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Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn

Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn
Initiator:B90/Grüne
Status:Abgelehnt
Letzte Änderung:26.06.2025
Drucksache:21/335 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/642 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Trojanercheck :
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Regelungen zur Freistellung von Bahnflächen von Bahnbetriebszwecken zu präzisieren. Es soll klar definiert werden, welche Flächen weiterhin für den Bahnbetrieb benötigt werden und welche nicht, um so eine rechtssichere und einheitliche Entscheidung über die Freistellung zu ermöglichen. Dazu werden die bahnpolitischen Ziele gesetzlich verankert und der Deutschlandtakt als Infrastrukturentwicklungsplan gesetzlich klargestellt. Der Entwurf stammt von Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Im Rahmen des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes 2023 wurde § 23 AEG geändert, um Bahnflächen besser zu schützen. Das Eisenbahnbundesamt legt die aktuelle Regelung sehr restriktiv aus, was beispielsweise Wohnungsbauprojekte erschwert. Der Gesetzentwurf reagiert auf Kritik von Kommunen und soll eine klarere Abgrenzung zwischen benötigten und nicht mehr benötigten Bahnflächen schaffen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 500.000 Euro für die Erstellung eines Gutachtens zur Aktualisierung des Deutschlandtakts und zur Abschätzung der benötigten Bahnflächen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand, und es werden keine weiteren Kosten oder Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf sieht keine Befristung oder Evaluierung vor. Es sind keine weiteren Gesetzesfolgen oder besondere Eilbedürftigkeit genannt. Interessenvertreter oder beauftragte Dritte haben nicht wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen. Das Gesetz steht im Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und dem Recht der Europäischen Union. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Gesetzliche Festlegung von Zielen für den Schienenverkehr, u.a.: 
- Anteil des Schienengüterverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen auf 35 Prozent bis 2040 erhöhen 
- Anteil des Schienenpersonenverkehrs an der Verkehrsleistung auf 20 Prozent bis 2040 steigern 
- Erhalt und störungsarmer Betrieb der bestehenden Eisenbahninfrastruktur als Ziel 
- Anforderungen an die Resilienz des Schienennetzes, um Störungen besser ausgleichen und lokal eindämmen zu können 
- Vermeidung überlasteter Schienenwege durch rechtzeitige Maßnahmen und Umsetzung von Ausbauplänen 
- Gesetzliche Anerkennung und Umsetzung der EU-Vorgaben zum transeuropäischen Verkehrsnetz, insbesondere Ausstattung mit modernen Systemen wie ERTMS 
- Sicherstellung einer flächendeckenden Anbindung an den Schienenverkehr, insbesondere auch Mittelzentren 
- Schutz stillgelegter Bahnstrecken und Bahnhöfe vor Überbauung, solange eine Reaktivierung möglich erscheint 
- Förderung der Elektrifizierung von Bahnstrecken und Einrichtung von Lademöglichkeiten bis 2040, sofern wirtschaftlich sinnvoll 
- Grundlegende Sanierung und Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik, flächendeckende Umsetzung des technischen Zielbilds „Digitale Schiene“ bis 2050, Einsatz offener Standards und neuer Technologien (z.B. FRMCS, CTMS, ATO) 
- Berücksichtigung von Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung bei allen Maßnahmen zur Schieneninfrastruktur 
- Förderung klimafreundlicher Logistikkonzepte für die Nahversorgung, inklusive Bereitstellung von Flächen für Güter-Hubs und Umschlagszentren in Städten 
- Ausweitung der langfristigen Planungslogik des Deutschlandtakts auf alle Bereiche der Schieneninfrastruktur und regelmäßige Unterrichtung des Bundestags über Änderungen und Umsetzungsetappen 
- Flächen, die für die Umsetzung der neuen Ziele benötigt werden, werden als im überragenden öffentlichen Interesse liegend definiert 
- Präzisierte Kriterien für die Freistellung von Bahnbetriebsflächen, einschließlich besonderer Rechte für Gemeinden bei städtebaulichem Bedarf 
- Verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten für Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Vorhaben auf Bahnbetriebsflächen 
- Sicherstellung, dass der Zielfahrplan des Deutschlandtakts maßgeblich für die Planfeststellung von Schienenprojekten ist und damit mehr Rechtssicherheit für Schienenprojekte geschaffen wird

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut B90/Grüne:

„Weder Interessenvertreterinnen und Interessensvertreter noch beauftragte Dritte haben wesentlich zum Inhalt des Gesetzesentwurf beigetragen.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.06.2025
Erste Beratung:05.06.2025
Abstimmung:26.06.2025
Drucksache:21/335 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/642 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen25.06.2025Tagesordnung
Verkehrsausschuss25.06.2025Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Verkehrsausschuss (15. Ausschuss). Mitberatend war der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Der Haushaltsausschuss wurde gemäß § 96 der Geschäftsordnung beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Verkehrsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Drucksache 21/326) in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten AfD und Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten sich.  
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 21/335) wurde abgelehnt. Für die Ablehnung stimmten CDU/CSU, AfD und SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich.  
Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Ja, es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf (21/326) vorgenommen. Die Änderungen betreffen ausschließlich den § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und dienen der rechtssystematischen und klaren Gestaltung der Norm. Die inhaltlichen Ziele des ursprünglichen Entwurfs bleiben erhalten. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen, themenfremden Gesetzen (kein "Trojaner"). 
 
Begründung:  
Die Änderungen dienen der Klarstellung und Systematisierung des § 23 AEG. Es wird präzisiert, dass das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck eines Grundstücks nur dann besteht, wenn das Grundstück für Wiederinbetriebnahme, Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur benötigt wird. Eine Freistellung ist möglich, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht, Ersatz geschaffen wurde, langfristig keine Nutzung mehr zu erwarten ist und eine Wiederinbetriebnahme nicht verhindert wird. Die Antragsteller für das Freistellungsverfahren werden in einem neuen Absatz geregelt. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Der eigene Gesetzentwurf schaffe einen guten Ausgleich zwischen Schutz von Bahnflächen (für mögliche Reaktivierungen) und den Interessen von Kommunen und DB InfraGO AG. Der Entwurf der Grünen führe zu mehr Bürokratie und Unklarheiten. 
- SPD: Die bisherige Regelung habe Kommunen behindert, nicht mehr benötigte Bahnflächen zu nutzen. Der neue Gesetzentwurf ermögliche Wohnungsbau und wahre dennoch den Schutz von Bahnflächen, die künftig gebraucht werden könnten. 
- AfD: Der Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ verursache Probleme und solle entfernt werden. Der eigene Änderungsantrag orientiere sich an einem früheren CDU/CSU-Gesetzentwurf, der das Problem besser gelöst hätte. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eisenbahnflächen müssten besser geschützt werden, insbesondere bei langfristigem Bedarf. Der eigene Entwurf definiere klare Kriterien und Ziele, der Entwurf der Koalition ermögliche zu schnelle Freigaben und schütze Bahnflächen nicht ausreichend. 
- Die Linke: Lehnt die Rückführung des § 23 AEG auf den Stand vor 2023 ab. Kritisiert, dass die Interessen der Immobilienwirtschaft überwiegen und dass Bahnflächen als Klimaausgleichsflächen verloren gehen könnten. Der eigene Änderungsantrag will Klagerechte für Betroffene und eine klarere Definition von Ersatzflächen schaffen. 
 
Weitere Angaben:  
Keine Angaben zu einem Entschließungsantrag oder zu Kosten.