des § 10 Abs. 3 StAG, der es bisher ermöglicht, besonders gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern bereits nach drei statt fünf Jahren Aufenthalt einzubürgern. Sie argumentieren, dass diese Möglichkeit für Menschen mit nachgewiesener hoher Integration, guten Deutschkenntnissen (Sprachniveau C1), gesichertem Lebensunterhalt und gesellschaftlichem Engagement ein wichtiges Signal sei. Die Kirchen halten es für falsch, dieser Gruppe die schnelle Einbürgerung zu verwehren, da die Integration in diesen Fällen bereits auf anderem Wege als durch lange Aufenthaltszeiten nachgewiesen wurde. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der Integration über Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt und Engagement, 2) die Kritik an der geplanten Streichung der Ausnahmeregelung für besonders gut Integrierte, 3) die Forderung nach Bestandsschutz für bereits gestellte Anträge nach alter Rechtslage.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 23.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Gegenteil dürfte diese Person einen außergewöhnlich erfolgreichen Integrationsweg bereits abgeschlossen haben.“
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den sehr kurzen Zeitraum zur Abgabe der Stellungnahme und lehnt die geplante Streichung des § 10 Abs. 3 im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ab. Diese Regelung ermöglicht bisher eine Einbürgerung nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland, wenn besondere Integrationsleistungen, Unterhaltsfähigkeit und Deutschkenntnisse auf hohem Niveau (C1) nachgewiesen werden. Der Verband argumentiert, dass Personen, die diese Anforderungen erfüllen, bereits eine außergewöhnlich erfolgreiche Integration gezeigt haben. Die geplante Abschaffung könnte die Gewinnung von Fachkräften erschweren, da vergleichbare Aufenthaltsrechte für qualifizierte Arbeitskräfte bereits nach drei Jahren möglich sind. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Bedeutung der Integrationsleistungen und Sprachkenntnisse, 2) die Auswirkungen auf die Fachkräftegewinnung, 3) die Notwendigkeit einer Übergangsregelung sowie die Kritik an der aktuellen Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen für bestimmte Personengruppen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht braucht Mut zur Zugehörigkeit, nicht Rückkehr zur Abgrenzung.“
Die Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. (TGD) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf für das Sechste Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (6. StAGÄndG), insbesondere zur geplanten Verlängerung der Einbürgerungsfristen. Die TGD betont, dass Staatsangehörigkeit ein Motor für Integration sei und nicht deren Abschluss. Sie warnt vor negativen Auswirkungen längerer Fristen auf Integration, Wirtschaft und Verwaltung sowie auf das Zugehörigkeitsgefühl nachfolgender Generationen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der Staatsbürgerschaft für Integration und gesellschaftliche Teilhabe, 2) die wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Belastungen durch längere Fristen, und 3) die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Vergleich zu anderen Einwanderungsländern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die beschleunigte Einbürgerung ist ein sinnvolles Instrument moderner Einwanderungspolitik. Es ist kein privilegierter Kurzweg, sondern eine Anerkennung überdurchschnittlicher Beiträge.“
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (6. StAGÄndG). Im Fokus steht die geplante Abschaffung der sogenannten 'Turboeinbürgerung', einer beschleunigten Einbürgerung für besonders gut integrierte und qualifizierte Migrantinnen und Migranten. Der Verband argumentiert, dass die Aufenthaltsdauer kein zuverlässiger Indikator für Integration sei und verweist stattdessen auf objektive Kriterien wie Sprachkenntnisse (C1-Niveau), eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und gesellschaftliches Engagement. Die Stellungnahme betont, dass die 'Turboeinbürgerung' kein Privileg, sondern eine Anerkennung besonderer Integrationsleistungen darstellt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Kritik an der Gleichsetzung von Aufenthaltsdauer und Integration, 2) die detaillierte Auseinandersetzung mit den rechtlichen Voraussetzungen für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung, und 3) die Bedeutung der Sprachkompetenz als Integrationskriterium.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Deutschland würde im Fall einer Umsetzung des vorgelegten Referentenentwurfs auf dem Weg zu einem attraktiven Einwanderungsland einen Schritt zurückgehen. Anstelle der Abschaffung der Turbo-Einbürgerung braucht es aus unserer Sicht umfangreiche staatliche Investitionen in Integration, damit mehr Menschen bereits nach dreijährigem Aufenthalt die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.“
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf für das Sechste Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Der Entwurf sieht vor, die Möglichkeit einer beschleunigten Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen (sogenannte 'Turbo-Einbürgerung') abzuschaffen. Das ZdK betont, dass die bestehenden Voraussetzungen für diese schnelle Einbürgerung – wie sehr gute Deutschkenntnisse (C1-Niveau), besondere schulische oder berufliche Leistungen, ehrenamtliches Engagement, gesicherter Lebensunterhalt und einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis – bereits hohe Hürden darstellen. Die Organisation sieht die geplante Abschaffung als Rückschritt für die Attraktivität Deutschlands als Einwanderungsland und fordert stattdessen Investitionen in Integrationsmaßnahmen, um mehr Menschen die Erfüllung der Voraussetzungen zu ermöglichen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der schnellen Integration und die Kritik an der Überbewertung der Aufenthaltsdauer als Integrationsvoraussetzung, 2) Die Rolle der Einbürgerung für die Fachkräftegewinnung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, 3) Die Forderung nach Digitalisierung und Verbesserung der Verwaltungsprozesse im Einbürgerungsverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Unser Verband setzt sich gegen die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung bei Vorliegen von besonderen Integrationsleistungen (Turboeinbürgerung). Diese Maßnahme sendet ein falsches Signal an Migrant:innen und steht im Widerspruch zu den Zielen eines modernen und zukunftsorientierten
Staates.
Lobbyregister-Nr.: R004137 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 54584
| Eingang im Bundestag: | 23.06.2025 |
| Erste Beratung: | 27.06.2025 |
| Abstimmung: | 08.10.2025 |
| Drucksache: | 21/537 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/1634 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | 10.09.2025 | Tagesordnung Ergänzung |
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 10.09.2025 | Ergänzung |
| Innenausschuss | 10.09.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Innenausschuss (4. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren:
- Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Wirtschaft und Energie
- Ausschuss für Arbeit und Soziales (bei beiden Vorlagen)
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (nur beim Antrag der Fraktion Die Linke)
Beschlussempfehlung:
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 21/537, 21/1373) in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD zugestimmt. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dagegen gestimmt.
Der Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/587) wird abgelehnt, ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Diese betreffen:
- Streichung des Verweises auf § 10 Absatz 3 StAG in § 44a Absatz 3 Aufenthaltsgesetz als Folgeänderung wegen Wegfall der „Turboeinbürgerung“ (also Änderung im Aufenthaltsgesetz als Folge der Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz).
- Nationale Umsetzung eines EU-Verfahrens im Passgesetz, um die Ausstellung von EU-Rückkehrausweisen durch andere EU-Mitgliedstaaten an deutsche Staatsangehörige zu ermöglichen.
- Schaffung einer Zugriffsberechtigung für Landespolizeibehörden auf Daten von EES und ETIAS zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung schwerer Straftaten.
Die Änderungen beziehen sich teilweise auf andere Gesetze (AufenthG, Passgesetz) und nicht ausschließlich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz. Es liegt daher der Verdacht eines „Trojaners“ (also sachfremde Änderungen) nahe.
Begründung:
Die wesentliche Begründung ist, dass mit der Abschaffung der „Turboeinbürgerung“ (Einbürgerung nach drei Jahren) die Bedeutung einer längeren Voraufenthaltszeit für die Integration betont werden soll. Die Bundesregierung sieht die bisherige Regelung als zu großzügig an und möchte eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren festschreiben, um nachhaltige Integration zu gewährleisten und das Abstandsgebot zum Aufenthaltsrecht zu wahren.
Die Fraktion Die Linke begründet ihren Antrag damit, dass die Streichung der Möglichkeit, trotz Sozialleistungsbezugs eingebürgert zu werden, eine Verschärfung darstellt und insbesondere Menschen mit Behinderungen, dauerhaften Erkrankungen oder im Alter benachteiligt.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU, AfD, SPD: Stimmen für die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung und für die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke. (Keine weiteren inhaltlichen Statements im Text enthalten.)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke: Stimmen gegen die Annahme des Gesetzentwurfs und gegen die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke. (Keine weiteren inhaltlichen Statements im Text enthalten.)
Zusammenfassung:
Der Innenausschuss empfiehlt mit Unterstützung von CDU/CSU, AfD und SPD, die „Turboeinbürgerung“ abzuschaffen und weitere Änderungen vorzunehmen, die auch andere Gesetze betreffen. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke lehnen dies ab und unterstützen stattdessen den Antrag, Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen, der jedoch abgelehnt wurde.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen aus der Beschlussempfehlung, die sich aus den Änderungen des Ausschusses ergeben, stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Möglichkeit der Einbürgerung nach bereits drei Jahren Aufenthalt („Turboeinbürgerung“) wird abgeschafft; künftig ist eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren für eine Einbürgerung erforderlich.
- Anpassungen im Passgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum EU-Rückkehrausweis:
- Einführung und Regelung des EU-Rückkehrausweises als europaweit einheitliches Notreisedokument für Unionsbürger.
- Festlegung des Verfahrens für Konsultationsanfragen anderer EU-Staaten bezüglich deutscher Staatsangehöriger (Bearbeitung durch das Auswärtige Amt, Rückmeldung innerhalb von drei Arbeitstagen).
- Klarstellung, dass Einwände gegen die Einreise deutscher Staatsangehöriger grundsätzlich nicht zulässig sind, außer bei fehlender deutscher Staatsangehörigkeit.
- Regelung zur Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem EU-Rückkehrausweis (Speicherung maximal zwei Jahre, danach Löschung).
- Sicherstellung der sicheren Vernichtung zurückgegebener EU-Rückkehrausweise.
- Änderung des EES-Durchführungsgesetzes:
- Erweiterung der Zugriffsrechte auf das europäische Einreise-/Ausreisesystem (EES) für die mit der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten betrauten Dienststellen der Landespolizeibehörden (nicht mehr nur Landeskriminalämter).
- Änderung des ETIAS-Durchführungsgesetzes:
- Entsprechende Erweiterung der Zugriffsrechte auf das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) für die genannten Dienststellen der Landespolizeibehörden.
- Die Änderungen zu ETIAS treten zeitgleich mit der Anwendbarkeit des ETIAS-Durchführungsgesetzes in Kraft.
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 220/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 30.05.2025 |
| Erster Durchgang: | 11.07.2025 |
| Abstimmung: | 17.10.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |