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Gesetz zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen
Initiator:AfD
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.06.2025
Drucksache:21/332 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer persönlichen Haftung von Bundesministern für Amtspflichtverletzungen, die zu Schäden für den Staat führen. Damit soll eine Regelungslücke geschlossen werden, da Minister bisher im Gegensatz zu Beamten und anderen Amtsträgern nicht persönlich haftbar gemacht werden können. Als Vorbild dient das Bayerische Ministergesetz, das eine solche Haftung bereits vorsieht. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der AfD-Fraktion, nicht von der Bundesregierung; ein federführendes Ministerium ist daher nicht genannt. 
 
Hintergrund:  
Im Text werden mehrere Fälle politischer Fehlentscheidungen genannt, die zu erheblichen finanziellen Schäden für den Steuerzahler geführt haben (z.B. Northvolt-Insolvenz, Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie, das „Maut-Debakel“ und die 5G-Frequenzvergabe). Es wird ausgeführt, dass Minister bislang trotz solcher Schäden nicht persönlich zur Verantwortung gezogen werden können, was als ungerecht und privilegierend empfunden wird. Die bestehende Regelungslücke und die Debatte um politische Verantwortung bilden den Hintergrund des Entwurfs. 
 
Kosten:  
Der Entwurf sieht vor, dass durch die Einführung der Ministerhaftung der Bundeshaushalt entlastet wird. Es entstehen laut Text keine zusätzlichen Kosten für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung. Weitere Kosten werden nicht erwartet. Einnahmen werden nicht explizit genannt, aber es wird eine Entlastung des Haushalts durch mögliche Regressforderungen gegen Minister erwartet. Genaue Beträge werden nicht genannt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf sieht keine Befristung vor; die Ministerhaftung soll dauerhaft im Bundesministergesetz verankert werden. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht explizit erwähnt, aber der Text betont die aktuelle Relevanz angesichts mehrerer jüngerer Fälle großer finanzieller Schäden. Es wird argumentiert, dass die Regelung das Vertrauen in die Politik stärken und ungeeignete Kandidaten von Ministerämtern fernhalten soll. Der Entwurf sieht keine Alternativen zur persönlichen Haftung vor; eine Fehlerkultur wird als unzureichend bewertet. Die Vereinbarkeit mit EU- und Völkerrecht wird bestätigt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Bundesminister, die schuldhaft ihre Amtspflichten verletzen, müssen künftig für daraus entstandene Schäden haften. 
- Diese Haftungsregelung für Bundesminister wird erstmals gesetzlich auf Bundesebene festgeschrieben. 
- Bisher gab es keine entsprechende Regelung im Bundesministergesetz; für Bundesbeamte existiert eine solche Haftung bereits (§ 75 Bundesbeamtengesetz). 
- Eine explizite Enthaftung von Bundesministern ist nicht vorgesehen. 
- Ziel ist es, die persönliche Verantwortung von Bundesministern für ihr Handeln zu stärken und sie haftungsrechtlich nicht weiter zu privilegieren.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.06.2025
Erste Beratung:05.06.2025
Drucksache:21/332 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente