Gesetz zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung

Offizieller Titel: | Gesetz zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung |
Initiator: | AfD |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 05.06.2025 |
Drucksache: | 21/331 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der automatischen, jährlichen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (Diäten) nach einem Nominallohnindex. Stattdessen soll jede Änderung der Entschädigung künftig ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, das Transparenz, öffentliche Debatte und Kontrolle ermöglicht. Der Entwurf stammt von der Fraktion der AfD und einzelnen Abgeordneten, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf verweist auf die bisherige Praxis, wonach die Diäten automatisch anhand eines Nominallohnindex angepasst und das Ergebnis lediglich in einer Bundestagsdrucksache verkündet wird. Dies wird als mangelhaft in Bezug auf Transparenz und öffentliche Kontrolle kritisiert. Es wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, das fordert, dass Entscheidungen über die Entschädigung der Abgeordneten in einem für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Verfahren getroffen werden müssen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch die Aufhebung der automatischen Anpassung keine Ausgaben. Es werden keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Entwurf betont die Notwendigkeit von Transparenz und öffentlicher Kontrolle bei der Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung. Es wird keine besondere Eilbedürftigkeit erwähnt. Es entstehen weder für Bürgerinnen und Bürger, noch für die Wirtschaft oder Verwaltung Erfüllungsaufwände. Alternativen zur vorgeschlagenen Regelung werden nicht genannt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Das bisherige automatische Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wird abgeschafft.
- Die monatliche Entschädigung der Abgeordneten wird gesetzlich festgeschrieben und orientiert sich an den Beträgen vom 1. Juli 2017.
- Zukünftige Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung müssen durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren erfolgen.
- Grundlage für eine mögliche Anpassung bleibt der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Nominallohnindex.
- Die Anpassung wird nicht mehr automatisch, sondern nach parlamentarischer Debatte und Beschluss im Bundestag vorgenommen.
- Das Plenum des Bundestages kann von der durch den Nominallohnindex bestimmten Steigerungsrate abweichen.
- Die bisherige Bekanntmachung der Anpassung in einer Bundestagsdrucksache entfällt.
Eingang im Bundestag: | 03.06.2025 |
Erste Beratung: | 05.06.2025 |
Drucksache: | 21/331 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |