Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag

| Offizieller Titel: | Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag |
| Initiator: | Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 16.10.2025 |
| Drucksache: | 21/538 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2192 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Zustimmung des Bundestages zum „Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS)“ zu erteilen. Mit dem NOOTS-Staatsvertrag soll eine gemeinsame, bundesweite IT-Infrastruktur geschaffen werden, die den automatisierten und effizienten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern ermöglicht. Das sogenannte Once-Only-Prinzip soll verhindern, dass Bürger und Unternehmen Daten mehrfach an die Verwaltung übermitteln müssen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Hintergrund:
Im Text wird erläutert, dass die Datenbestände der deutschen Verwaltung bislang nicht vernetzt sind und eine rechtliche Grundlage für eine gemeinsame Infrastruktur fehlte. Der NOOTS-Staatsvertrag wurde am 11. Dezember 2024 von Bund und Ländern beschlossen, um diese Lücke zu schließen. Eine ursprünglich erwogene Grundgesetzänderung zur Kompetenzzuweisung an den Bund wurde zugunsten einer gemeinsamen Lösung durch den Staatsvertrag verworfen. Der Vertrag dient auch der Umsetzung europäischer Vorgaben (Single Digital Gateway-Verordnung).
Kosten:
Die Kosten für Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung des NOOTS werden von den Vertragsparteien (Bund und Länder) gemeinsam getragen. Für 2025 und 2026 erfolgt die Finanzierung über Mittel der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Ab 2027 werden 53,4 % der Kosten weiterhin über FITKO-Mittel und 46,6 % durch einen festen Finanzierungsanteil des Bundes gedeckt. Beim Bundesverwaltungsamt entsteht ein dauerhafter Mehrbedarf von ca. 2,79 Mio. Euro jährlich (Personal: 5 hD, 11 gD). Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen können derzeit nicht genau beziffert werden. Für Bürger und Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand, und es werden keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz tritt gemäß § 10 des NOOTS-Staatsvertrags nach Ratifikation durch die Vertragsparteien in Kraft. Ein konkretes Datum wird nicht genannt; sofern keine weiteren Angaben gemacht werden, ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, um die Umsetzung der Registermodernisierung schnell voranzutreiben und ein Signal an die Länder zur Beschleunigung ihrer Ratifikationsverfahren zu senden. Es sind keine weiteren direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft oder Verbraucher zu erwarten. Der Gesetzentwurf sieht keine Befristung oder Evaluierung vor. Das NOOTS wird als wichtiger Beitrag zur nachhaltigen, modernen und effizienten Verwaltung sowie zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland bewertet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zum NOOTS-Staatsvertrag in Stichpunkten:
- Bund und Länder errichten gemeinsam ein nationales informationstechnisches System (NOOTS), das den automatisierten, bürokratiearmen Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Stellen ermöglicht (Once-Only-Prinzip).
- Nachweise und Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen nicht erneut erhoben, sondern automatisiert abgerufen und übermittelt werden.
- Das System dient sowohl nationalen als auch grenzüberschreitenden Abrufen und Übermittlungen von Nachweisen und Daten durch öffentliche Stellen.
- Zunächst wird das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt.
- Der IT-Planungsrat trifft die grundsätzlichen Entscheidungen über Betrieb und Weiterentwicklung des NOOTS (z.B. Finanzplanung, strategische Entwicklung, technische Voraussetzungen, Anschlussbedingungen).
- Eine Steuerungsgruppe NOOTS (Bund und sechs Länder) übernimmt operative Steuerung und trifft Entscheidungen innerhalb des Budgets sowie zum Betrieb und zur technischen Infrastruktur.
- Die operative Umsetzung (Errichtung, Betrieb, Weiterentwicklung) erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle.
- Vertragsparteien verpflichten sich, Nachweise über das NOOTS bereitzustellen und die entsprechenden Stellen anzuschließen und zu nutzen.
- Der Anschluss an das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) wird sichergestellt, um die Vorgaben der EU-Single-Digital-Gateway-Verordnung zu erfüllen.
- Das Bundesverwaltungsamt ist für den Datenschutz im Betrieb des NOOTS verantwortlich; bestehende Verantwortlichkeiten anderer Stellen bleiben unberührt.
- Bund und Länder müssen ggf. bestehende Rechtsvorschriften anpassen, um einen datenschutzkonformen Abruf und die Übermittlung von Nachweisen zu ermöglichen.
- Die Kosten für Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung werden gemeinsam getragen; ab 2027 übernimmt der Bund einen festen Anteil von 46,6 Prozent.
- Die Kosten für den Anschluss an das NOOTS tragen die jeweils anschließenden Stellen selbst.
- Der Beginn der Anschluss- und Nutzungspflicht wird vom IT-Planungsrat festgelegt, sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen; es gibt Übergangsfristen.
- Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Bund und mindestens elf Länder (mit zwei Dritteln der Finanzierungsanteile) ratifiziert haben.
- Weitere Länder können nachträglich beitreten und tragen dann anteilig die Kosten.
- Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit zweijähriger Frist gekündigt werden.
Zusammengefasst: Ziel ist ein bundesweit einheitliches, automatisiertes System für den Datenaustausch zwischen Behörden, das Bürokratie abbaut, den Aufwand für Bürger und Unternehmen reduziert und auch europäische Anforderungen erfüllt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, mit klaren Zuständigkeiten und gemeinsamer Finanzierung.
| Eingang im Bundestag: | 23.06.2025 |
| Erste Beratung: | 27.06.2025 |
| Abstimmung: | 16.10.2025 |
| Drucksache: | 21/538 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2192 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung | 08.10.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen | 08.10.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss) beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf den Drucksachen 21/538, 21/894 unverändert anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt; die Fraktion Die Linke hat dagegen gestimmt. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die Annahme soll in unveränderter Fassung erfolgen. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf einen sogenannten „Trojaner“.
Begründung:
Die Begründung hebt hervor, dass der NOOTS-Staatsvertrag die rechtliche Grundlage für eine gemeinsame Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen Bund und Ländern schafft. Ziel ist es, Verwaltungsdaten effizienter, automatisierter und bürgerfreundlicher auszutauschen, um das Once-Only-Prinzip umzusetzen. Damit sollen Bürger, Unternehmen und Verwaltungen entlastet werden. Die Umsetzung betrifft zunächst Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, die weitere Steuerung übernimmt der IT-Planungsrat. Komplexe Fragen wie Datenqualität, Interoperabilität sowie Datenschutz und Datensicherheit werden als zentrale Herausforderungen benannt.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Betont die Schaffung einer gemeinsamen Infrastruktur für den Datenaustausch und die Notwendigkeit, Registermodernisierung, Onlinezugangsgesetz und EUDI-Wallet gemeinsam zu betrachten.
- AfD: Sieht die Staatsmodernisierung als langfristiges Vorhaben und befürwortet eine parteiübergreifende Zusammenarbeit, um nachhaltige Fortschritte zu sichern.
- SPD: Unterstreicht den Mehrwert des Once-Only-Prinzips, weist aber darauf hin, dass die technische Ausgestaltung entscheidend ist, insbesondere hinsichtlich Datenqualität und Interoperabilität. Die bereitgestellten Haushaltsmittel für die Registermodernisierung sollen voll genutzt werden.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Heben die Lösung des Problems der Zersplitterung von Verwaltungsdaten hervor, plädieren für den Erhalt der dezentralen Datenhaltung und betonen die Bedeutung von Datenschutz und Datensicherheit.
- Die Linke: Kritisiert, dass der NOOTS-Staatsvertrag nicht nur die Leistungsverwaltung, sondern auch die Eingriffsverwaltung zum Datenaustausch befähigt. Sie sieht Risiken durch die einheitliche Identifikation, insbesondere im Hinblick auf mögliche Datenabflüsse und -kombinationen bei Angriffen von außen.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 221/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 30.05.2025 |
| Erster Durchgang: | 11.07.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |
