Gesetz zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden

Offizieller Titel: | Gesetz zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden |
Initiator: | AfD |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 06.06.2025 |
Drucksache: | 21/333 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden wirksamer zu bekämpfen. Dazu soll die Altersgrenze für die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre gesenkt werden. Außerdem soll das Jugendstrafrecht künftig nur noch bis zum 18. Lebensjahr anwendbar sein; ältere Täter werden nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Neu ist auch, dass die Staatsanwaltschaft beim Familiengericht die Unterbringung eines Kindes beantragen kann und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig festgenommen werden dürfen. Der Entwurf stammt von der Fraktion der AfD und mehreren Abgeordneten, nicht von der Bundesregierung; ein federführendes Ministerium ist daher nicht genannt.
Hintergrund:
Im Entwurf werden umfangreiche Hintergrundinformationen geliefert: Es wird auf die steigende Zahl von Straftaten durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in Deutschland verwiesen, insbesondere auf die Zunahme von Gewaltdelikten und Rohheitsdelikten. Es werden Statistiken für die Jahre 2023 und 2024 genannt und auf einen besonders aufsehenerregenden Fall (Tötung einer Schülerin durch zwei gleichaltrige Mädchen) Bezug genommen. Zudem wird die deutsche Rechtslage mit anderen Ländern verglichen, in denen Kinder bereits früher strafmündig sind. Die bestehende Rechtslage wird als unzureichend bewertet, um die steigende Kriminalität einzudämmen.
Kosten:
Laut Entwurf entstehen durch die vorgeschlagenen Änderungen keine Kosten für den Bundeshaushalt oder die Länder. Es wird explizit ausgeführt, dass kein Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung entsteht und keine weiteren Kosten zu erwarten sind. Angaben zu erwarteten Einnahmen werden nicht gemacht.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Entwurf betont, dass keine Alternativen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesehen werden. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird begründet, und die Vereinbarkeit mit EU- und Völkerrecht wird bestätigt. Der Entwurf hebt hervor, dass durch die Änderungen das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat gestärkt und das Kindeswohl besser geschützt werden soll. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Altersgrenze für die Strafmündigkeit wird von 14 auf zwölf Jahre gesenkt.
- Das Jugendstrafrecht gilt künftig nur noch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen künftig auch Kinder (ab zwölf Jahren) vorläufig festnehmen.
- Die Staatsanwaltschaft erhält die Befugnis, beim Familiengericht die Unterbringung eines delinquenten Kindes zu beantragen.
- Über die Unterbringung entscheidet weiterhin ein Richter unter Beachtung des Kindeswohls und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
- Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Eingang im Bundestag: | 03.06.2025 |
Erste Beratung: | 06.06.2025 |
Drucksache: | 21/333 (PDF-Download) |