TKG-Änderungsgesetz 2025

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) |
| Initiator: | Regierungsfraktionen |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 29.07.2025 |
| Drucksache: | 21/319 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/639 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | Keine Verbändebeteiligung durchgeführt. |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Ausbau von Telekommunikationsnetzen – insbesondere Glasfaser und Mobilfunk – in Deutschland zu beschleunigen. Dazu wird gesetzlich festgelegt, dass der Ausbau dieser Netze ein „überragendes öffentliches Interesse“ darstellt. In Genehmigungsverfahren soll dies dazu führen, dass Ausbauvorhaben in der Regel Vorrang erhalten und die Verfahren deutlich schneller ablaufen. Außerdem werden die Bezeichnungen und Zuständigkeiten der Ministerien an aktuelle Organisationserlasse angepasst. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Text werden als Hintergrund die Bedeutung der Digitalisierung und die Notwendigkeit leistungsfähiger, nachhaltiger und sicherer digitaler Infrastrukturen betont. Die Erfahrungen aus der Coronavirus-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe 2021 und dem Krieg in der Ukraine werden als Beleg für die Dringlichkeit eines resilienten Telekommunikationsnetzes angeführt. Es wird außerdem auf die Umsetzung eines Anliegens aus dem Koalitionsvertrag verwiesen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Es wird kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung erwartet. Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, zu erwarten. Negative Auswirkungen auf Preise oder das Verbraucherpreisniveau werden ausgeschlossen. Einnahmen werden nicht erwähnt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. (Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.)
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist bis zum 31.12.2030 befristet. Eine Evaluierung ist nicht vorgesehen, jedoch wird auf die Berichtspflichten der Bundesnetzagentur und Sektorgutachten der Monopolkommission verwiesen. Das Gesetz soll zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beitragen. Es wird betont, dass die Regelung mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist. Ein besonderes Eilbedürfnis wird nicht explizit erwähnt, aber die Beschleunigung des Ausbaus wird als dringend notwendig dargestellt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien bis zum 31.12.2030 wird als im überragenden öffentlichen Interesse liegend definiert.
- Ziel ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau der digitalen Infrastruktur, insbesondere beim Bau von Mobilfunkmasten.
- Der flächendeckende Glasfaserausbau (FTTH) bis zu jedem Gebäude soll dadurch vorangetrieben werden.
- Die Regelung unterstützt das Ziel einer flächendeckenden, ressourcen- und energieeffizienten Versorgung mit Glasfaser und neuestem Mobilfunkstandard für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland.
- Die Befristung der Regelung orientiert sich am Ziel, den Ausbau bis Ende 2030 abzuschließen.
- Die Bedeutung leistungsfähiger und widerstandsfähiger Telekommunikationsinfrastrukturen wird mit Blick auf Krisen wie Pandemie, Hochwasser und Krieg betont.
- Zuständigkeit für digitale Infrastrukturen wird vom Bundesministerium für Verkehr auf das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung übertragen.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einfluss auf die Novellen des TKG im Jahre 2025 in Bezug auf GIA Umsetzung, TK-NaBeG und weiteren Feldern des Telekommunikationsgesetzes
Lobbyregister-Nr.: R000088 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58396
| Eingang im Bundestag: | 03.06.2025 |
| Erste Beratung: | 05.06.2025 |
| Abstimmung: | 26.06.2025 |
| Drucksache: | 21/319 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/639 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung | 04.06.2025 | Anhörungsbeschluss |
| Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union | 25.06.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung | 25.06.2025 | Tagesordnung Anhörung Tagesordnung Tagesordnung Anhörung |
| Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 25.06.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 25.06.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 26.06.2025 im Ausschuss für Digitalausschuss statt.
Sven Knapp (Bundesverband Breitbandkommunikation, eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion): Knapp lobte die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ als ersten wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Ausbaus. Er betonte, dass die gesetzliche Feststellung das Potenzial habe, die oft sehr langen Genehmigungsverfahren deutlich zu verkürzen. Für einen schnellen flächendeckenden Ausbau seien verlässliche Rahmenbedingungen, Investitions- und Planungssicherheit sowie fairer Wettbewerb notwendig – dies sei in der Vergangenheit vernachlässigt worden.
Klaus Müller (Bundesnetzagentur, eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion): Müller dankte für die Initiative und äußerte die Hoffnung, dass die Novelle die dringend nötige Beschleunigung beim Mobilfunk- und Glasfaserausbau bringe. Er erklärte, dass die neuen Versorgungsauflagen auch ohne die Novelle erreichbar seien, mit dem Gesetz dies aber leichter, schneller und besser gelinge.
Klaus Ritgen (Deutscher Landkreistag, eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion): Ritgen sah in der Novelle ein wichtiges politisches Signal und verwies auf den erheblichen Nachholbedarf im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Er kritisierte, dass – anders als im EEG – die Regelung nicht vorschreibe, den Ausbau als vorrangigen Belang in Schutzgüterabwägungen einzubringen, sodass weiterhin Umwelt- und Naturschutzbelange dem Ausbau entgegenstehen könnten. Eine Reduzierung und Vereinfachung der Genehmigungsanforderungen könne seiner Ansicht nach eine größere Wirkung entfalten.
Janine Welsch (Bitkom, eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion): Welsch begrüßte die gesetzliche Klarstellung, die Behörden ermögliche, dem Netzausbau Vorrang einzuräumen. Sie wies darauf hin, dass aktuell Natur- und Denkmalschutz regelmäßig Vorrang hätten. Für den Branchenverband seien Bürokratieabbau bei Berichtspflichten und dem Gigabit-Grundbuch sowie eine priorisierte Stromanbindung für Mobilfunkmasten entscheidend.
Gerrit Wernke (VATM, eingeladen auf Vorschlag der SPD): Wernke bezeichnete die Einstufung als „überragendes öffentliches Interesse“ als positives Signal. Er kritisierte Verzögerungsfaktoren im naturschutzrechtlichen Bereich und fehlende klare Fristen. Wernke forderte einen spürbaren Bürokratieabbau und eine grundlegende Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.
Lina Ehrig (Verbraucherzentrale Bundesverband, eingeladen auf Vorschlag der Grünen): Ehrig forderte, dass der Glasfaserausbau verbrauchergerecht erfolgen müsse. Versorgungsausfälle bei der Umstellung von Kupfer auf Glasfaser und erhebliche Preissteigerungen müssten verhindert werden. Eine Zwangsumstellung sei abzulehnen. Sie sprach sich für eine Änderung des Minderungsrechts in einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz und für eine Klarstellung zum Breitbandzugang über den Universaldienst in Wohnungen aus.
Michael Arnhold war auch da. Es fehle an Richtlinien, insbesondere für abgelegene Gebiete. Die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ sei nicht die alleinige Lösung. Er sprach sich für die Nutzung von Satelliten zur Schließung von Lücken aus.
Kateryna Danilova (Beratungsnetzwerk Faire Mobilität, Deutscher Gewerkschaftsbund, eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke): Danilova thematisierte die Arbeitsbedingungen ausländischer Beschäftigter und kritisierte das unbegrenzte Untervergabesystem als Ursache für unfaire Bedingungen. Der Glasfaserausbau dürfe nicht auf Kosten der Beschäftigten erfolgen. Die Novelle biete die Chance, bessere Arbeitsbedingungen zu fördern und damit einen verlässlicheren Ausbau zu sichern.
Mehr zur ersten Lesung im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-telekommunikationsgesetz-1076002
Hintergrundartikel zum Thema: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/digitales/der-schwierige-weg-zur-glasfaserrepublik
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/319 unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD. Die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die Annahme soll in unveränderter Fassung erfolgen. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf sogenannte „Trojaner“.
Begründung:
Die Begründung hebt hervor, dass die Digitalisierung als Treiber für Fortschritt, Klimaschutz und Lebensqualität gilt und einen beschleunigten Ausbau digitaler Infrastrukturen erfordert. Durch die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau der Telekommunikationsnetze sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Ziel ist es, den Glasfaserausbau bis in jedes Gebäude und eine flächendeckende Versorgung mit dem neuesten Mobilfunkstandard zu erreichen. Die Bedeutung des Netzausbaus soll gesetzlich klargestellt werden, um Vorhaben in Genehmigungsverfahren zu priorisieren.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Betont die Bedeutung des Gesetzentwurfs als Signal für den digitalen Netzausbau und hebt die Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit hervor.
- SPD: Schließt sich der CDU/CSU an und bezeichnet das Gesetz als wichtiges Signal an den Telekommunikationsmarkt; die Priorisierung des Ausbaus sei richtig und die Anhörung habe die Bedeutung bestätigt.
- AfD: Fordert ein umfassenderes Telekommunikationsgesetz und kritisiert die Befristung bis 2030 sowie fehlenden echten Vorrang gegenüber anderen Schutzgütern.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sieht die Feststellung des öffentlichen Interesses als möglichen Hebel, hält aber andere Maßnahmen wie Planungsbeschleunigung für sinnvoller. Kritisiert das Fehlen einer Evaluierung und fordert Berücksichtigung von Umwelt- und Denkmalschutz.
- Die Linke: Kritisiert fehlende Verpflichtungen zu Arbeits- und Sozialstandards, insbesondere im Hinblick auf Subunternehmerketten und Auftraggeberhaftung.
Zusammenfassung fehlender Angaben:
- Entschließungsantrag: Keine Angaben.
- Kosten: Wurden nicht erörtert.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 285/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 27.06.2025 |
| Abstimmung: | 11.07.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |