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Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:18.07.2025
Drucksache:21/323 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/629 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch steuerliche Maßnahmen die Investitionstätigkeit in Deutschland kurzfristig und langfristig zu stärken und so die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu erhöhen. Dazu werden gezielte Investitionsanreize und steuerliche Entlastungen für Unternehmen geschaffen, insbesondere durch die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung (AfA), die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes, die Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes, die Förderung der Elektromobilität und die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Im Text wird als Hintergrund eine Phase wirtschaftlicher Stagnation in Deutschland genannt. Die Maßnahmen sind als Reaktion auf die aktuelle Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft gedacht. Ziel ist es, die Potenziale der Volkswirtschaft zu heben und einen nachhaltig höheren Wachstumspfad zu erreichen. Es wird betont, dass dies nur ein erster Schritt ist und weitere Maßnahmen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – folgen sollen. 
 
Kosten:  
Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen erhebliche Steuermindereinnahmen. Für die Jahre 2025 bis 2029 werden diese insgesamt auf jährlich zwischen ca. 2,5 Mrd. Euro (2025) und 12 Mrd. Euro (2028) beziffert, mit weiter steigender Tendenz bis 2032 (dann über 25 Mrd. Euro jährlich). Der Bundesanteil liegt beispielsweise 2028 bei rund 5 Mrd. Euro, der Länderanteil bei 4,5 Mrd. Euro, der Gemeindeanteil bei 2,5 Mrd. Euro. Einnahmen werden nicht erwartet; es handelt sich um Entlastungen/Steuermindereinnahmen. Der einmalige Erfüllungsaufwand für die Verwaltung beträgt ca. 62.000 Euro auf Länderebene, für die Wirtschaft ca. 33.000 Euro. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Kosten. 
 
Inkrafttreten:  
Konkrete Angaben zum Inkrafttreten sind im Text nicht enthalten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf ist als kurzfristig wirksames Konjunkturprogramm angelegt, das auch langfristige Impulse setzen soll. Die Maßnahmen werden als besonders wichtig für die Stabilisierung von Erwartungen und die Schaffung von Planungssicherheit für Unternehmen dargestellt. Es handelt sich um einen ersten Schritt; weitere steuerliche Verbesserungen sind angekündigt. Die Gesetzesfolgen werden als nachhaltig und im Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bewertet, insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftswachstum, Innovation und Klimaschutz (z.B. Förderung der Elektromobilität). Auswirkungen auf Preise oder Gleichstellung werden nicht erwartet. Eine Evaluation ist wegen des geringen Erfüllungsaufwands nicht vorgesehen. Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- Anhebung des Höchstbetrags für die steuerliche Begünstigung der privaten Nutzung emissionsfreier betrieblicher Fahrzeuge (z.B. Elektroautos) von 70.000 auf 100.000 Euro. 
- Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens für Investitionen, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 getätigt werden. Maximal das Dreifache der linearen Abschreibung, höchstens 30 Prozent. 
- Einführung einer speziellen degressiven Abschreibung für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (alle Fahrzeugklassen, z.B. PKW, LKW, Busse) mit fallenden Staffelsätzen (75% im ersten Jahr, dann 10%, 5%, 5%, 3%, 2%) über sechs Jahre, für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027. Keine Kumulierung mit Sonderabschreibungen möglich. 
- Stufenweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen: 27% (2028/2029), 26% (2030/2031), 25% (ab 2032). 
- Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes für Kapitalgesellschaften von 15% auf 10% in fünf Schritten ab 2028 (jährlich ein Prozentpunkt weniger, ab 2032 dann 10%). 
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung: Ab 2026 werden auch Gemein- und sonstige Betriebskosten pauschal mit 20% der förderfähigen Aufwendungen als förderfähig anerkannt, sofern das Forschungsprojekt nach dem 31.12.2025 begonnen wurde. 
- Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage von 10 auf 12 Millionen Euro für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2025 entstehen. 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Regierungsfraktionen:

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte haben nicht wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen (§ 43 Absatz 1 Nummer 13 GGO).“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 15 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. | 20.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.

Lobbyregister-Nr.: R000428 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58276

Bundesverband deutscher Banken e.V. | 23.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.

Lobbyregister-Nr.: R001458 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58982

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) | 17.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zur Förderung der E-Mobilität ist neben der steuerlichen Förderung durch Kauf auch die Förderung von Leasing erforderlich; eine noch wirksameres Instrument als die Sonder-Afa ist ein BEV-Faktor

Lobbyregister-Nr.: R001688 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58471

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. | 25.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.

Lobbyregister-Nr.: R001169 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 59128

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. | 24.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.

Lobbyregister-Nr.: R002090 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 59098

Die Deutsche Kreditwirtschaft | 23.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.

Lobbyregister-Nr.: R001459 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 59015

FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. | 20.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.

Lobbyregister-Nr.: R000748 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58754

Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. | 25.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufnahme einer Regelung zur Flexibilisierung der Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven nach § 6b EStG

Lobbyregister-Nr.: R003490 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 59361

Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. | 20.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.

Lobbyregister-Nr.: R000918 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58753

TGA-Repräsentanz Berlin GbR | 20.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.

Lobbyregister-Nr.: R000427 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58750

Toyota Motor Europe - Berlin Office | 13.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Absatz 2a – neu – EStG). Für den Hochlauf der Elektromobilität bringt diese Steuermaßnahme aus Sicht des VDIKs zu wenig da sie ausschließlich das gewerbliche Kaufgeschäft und nicht auch das Leasinggeschäft adressiert, das den überwiegenden Anteil der Zulassungen ausmacht. Deshalb drängt der VDIK weiterhin auf eine schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag avisierten Maßnahmen für Privatkunden und den Gebrauchtwagenmarkt.

Lobbyregister-Nr.: R001075 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 57046

Verband der Automobilindustrie e.V. | 13.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
VDA setzt sich über die vorgesehenen Förderung des Kaufs von gewerblichen E-Fahrzeugen (AfA) hinaus für eine Förderung von Leasingkunden ein. Ein Großteil der E-Fahrzeuge im Firmenkunden- und Flottengeschäft werden nicht gekauft, sondern geleast. Damit die Maßnahmen das gesamte Kundenpotential erfassen und dem Hochlauf der E-Mob einen weiteren Schub verleihen, sprechen wir uns für gewerbliche Leasingkunden zumindest für eine der AfA entsprechende Förderung über einen vorgezogenen Komplettabzug der Leasingraten aus. Im besten Fall würde für das Leasing eines E-Fahrzeugs ein erhöhter Betriebsausgabenabzug (Faktor 1,5) der Leasingraten vorgesehen. Zudem setzen wir uns für eine weitere Stärkung des Steuerstandorts D über die Maßnahmen des Gesetzentwurfs hinaus aus.

Lobbyregister-Nr.: R001243 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58082

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. | 23.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.

Lobbyregister-Nr.: R000654 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 59030

Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e.V. | 25.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht sich gegen diesen Gesetzesentwurf aus, da durch diesen nicht Zukunftsinvestitionen gestärkt, sondern große und profitable Unternehmen gefördert werden.

Lobbyregister-Nr.: R002719 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 59457

VTH Verband Technischer Handel e.V. | 04.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir möchten erreichen, dass die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent (§ 23 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG) zeitlich vorgezogen wird und bereits ab dem 1. Januar 2026 - statt wie jetzt vorgesehen ab dem 1. Januar 2028 - umgesetzt wird.

Lobbyregister-Nr.: R000025 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 56928

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.06.2025
Erste Beratung:05.06.2025
Abstimmung:26.06.2025
Drucksache:21/323 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/629 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss04.06.2025Anhörungsbeschluss
Finanzausschuss23.06.2025Anhörung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union25.06.2025Tagesordnung
Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung25.06.2025Tagesordnung
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat25.06.2025Tagesordnung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie25.06.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen25.06.2025Tagesordnung
Finanzausschuss25.06.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss25.06.2025Tagesordnung
Verkehrsausschuss25.06.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 23.06.2025 im Ausschuss für Finanzausschuss statt.

Veronika Grimm (Technische Universität Nürnberg, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion): Grimm betonte, dass Abschreibungen eher Investitionen deutscher Unternehmen fördern, während Steuersenkungen den Standort Deutschland insgesamt attraktiver machen. Sie sprach sich dafür aus, Steuersenkungen größere Priorität einzuräumen, da Deutschland ein Hochsteuerland sei und im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger werden müsse. In ihrer schriftlichen Stellungnahme forderte sie, die Steuersenkung früher und schneller umzusetzen, um Investitionen deutlich und nachhaltig zu erhöhen.

Dirk Meyer war auch da.

Sebastian Dullien (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion): Dullien bewertete den Gesetzentwurf insgesamt als sinnvolles Instrument im Rahmen einer breiteren Wachstumsstrategie der Bundesregierung. Er lobte die Super-Abschreibungen für Unternehmen, die seit einem Jahr auf Investitionsförderung warteten, und kritisierte, dass die angekündigte Förderung bislang nicht umgesetzt wurde. Von der Körperschaftssteuersenkung erwarte er hingegen wenig Impulse.

Sebastian Eichfelder (Otto von Guericke Universität Magdeburg, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Eichfelder bezeichnete Sonderabschreibungen als sehr effizient. Er warnte jedoch vor den Auswirkungen generell niedrigerer Steuersätze auf die Einkommens- und Vermögensverteilung und vor einer groß angelegten gesellschaftlichen Umverteilung zugunsten der Oberschicht. Die untere Mittelschicht könne sich von der Demokratie entfremden, wenn Steuerpolitik immer zu ihren Lasten betrieben werde.

Stefan Bach (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke): Bach teilte die Analyse von Eichfelder und wies darauf hin, dass schätzungsweise 86 Prozent der Entlastungen an die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung gingen. Die fiskalischen Auswirkungen bewertete er als bedenklich. Die Super-Abschreibungen hält er angesichts der Wachstumsschwäche und der großen finanz- und sozialpolitischen Herausforderungen für grundsätzlich gerechtfertigt und sieht sie als Signal an die nationale Wirtschaft und internationale Investoren. Er regte an, neben Abschreibungsvergünstigungen auch weitere Instrumente wie Investitionsprämien, Forschungsförderung und strategische Industriepolitik zu diskutieren, um mehr Wirkung für Investitionen und Wachstum zu erzielen.

Weitere Informationen:
Bericht über die erste Lesung
Reden (Videos) der ersten Lesung
Video der Anhörung

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der Finanzausschuss (7. Ausschuss) war federführend für die Beratung und Beschlussempfehlung zuständig. Mitberatende Ausschüsse waren: Haushaltsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Verkehrsausschuss, Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Beim Antrag der Grünen war zusätzlich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD (Drucksache 21/323) in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU und SPD, abgelehnt haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die AfD hat sich enthalten. Der identische Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/516) soll für erledigt erklärt werden. Der Antrag der Grünen (21/356) wird abgelehnt (mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke).  
Entschließungsantrag: Es wird kein separater Entschließungsantrag erwähnt, aber der Antrag der Grünen enthält weitreichende Forderungen (siehe unten). 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, insbesondere im Bereich der Forschungszulage (z.B. Erweiterung der anrechenbaren Aufwendungen, Erhöhung der Stundensätze für Eigenleistungen). Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und die darin genannten Gesetze (EStG, KStG, FZulG). Es gibt keine Hinweise auf sogenannte „Trojaner“ (also Änderungen an völlig anderen Gesetzen). 
 
Begründung:  
Die Begründung betont die Notwendigkeit, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch steuerliche Entlastungen und Investitionsanreize zu stärken, insbesondere nach einer Phase der wirtschaftlichen Stagnation. Die Maßnahmen (degressive AfA, Körperschaftsteuersenkung, Förderung der E-Mobilität, Ausweitung der Forschungszulage) sollen kurzfristige Investitionsimpulse und langfristige Wettbewerbsfähigkeit schaffen. Die Änderungen an der Forschungszulage sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups zugutekommen und die Bürokratie verringern. Die Kompensation der Steuerausfälle für Länder und Kommunen wird durch höhere Anteile an der Mehrwertsteuer und zusätzliche Investitionen geregelt. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU und SPD: Betonen die Dringlichkeit und Signalwirkung des Gesetzes für die Wirtschaft, heben die Entlastung der Unternehmen und die Förderung von Investitionen hervor. Die Maßnahmen seien logisch aufeinander abgestimmt und würden auch Arbeitsplätze sichern. Die Einigung mit Ländern und Kommunen zur Kompensation der Mindereinnahmen wird als Erfolg gewertet. 
- AfD: Grundsätzlich Zustimmung zur Stoßrichtung, kritisiert aber die einseitige Förderung der Elektromobilität und fordert eine frühere Senkung der Körperschaftsteuer. Enthaltung bei der Abstimmung. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßen die Impulse, kritisieren aber die hohen Mindereinnahmen und die fehlende Gegenfinanzierung. Fordern stattdessen eine Investitionsprämie statt Abschreibungsverbesserungen, um auch verlustmachenden Unternehmen zu helfen. Stimmen dem Änderungsantrag zur Forschungszulage zu, lehnen aber den Gesetzentwurf insgesamt ab. 
- Die Linke: Schließt sich der Kritik der Grünen an, sieht weiterhin eine Unterfinanzierung von Ländern und Kommunen und kritisiert die Senkung des Körperschaftsteuersatzes als falsches Signal, da nur die Stärksten profitieren würden. Lehnt den Gesetzentwurf ab. 
 
Zum Antrag der Grünen (Entschließungsantrag):  
Der Antrag fordert u.a. die Schließung von Gerechtigkeitslücken im Steuerrecht (z.B. Abschaffung der Spekulationsfrist für Immobilien, Reform der Share Deals, Einschränkung von Steuervergünstigungen bei Erbschaften), den Abbau klimaschädlicher Subventionen, eine konsequentere Bekämpfung von Steuerhinterziehung und keine neuen Steuervergünstigungen ohne Gegenfinanzierung. Der Antrag wurde abgelehnt. 
 
Zusammenfassung der Änderungen:  
Die Änderungen betreffen ausschließlich die im Gesetzentwurf behandelten steuerlichen Regelungen (insbesondere Forschungszulage, EStG, KStG) und keine fachfremden Gesetze. 
 
Fazit:  
Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Die Grünen und Die Linke lehnen ab, die AfD enthält sich. Die Änderungen betreffen ausschließlich die im Gesetzentwurf behandelten Steuerregelungen. Die Fraktionen begründen ihre Haltung jeweils ausführlich, insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen auf Investitionen, die Staatsfinanzen und die soziale Gerechtigkeit. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen aus dem Text stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Der förderfähige Wert für Eigenleistungen im Rahmen der Forschungszulage wird von bisher 70 Euro auf 100 Euro je nachgewiesener Arbeitsstunde erhöht. 
- Diese Erhöhung gilt für Einzelunternehmer sowie für die Tätigkeitsvergütung von Mitunternehmern in begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. 
- Es bleibt bei maximal 40 förderfähigen Arbeitsstunden pro Woche. 
- Ziel ist es, die Attraktivität der Forschungszulage insbesondere für Start-Ups sowie kleine und mittlere Unternehmen zu steigern und die Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro zu flankieren.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:11.07.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt