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Reallabore-Gesetz - ReallaboreG

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:10.07.2025
Drucksache:21/517 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Regierungsfraktionen
Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in sogenannten Reallaboren zu verbessern und das regulatorische Lernen zu fördern. Reallabore ermöglichen es, Innovationen unter realen Bedingungen und mit zeitlich befristeten Ausnahmen von bestehenden rechtlichen Vorgaben zu testen. Das Gesetz soll einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen, die Nutzung von Reallaboren erleichtern und ein zentrales Reallabore-Innovationsportal des Bundes einrichten. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf verweist auf die Notwendigkeit, Innovationsprozesse in Deutschland zu beschleunigen, da bestehende rechtliche Unsicherheiten und starre Regelungen Innovationen behindern oder ins Ausland abwandern lassen. Reallabore werden als Instrument gesehen, um rechtliche Hürden zu überwinden, Erfahrungen zu sammeln und den Rechtsrahmen gezielt weiterzuentwickeln. Der Entwurf ist Teil der Umsetzung des Koalitionsvertrags der 20. Legislaturperiode und steht im Kontext der UN-Agenda 2030, insbesondere der Nachhaltigkeitsziele 9 (Innovation und Infrastruktur) und 16 (leistungsfähige, transparente Institutionen). Der Entwurf basiert auf umfangreichen Konsultationen mit Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie mehreren wissenschaftlichen Gutachten. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen keine laufenden Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Etwaige zusätzliche Ausgaben sind im jeweiligen Einzelplan auszugleichen. Der einmalige Erfüllungsaufwand für die Verwaltung beträgt insgesamt rund 2.680.165 Euro, davon entfallen ca. 2.679.488 Euro auf den Bund und etwa 677 Euro auf die Länder (inkl. Kommunen). Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Es werden keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Das Gesetz sieht eine Befristung für zentrale Regelungen (z. B. das Reallabore-Innovationsportal) auf maximal vier Jahre vor, da es sich um ein neues Instrument handelt und zunächst Erfahrungen gesammelt werden sollen. Eine Evaluierung des Pilotbetriebs ist vorgesehen, auf deren Basis über eine dauerhafte Fortführung entschieden wird. Weitere Regelungen des Gesetzes sind nicht befristet. Das Gesetz ist inhaltlich geschlechtsneutral und hat keine gleichstellungspolitischen oder demografischen Auswirkungen. Es wird betont, dass Reallabore auch für soziale Innovationen und die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere im ländlichen Raum, genutzt werden können. Das Gesetz ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Ein besonderes Eilbedürfnis wird nicht ausdrücklich genannt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Förderung von Innovationen durch bessere Rahmenbedingungen für die praktische Erprobung neuer Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze in sogenannten Reallaboren. 
- Reallabore ermöglichen zeitlich befristete Tests von Innovationen unter realitätsnahen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung, um Erkenntnisse über Chancen, Risiken und Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft zu gewinnen. 
- Verbesserung und Beschleunigung des regulatorischen Lernens: Die im Reallabor gewonnenen Erkenntnisse sollen genutzt werden, um bestehende Rechtsrahmen schneller und gezielter anpassen zu können. 
- Stärkung des Wissenstransfers: Schaffung klarer Strukturen und eines zentralen Ansprechpartners (Reallabore-Innovationsportal) für die Sammlung und Weitergabe von Informationen und Erfahrungen aus Reallaboren. 
- Verbesserung von Beratung, Information und Vernetzung für alle an Reallaboren Beteiligten (Behörden, Unternehmen, Wissenschaft, Kommunen, Zivilgesellschaft) durch das Reallabore-Innovationsportal. 
- Das Gesetz gilt nur für Reallabore und Regelungen auf Bundesebene, insbesondere solche mit Experimentierklauseln (z. B. Personenbeförderungsgesetz, Postgesetz, Luftverkehrsordnung, Straßenverkehrsgesetz). 
- Definitionen für Reallabore, Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen werden gesetzlich festgelegt. 
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) richtet innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten ein digitales Reallabore-Innovationsportal ein, das Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer bietet. 
- Das Innovationsportal sammelt Informationen über rechtliche Hürden, Bedarfe für neue Experimentierklauseln und Erfahrungen aus Reallaboren und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter. 
- Pilotbetrieb des Innovationsportals für maximal vier Jahre, danach Evaluierung und Entscheidung über eine dauerhafte Fortführung. 
- Genehmigungsbehörden müssen bei Entscheidungen über Reallabore Aspekte der Innovationsförderung, des regulatorischen Lernens und der Evaluation berücksichtigen. 
- Reallabore sind grundsätzlich zeitlich befristet, Verlängerungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 
- Behörden, die Reallabore genehmigen, müssen das Innovationsportal informieren; Berichte und Evaluationen können dem Portal zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden. 
- Das Innovationsportal erstellt Monitoringberichte für das BMWK, das diese Informationen an andere Bundesministerien und ggf. Länder weiterleitet. 
- Das BMWK prüft fortlaufend, ob weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Reallaboren nötig sind, und berichtet dem Bundestag regelmäßig über die Umsetzung des Gesetzes. 
- Die Maßnahmen sind auf einen möglichst digitalen und bürokratiearmen Vollzug ausgerichtet. 
- Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden nicht direkt belastet; der Hauptaufwand entsteht beim Bund durch den Aufbau und Betrieb des Innovationsportals. 
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Innovationen schneller und sicherer in die Praxis zu bringen, den Erkenntnistransfer zu verbessern und die Anpassung von Gesetzen an neue Entwicklungen zu erleichtern.

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Bei der Erarbeitung der im Reallabore-Gesetz getroffenen Regelungen fanden die Erkenntnisse aus unter anderem einer Online-Konsultation unter breiter Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft, die das BMWE von Juli bis September 2023 durchgeführt hat, weiteren Dialog-, Diskussions- und Beteiligungsverfahren insbesondere im „Netzwerk Reallabore“ des BMWE (z. B. Fachtagung „Auf dem Weg zum Reallabore-Gesetz“ vom 31. Mai 2022), der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Reallabore und eines Bund-Länder-Arbeitskreises sowie einer Reihe an wissenschaftlichen Gutachten, die das BMWE zu diesem Thema in Auftrag gegeben hat, Berücksichtigung.

Folgende wesentliche Erkenntnisquellen in Form von Beteiligungs-, Diskussions- und Dialogformaten sowie wissenschaftlichen Gutachten liegen diesen Regelungen zugrunde:
- „Konsultation für ein Reallabore-Gesetz und ergänzende Maßnahmen“ (Online-Konsultation) des BMWE zum Reallabore-Gesetz vom 10. Juli 2023 bis zum 29. September 2023 unter breiter Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft (420 umfangreiche Beiträge),
- Fachkonferenz „Auf dem Weg zum Reallabore-Gesetz“ vom 31. Mai 2022,
- Erfahrungen aus der Arbeit der so genannten „Digi-Sandbox.NRW“, einer zentralen Anlaufstelle für Fragen rund um Reallabore im Land Nordrhein-Westfalen im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024,
- Erfahrungen aus Reallaboren im Zusammenhang mit dem Innovationspreis Reallabore des BMWE in den Jahren 2020 und 2024,
- wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWE: Schmitz et al. (2024): „Rechtswissenschaftliche Prüfung, Aktualisierung und Erweiterung des Gutachtens zur Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln“, April 2024,
- wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWE: Schmitz et al. (2023), „Regelungsoptionen für die gesetzliche Verankerung von übergreifenden Standards für Reallabore“, November 2023,
- wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWE: Schmitz et al. (2020), „Umsetzung der BMWi-Strategie ‚Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung‘: Erstellung einer Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln“, Juni 2020.

Darüber hinaus liegen weitere Erkenntnisse aus Gutachten und Konsultationen im Rahmen des Netzwerks-Reallabore des BMWE im Zusammenhang mit den Publikationen des BMWE „Freiräume für Innovationen Das Handbuch für Reallabore“ (2019) und „Praxishilfe zum Datenschutz in Reallaboren“ (2021) oder mit internationalen Reallabore-Ansätzen vor.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:19.06.2025
Erste Beratung:10.07.2025
Drucksache:21/517 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:222/25
Eingang im Bundesrat:30.05.2025
Erster Durchgang:13.06.2025
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload
Baden-WürttembergZustimmungDownload
BremenZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltZustimmungDownload