Zum Inhalt springen

TKG-Änderungsgesetz 2025

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.06.2025
Drucksache:21/319 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Ausbau von Telekommunikationsnetzen – insbesondere Glasfaser und Mobilfunk – in Deutschland zu beschleunigen. Dazu wird gesetzlich festgelegt, dass der Ausbau dieser Netze ein „überragendes öffentliches Interesse“ darstellt. In Genehmigungsverfahren soll dies dazu führen, dass Ausbauvorhaben in der Regel Vorrang erhalten und die Verfahren deutlich schneller ablaufen. Außerdem werden die Bezeichnungen und Zuständigkeiten der Ministerien an aktuelle Organisationserlasse angepasst. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Im Text werden als Hintergrund die Bedeutung der Digitalisierung und die Notwendigkeit leistungsfähiger, nachhaltiger und sicherer digitaler Infrastrukturen betont. Die Erfahrungen aus der Coronavirus-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe 2021 und dem Krieg in der Ukraine werden als Beleg für die Dringlichkeit eines resilienten Telekommunikationsnetzes angeführt. Es wird außerdem auf die Umsetzung eines Anliegens aus dem Koalitionsvertrag verwiesen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Es wird kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung erwartet. Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, zu erwarten. Negative Auswirkungen auf Preise oder das Verbraucherpreisniveau werden ausgeschlossen. Einnahmen werden nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. (Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.) 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist bis zum 31.12.2030 befristet. Eine Evaluierung ist nicht vorgesehen, jedoch wird auf die Berichtspflichten der Bundesnetzagentur und Sektorgutachten der Monopolkommission verwiesen. Das Gesetz soll zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beitragen. Es wird betont, dass die Regelung mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist. Ein besonderes Eilbedürfnis wird nicht explizit erwähnt, aber die Beschleunigung des Ausbaus wird als dringend notwendig dargestellt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien bis zum 31.12.2030 wird als im überragenden öffentlichen Interesse liegend definiert. 
- Ziel ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau der digitalen Infrastruktur, insbesondere beim Bau von Mobilfunkmasten. 
- Der flächendeckende Glasfaserausbau (FTTH) bis zu jedem Gebäude soll dadurch vorangetrieben werden. 
- Die Regelung unterstützt das Ziel einer flächendeckenden, ressourcen- und energieeffizienten Versorgung mit Glasfaser und neuestem Mobilfunkstandard für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland. 
- Die Befristung der Regelung orientiert sich am Ziel, den Ausbau bis Ende 2030 abzuschließen. 
- Die Bedeutung leistungsfähiger und widerstandsfähiger Telekommunikationsinfrastrukturen wird mit Blick auf Krisen wie Pandemie, Hochwasser und Krieg betont. 
- Zuständigkeit für digitale Infrastrukturen wird vom Bundesministerium für Verkehr auf das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung übertragen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.06.2025
Erste Beratung:05.06.2025
Drucksache:21/319 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung04.06.2025Anhörungsbeschluss