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Vertrag mit Frankreich und Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundestag beraten
Basics
Offizieller Titel:Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel
Initiator:Bundesministerium für Verkehr
Status:Vom Kabinett beschlossen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:13.06.2025
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Regierungsfraktionen
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das am 18. September 2023 unterzeichnete Vierte Protokoll zur Änderung des Moselvertrags von 1956 innerstaatlich in Kraft zu setzen. Kern des Protokolls ist die Abschaffung aller Schifffahrtsabgaben auf der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 sowie die Auflösung der Internationalen Mosel-Gesellschaft (IMG). Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt gestärkt und ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden. Der Gesetzentwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr
 
Hintergrund:  
Der Moselvertrag von 1956 regelte den Ausbau und Betrieb der Mosel als Großschifffahrtsstraße. Die Hauptausbauarbeiten wurden 1964 abgeschlossen. Seit 2019 sind auf deutschen Binnenwasserstraßen (außer der Mosel) bereits keine Schifffahrtsabgaben mehr erhoben worden, um die Binnenschifffahrt zu fördern. Frankreich bestand auf einer Ausgleichszahlung für die entgangenen Einnahmen, weshalb die Abschaffung der Abgaben auf der Mosel erst jetzt umgesetzt wird. Die IMG war ursprünglich für die Verwaltung und Verteilung der Abgaben zuständig, ist aber seit Jahren bilanziell überschuldet und hat keine operative Aufgabe mehr. Die Vertragsstaaten haben sich 2020 auf eine Entschuldung und Auflösung der IMG verständigt. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entsteht eine einmalige Ausgleichszahlung an die französische Wasserstraßenagentur VNF in Höhe von etwa 9,5 Millionen Euro Ende 2025. Ab 1. Juli 2025 entfallen dauerhaft Einnahmen aus Mosel-Schifffahrtsabgaben von ca. 4 Millionen Euro jährlich. Dem stehen jährliche Einsparungen von ca. 0,3 Millionen Euro bei Personal- und Sachkosten gegenüber. Der Verzicht auf Forderungen gegen die IMG (rund 317 Millionen Euro) hat keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, da diese Forderungen bereits abgeschrieben wurden. Für Länder und Gemeinden entstehen keine Kosten. Für die Wirtschaft entfallen jährlich rund 5 Millionen Euro an Schifffahrtsabgaben sowie Bürokratiekosten von ca. 7.000 Euro pro Jahr. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz selbst tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Vierte Protokoll (und damit die Abgabenbefreiung) tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, frühestens aber am 1. Juli 2025, in Kraft. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist Teil einer umfassenden Modernisierung des Moselvertrags und dient dem Bürokratieabbau. Er ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet. Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. Die Auflösung der IMG und die Abschaffung der Abgaben führen zu einer deutlichen Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die beteiligten Staaten und Unternehmen. Die Moselkommission bleibt als zentrales Gremium für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erhalten und wird gestärkt.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:223/25
Eingang im Bundesrat:30.05.2025
Erster Durchgang:30.05.2025
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

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BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
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