Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG)

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG) |
| Initiator: | AfD |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 02.07.2025 |
| Drucksache: | 21/329 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/733 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Trojanercheck: |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die vollständige und sofortige Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Der Entwurf sieht vor, das LkSG aufzuheben, um die damit verbundenen bürokratischen und handelshemmenden Wirkungen sowie die Instrumentalisierung von Unternehmen zur Durchsetzung von Gesetzen im Ausland zu beenden. Der Gesetzentwurf stammt von Abgeordneten der AfD-Fraktion, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Der Entwurf liefert umfangreiche Hintergrundinformationen: Das LkSG wurde 2021 beschlossen und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es wird kritisiert, weil es angeblich den freien Handel behindert, Unternehmen mit übermäßigen Pflichten belastet, Rechtsunsicherheit schafft, Haftungsrisiken erhöht und den internationalen Wettbewerb verzerrt. Die letzte Bundesregierung (SPD, Grüne, FDP) hatte 2024 die Abschaffung angekündigt, diese aber nicht umgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) hat sich im Koalitionsvertrag ebenfalls zur Abschaffung verpflichtet. Zudem wird auf die kommende EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verwiesen, die ab Juli 2026 umgesetzt werden muss und nach Ansicht der Antragsteller die Probleme des LkSG noch verschärft.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch die Abschaffung des LkSG keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil: Es entfallen jährliche Bürokratiekosten von mindestens 15,14 Mio. Euro für Unternehmen (nur Informationspflichten, ohne Inflationseffekte) und mindestens 5,28 Mio. Euro für die Verwaltung (Personal- und Sachaufwand, Stand 2021, ebenfalls ohne Inflationseffekte). Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wurde 2021 auf mindestens 43,5 Mio. Euro geschätzt, wobei mittelbare Effekte und Inflation nicht eingerechnet sind. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Ein konkretes Datum wird nicht genannt, daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Entwurf betont die Eilbedürftigkeit, um Unternehmen und Verwaltung schnell zu entlasten. Er fordert zudem, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Abschaffung der CSDDD einsetzt und im Falle einer notwendigen Umsetzung der EU-Richtlinie keine Übererfüllung stattfinden soll. Der Gesetzentwurf sieht sich als Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Besondere Dringlichkeit wird mit den wirtschaftlichen Nachteilen und der angekündigten, aber verzögerten Abschaffung des LkSG begründet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird aufgehoben.
- Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird ein Rechtsverweis entfernt, der sich auf das aufgehobene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bezieht.
- Im Wettbewerbsregistergesetz wird ein Rechtsverweis entfernt, der sich auf das aufgehobene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bezieht.
- Im Betriebsverfassungsgesetz wird ein Rechtsverweis entfernt, der sich auf das aufgehobene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bezieht.
- Das Gesetz tritt sofort in Kraft.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 2 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Öffentlichkeitsarbeit für die Beibehaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Lobbyregister-Nr.: R001953 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 57794
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einheitliche Standards und ein stabiler regulatorischer Rahmen ermöglichen Investitionen und stärken die Innovationskraft. Eine weitreichende und undifferenzierte Deregulierung hingegen beeinträchtigt wirtschaftliche Planung und schadet der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit. Stattdessen brauchen wir praxistaugliche Vereinfachungen und Harmonisierung, die Unternehmen in der Anwendung bestehender Regelwerke unterstützen.
Lobbyregister-Nr.: R002164 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67255
| Eingang im Bundestag: | 03.06.2025 |
| Erste Beratung: | 05.06.2025 |
| Drucksache: | 21/329 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/733 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Arbeit und Soziales | 25.06.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union | 25.06.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe | 25.06.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 25.06.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
| Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 25.06.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Mitberatende Ausschüsse waren:
- Ausschuss für Wirtschaft und Energie
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Beim Antrag der Grünen (Buchstabe c) waren zusätzlich der Auswärtige Ausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beteiligt.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt,
a) den Gesetzentwurf der AfD zur Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) abzulehnen,
b) den Antrag der AfD zur Ablehnung der EU-Lieferkettenrichtlinie abzulehnen,
c) den Antrag der Grünen zur Stärkung der EU-Lieferkettenrichtlinie abzulehnen.
Die Ablehnung von a) und b) erfolgte mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die AfD. Die Ablehnung von c) erfolgte mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke enthielt sich.
Ein Entschließungsantrag ist nicht enthalten.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Die Beschlussempfehlung sieht ausschließlich die Ablehnung der Vorlagen vor. Keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf einen „Trojaner“.
Begründung:
Die Ablehnung des AfD-Gesetzentwurfs und -Antrags wird damit begründet, dass das Lieferkettengesetz und die EU-Richtlinie menschenrechtliche Mindeststandards sichern, Wettbewerbsbedingungen schaffen und Unternehmen bereits auf die Regelungen eingestellt sind. Die Grünen argumentieren für hohe Schutzstandards und Bürokratieabbau, die AfD kritisiert Bürokratie und Eingriffe in die Souveränität anderer Staaten, während die anderen Fraktionen die Notwendigkeit menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten betonen.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Lieferkettengesetz ist eine Frage der Menschenwürde, nicht nur Bürokratie. Abschaffung wäre falsch, aber auch Überregulierung ist zu vermeiden. Es braucht einen Ausgleich zwischen Ethik und Umsetzbarkeit.
- AfD: Gesetz und Richtlinie verletzen Souveränität von Drittstaaten, überfordern Unternehmen und führen zu Bürokratie, Arbeitsplatzverlust und Rückzug aus Märkten.
- SPD: Gesetz verlangt Bemühen, nicht Erfolg. Unternehmen haben sich angepasst und sehen Vorteile. Doppelstrukturen sind zu vermeiden, aber ein Zeitraum ohne Sorgfaltspflichten ist nicht akzeptabel.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lückenloser Übergang vom deutschen zum europäischen Recht nötig. Schutzstandards dürfen nicht abgebaut werden, Vereinfachungen sind aber sinnvoll.
- Die Linke: Menschenrechte sind unverhandelbar. Lieferkettengesetz ist historischer Fortschritt, schützt auch deutsche Arbeitsplätze. Europäische Regelungen müssen vollständig umgesetzt werden.
Zusammenfassung:
Die Beschlussempfehlung sieht die Ablehnung aller drei Vorlagen vor. Die Mehrheit der Fraktionen spricht sich für die Beibehaltung und Weiterentwicklung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Lieferketten aus, während die AfD deren Abschaffung fordert. Änderungen am Gesetzentwurf oder an anderen Gesetzen wurden nicht vorgenommen.