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Gesetz zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
Initiator:AfD
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:03.07.2026
Drucksache:21/331 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/6851 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
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Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der automatischen, jährlichen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (Diäten) nach einem Nominallohnindex. Stattdessen soll jede Änderung der Entschädigung künftig ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, das Transparenz, öffentliche Debatte und Kontrolle ermöglicht. Der Entwurf stammt von der Fraktion der AfD und einzelnen Abgeordneten, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf verweist auf die bisherige Praxis, wonach die Diäten automatisch anhand eines Nominallohnindex angepasst und das Ergebnis lediglich in einer Bundestagsdrucksache verkündet wird. Dies wird als mangelhaft in Bezug auf Transparenz und öffentliche Kontrolle kritisiert. Es wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, das fordert, dass Entscheidungen über die Entschädigung der Abgeordneten in einem für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Verfahren getroffen werden müssen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch die Aufhebung der automatischen Anpassung keine Ausgaben. Es werden keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf betont die Notwendigkeit von Transparenz und öffentlicher Kontrolle bei der Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung. Es wird keine besondere Eilbedürftigkeit erwähnt. Es entstehen weder für Bürgerinnen und Bürger, noch für die Wirtschaft oder Verwaltung Erfüllungsaufwände. Alternativen zur vorgeschlagenen Regelung werden nicht genannt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- Das bisherige automatische Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wird abgeschafft. 
- Die monatliche Entschädigung der Abgeordneten wird gesetzlich festgeschrieben und orientiert sich an den Beträgen vom 1. Juli 2017. 
- Zukünftige Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung müssen durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren erfolgen. 
- Grundlage für eine mögliche Anpassung bleibt der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Nominallohnindex. 
- Die Anpassung wird nicht mehr automatisch, sondern nach parlamentarischer Debatte und Beschluss im Bundestag vorgenommen. 
- Das Plenum des Bundestages kann von der durch den Nominallohnindex bestimmten Steigerungsrate abweichen. 
- Die bisherige Bekanntmachung der Anpassung in einer Bundestagsdrucksache entfällt.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.06.2025
Erste Beratung:05.06.2025
Drucksache:21/331 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/6851 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung21.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung11.06.2026Tagesordnung
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung25.06.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Mitberatende Ausschüsse waren beim Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD (Drucksache 21/6330) sowie beim Gesetzentwurf der AfD (21/331) jeweils der Haushaltsausschuss. Beim Gesetzentwurf der Linken (21/5588) war zusätzlich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mitberatend beteiligt. Beim Gesetzentwurf der Grünen (21/6004) gab es keine Mitberatung. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs der CDU/CSU und SPD (21/6330) in geänderter Fassung. Die Gesetzentwürfe der AfD (21/331), der Grünen (21/6004) und der Linken (21/5588) sollen abgelehnt bzw. für erledigt erklärt werden. Die Ablehnung des AfD-Entwurfs erfolgte mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen die AfD. Die Erledigterklärung der Entwürfe von Grünen und Linken erfolgte einstimmig. Einen Entschließungsantrag gibt es nicht. 
 
Änderungen:  
Am Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD wurden Änderungen durch zwei Änderungsanträge dieser Fraktionen vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung einer elektronischen Anwesenheitsliste für Abgeordnete. Diese Änderung bezieht sich auf das Abgeordnetengesetz und steht im sachlichen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf (keine Hinweise auf einen „Trojaner“). Änderungsanträge der Linken und der AfD zu den jeweiligen Gesetzentwürfen wurden abgelehnt. 
 
Begründung:  
Die Begründung für die Aussetzung der automatischen Diätenerhöhung ist die angespannte wirtschaftliche und haushaltspolitische Lage, insbesondere durch die Auswirkungen des Iran-Kriegs und die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger. Die Koalitionsfraktionen betonen, dass die Orientierung an der Besoldung oberster Bundesrichter grundsätzlich beibehalten werden soll, aber in Sondersituationen eine Abweichung möglich sein muss. Die Linke wollte die Aussetzung auf die gesamte Wahlperiode ausdehnen, was abgelehnt wurde. Die AfD wollte die automatische Anpassung ganz abschaffen und jährliche Einzelentscheidungen einführen, was ebenfalls abgelehnt wurde. 
 
Statements der Fraktionen:  
- SPD: Beibehaltung des Mechanismus grundsätzlich, aber Aussetzung der Erhöhung für 2026 wegen der aktuellen Lage; Erhöhung wäre das falsche Signal. 
- Die Linke: Bedauert die späte Vorlage des Gesetzentwurfs, fordert Aussetzung für die gesamte Wahlperiode und kritisiert die hohen Abgeordnetenbezüge im Vergleich zur Lebensrealität vieler Menschen. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßen den Gesetzentwurf, befürworten die elektronische Anwesenheitsliste, wünschen sich aber eine offenere Formulierung und kritisieren den Änderungsantrag der Linken als nicht ausreichend begründet. 
- AfD: Sieht sich in ihrer langjährigen Forderung bestätigt, will aber weiterhin eine vollständige Abschaffung des Automatismus und jährliche Parlamentsentscheidungen; befürwortet die elektronische Anwesenheitsliste. 
- CDU/CSU: Betont die Orientierung an der Besoldungsgruppe R6 und die Notwendigkeit der Evaluierung zur nächsten Wahlperiode; hebt die Vorteile der elektronischen Anwesenheitsliste hervor (Zeit- und Papiereinsparung, Fehlervermeidung). 
 
Zusammenfassung:  
Die Beschlussempfehlung sieht vor, die automatische Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für 2026 auszusetzen und eine elektronische Anwesenheitsliste einzuführen. Die Vorschläge der Opposition, die entweder eine vollständige Abschaffung oder eine längere Aussetzung des Anpassungsmechanismus forderten, wurden abgelehnt. Die Begründung liegt in der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Lage. Die Fraktionen äußerten sich unterschiedlich zu Umfang und Dauer der Aussetzung sowie zur technischen Umsetzung der Anwesenheitserfassung. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen der empfohlenen Änderungen: 
 
- Die Regelung zur Erfassung der Anwesenheit von Bundestagsmitgliedern an Sitzungstagen wird flexibler gestaltet, um insbesondere eine Digitalisierung der Anwesenheitserfassung zu ermöglichen. 
- Die Formulierung im Gesetz wird so angepasst, dass die Anwesenheitsliste nicht mehr zwingend in Papierform geführt werden muss, sondern auch digital möglich ist. 
- Der Ältestenrat erhält die Befugnis, Ausführungsbestimmungen zur Anwesenheitserfassung zu erlassen, um Details wie die Form der Erfassung oder die relevanten Eingänge flexibel regeln zu können. 
- Gesetzesänderungen sind dadurch bei künftigen Anpassungen der Anwesenheitserfassung nicht mehr erforderlich; Anpassungen können in den Ausführungsbestimmungen erfolgen.