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Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Status:Vom Kabinett beschlossen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:02.06.2025
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Zustimmung des Bundestages zum „Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS)“ zu erteilen. Mit dem NOOTS-Staatsvertrag soll eine gemeinsame, bundesweite IT-Infrastruktur geschaffen werden, die den automatisierten und effizienten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern ermöglicht. Das sogenannte Once-Only-Prinzip soll verhindern, dass Bürger und Unternehmen Daten mehrfach an die Verwaltung übermitteln müssen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
 
Hintergrund:  
Im Text wird erläutert, dass die Datenbestände der deutschen Verwaltung bislang nicht vernetzt sind und eine rechtliche Grundlage für eine gemeinsame Infrastruktur fehlte. Der NOOTS-Staatsvertrag wurde am 11. Dezember 2024 von Bund und Ländern beschlossen, um diese Lücke zu schließen. Eine ursprünglich erwogene Grundgesetzänderung zur Kompetenzzuweisung an den Bund wurde zugunsten einer gemeinsamen Lösung durch den Staatsvertrag verworfen. Der Vertrag dient auch der Umsetzung europäischer Vorgaben (Single Digital Gateway-Verordnung). 
 
Kosten:  
Die Kosten für Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung des NOOTS werden von den Vertragsparteien (Bund und Länder) gemeinsam getragen. Für 2025 und 2026 erfolgt die Finanzierung über Mittel der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Ab 2027 werden 53,4 % der Kosten weiterhin über FITKO-Mittel und 46,6 % durch einen festen Finanzierungsanteil des Bundes gedeckt. Beim Bundesverwaltungsamt entsteht ein dauerhafter Mehrbedarf von ca. 2,79 Mio. Euro jährlich (Personal: 5 hD, 11 gD). Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen können derzeit nicht genau beziffert werden. Für Bürger und Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand, und es werden keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz tritt gemäß § 10 des NOOTS-Staatsvertrags nach Ratifikation durch die Vertragsparteien in Kraft. Ein konkretes Datum wird nicht genannt; sofern keine weiteren Angaben gemacht werden, ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, um die Umsetzung der Registermodernisierung schnell voranzutreiben und ein Signal an die Länder zur Beschleunigung ihrer Ratifikationsverfahren zu senden. Es sind keine weiteren direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft oder Verbraucher zu erwarten. Der Gesetzentwurf sieht keine Befristung oder Evaluierung vor. Das NOOTS wird als wichtiger Beitrag zur nachhaltigen, modernen und effizienten Verwaltung sowie zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland bewertet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zum NOOTS-Staatsvertrag in Stichpunkten: 
 
- Bund und Länder errichten gemeinsam ein nationales informationstechnisches System (NOOTS), das den automatisierten, bürokratiearmen Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Stellen ermöglicht (Once-Only-Prinzip). 
- Nachweise und Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen nicht erneut erhoben, sondern automatisiert abgerufen und übermittelt werden. 
- Das System dient sowohl nationalen als auch grenzüberschreitenden Abrufen und Übermittlungen von Nachweisen und Daten durch öffentliche Stellen. 
- Zunächst wird das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt. 
- Der IT-Planungsrat trifft die grundsätzlichen Entscheidungen über Betrieb und Weiterentwicklung des NOOTS (z.B. Finanzplanung, strategische Entwicklung, technische Voraussetzungen, Anschlussbedingungen). 
- Eine Steuerungsgruppe NOOTS (Bund und sechs Länder) übernimmt operative Steuerung und trifft Entscheidungen innerhalb des Budgets sowie zum Betrieb und zur technischen Infrastruktur. 
- Die operative Umsetzung (Errichtung, Betrieb, Weiterentwicklung) erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle. 
- Vertragsparteien verpflichten sich, Nachweise über das NOOTS bereitzustellen und die entsprechenden Stellen anzuschließen und zu nutzen. 
- Der Anschluss an das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) wird sichergestellt, um die Vorgaben der EU-Single-Digital-Gateway-Verordnung zu erfüllen. 
- Das Bundesverwaltungsamt ist für den Datenschutz im Betrieb des NOOTS verantwortlich; bestehende Verantwortlichkeiten anderer Stellen bleiben unberührt. 
- Bund und Länder müssen ggf. bestehende Rechtsvorschriften anpassen, um einen datenschutzkonformen Abruf und die Übermittlung von Nachweisen zu ermöglichen. 
- Die Kosten für Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung werden gemeinsam getragen; ab 2027 übernimmt der Bund einen festen Anteil von 46,6 Prozent. 
- Die Kosten für den Anschluss an das NOOTS tragen die jeweils anschließenden Stellen selbst. 
- Der Beginn der Anschluss- und Nutzungspflicht wird vom IT-Planungsrat festgelegt, sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen; es gibt Übergangsfristen. 
- Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Bund und mindestens elf Länder (mit zwei Dritteln der Finanzierungsanteile) ratifiziert haben. 
- Weitere Länder können nachträglich beitreten und tragen dann anteilig die Kosten. 
- Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit zweijähriger Frist gekündigt werden. 
 
Zusammengefasst: Ziel ist ein bundesweit einheitliches, automatisiertes System für den Datenaustausch zwischen Behörden, das Bürokratie abbaut, den Aufwand für Bürger und Unternehmen reduziert und auch europäische Anforderungen erfüllt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, mit klaren Zuständigkeiten und gemeinsamer Finanzierung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:221/25
Eingang im Bundesrat:30.05.2025
Status Bundesrat:Eingegangen

 

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