Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn

Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn |
Initiator: | B90/Grüne |
Status: | In der Ausschussberatung (2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
Letzte Änderung: | 05.06.2025 |
Drucksache: | 21/335 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Regelungen zur Freistellung von Bahnflächen von Bahnbetriebszwecken zu präzisieren. Es soll klar definiert werden, welche Flächen weiterhin für den Bahnbetrieb benötigt werden und welche nicht, um so eine rechtssichere und einheitliche Entscheidung über die Freistellung zu ermöglichen. Dazu werden die bahnpolitischen Ziele gesetzlich verankert und der Deutschlandtakt als Infrastrukturentwicklungsplan gesetzlich klargestellt. Der Entwurf stammt von Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Rahmen des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes 2023 wurde § 23 AEG geändert, um Bahnflächen besser zu schützen. Das Eisenbahnbundesamt legt die aktuelle Regelung sehr restriktiv aus, was beispielsweise Wohnungsbauprojekte erschwert. Der Gesetzentwurf reagiert auf Kritik von Kommunen und soll eine klarere Abgrenzung zwischen benötigten und nicht mehr benötigten Bahnflächen schaffen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 500.000 Euro für die Erstellung eines Gutachtens zur Aktualisierung des Deutschlandtakts und zur Abschätzung der benötigten Bahnflächen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand, und es werden keine weiteren Kosten oder Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht keine Befristung oder Evaluierung vor. Es sind keine weiteren Gesetzesfolgen oder besondere Eilbedürftigkeit genannt. Interessenvertreter oder beauftragte Dritte haben nicht wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen. Das Gesetz steht im Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und dem Recht der Europäischen Union.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Gesetzliche Festlegung von Zielen für den Schienenverkehr, u.a.:
- Anteil des Schienengüterverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen auf 35 Prozent bis 2040 erhöhen
- Anteil des Schienenpersonenverkehrs an der Verkehrsleistung auf 20 Prozent bis 2040 steigern
- Erhalt und störungsarmer Betrieb der bestehenden Eisenbahninfrastruktur als Ziel
- Anforderungen an die Resilienz des Schienennetzes, um Störungen besser ausgleichen und lokal eindämmen zu können
- Vermeidung überlasteter Schienenwege durch rechtzeitige Maßnahmen und Umsetzung von Ausbauplänen
- Gesetzliche Anerkennung und Umsetzung der EU-Vorgaben zum transeuropäischen Verkehrsnetz, insbesondere Ausstattung mit modernen Systemen wie ERTMS
- Sicherstellung einer flächendeckenden Anbindung an den Schienenverkehr, insbesondere auch Mittelzentren
- Schutz stillgelegter Bahnstrecken und Bahnhöfe vor Überbauung, solange eine Reaktivierung möglich erscheint
- Förderung der Elektrifizierung von Bahnstrecken und Einrichtung von Lademöglichkeiten bis 2040, sofern wirtschaftlich sinnvoll
- Grundlegende Sanierung und Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik, flächendeckende Umsetzung des technischen Zielbilds „Digitale Schiene“ bis 2050, Einsatz offener Standards und neuer Technologien (z.B. FRMCS, CTMS, ATO)
- Berücksichtigung von Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung bei allen Maßnahmen zur Schieneninfrastruktur
- Förderung klimafreundlicher Logistikkonzepte für die Nahversorgung, inklusive Bereitstellung von Flächen für Güter-Hubs und Umschlagszentren in Städten
- Ausweitung der langfristigen Planungslogik des Deutschlandtakts auf alle Bereiche der Schieneninfrastruktur und regelmäßige Unterrichtung des Bundestags über Änderungen und Umsetzungsetappen
- Flächen, die für die Umsetzung der neuen Ziele benötigt werden, werden als im überragenden öffentlichen Interesse liegend definiert
- Präzisierte Kriterien für die Freistellung von Bahnbetriebsflächen, einschließlich besonderer Rechte für Gemeinden bei städtebaulichem Bedarf
- Verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten für Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Vorhaben auf Bahnbetriebsflächen
- Sicherstellung, dass der Zielfahrplan des Deutschlandtakts maßgeblich für die Planfeststellung von Schienenprojekten ist und damit mehr Rechtssicherheit für Schienenprojekte geschaffen wird
Eingang im Bundestag: | 03.06.2025 |
Erste Beratung: | 05.06.2025 |
Drucksache: | 21/335 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |