Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

| Offizieller Titel: | Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes |
| Initiator: | Regierungsfraktionen |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 22.07.2025 |
| Drucksache: | 21/328 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/556 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | Keine Verbändebeteiligung durchgeführt. |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verschiebung der Einführung von zwei neuen Öko-Regelungen, die im Jahr 2024 in das GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) aufgenommen wurden, um zwölf Monate. Die Lösung besteht in der entsprechenden Änderung des GAPDZG. Der Gesetzentwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Jahr 2024 wurde das GAPDZG geändert und es wurden zwei neue Öko-Regelungen für die Jahre 2026 und 2027 eingeführt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass für die Einführung dieser Regelungen ein längerer Vorlauf benötigt wird, weshalb nun eine Verschiebung um zwölf Monate vorgesehen ist.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Es entstehen auch keine weiteren Kosten für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung. Einnahmen werden nicht erwartet. Die für die Direktzahlungen zur Verfügung stehenden EU-Mittel bleiben unverändert.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Es gibt keine Alternativen zur angestrebten Zielerreichung. Die Änderungen tragen nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei. Eine Nachhaltigkeitsprüfung wurde durchgeführt, und die Regelungen gelten als dauerhaft tragfähig im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf Einzelpreise, das Verbraucherpreisniveau, die mittelständische Wirtschaft, Verbraucherinnen und Verbraucher, Gleichstellung, Demografie oder gleichwertige Lebensverhältnisse. Die Änderungen dienen der Durchführung unbefristeten EU-Rechts und werden jährlich im Rahmen der EU-Leistungsüberprüfung sowie im Rahmen der Evaluierung des GAP-Strategieplans überprüft.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Verschiebung der Einführung neuer Öko-Regelungen (für Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und Flächen zur Verbesserung der Biodiversität) um zwölf Monate
- Aufhebung der geplanten Absenkung der Mittel für die Einkommensgrundstützung im Jahr 2026, die ursprünglich zur Finanzierung der neuen Öko-Regelungen vorgesehen war
- Anpassung der gesetzlichen Regelungen infolge der Verschiebung, insbesondere Wegfall und Umnummerierung von Absätzen im Gesetz
- Gesetzesänderung tritt unmittelbar nach Verkündung in Kraft
- Durch die Verschiebung entfällt die Notwendigkeit, eine Änderung des GAP-Strategieplans für 2026 bei der EU-Kommission zu beantragen
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Anpassung der Fördervoraussetzungen und Prämienhöhen bei den Öko-Regelungen, u.A. zur besseren Berücksichtigung von Leguminosen bei der ÖR2; zur Herstellung einer Kombinierbarkeit der ÖR1 mit dem Ökolandbau sowie die Einführung praxistauglicher neuer ÖkoRegelungen wie zur Sommerweidehaltung
Lobbyregister-Nr.: R003958 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46488
| Eingang im Bundestag: | 03.06.2025 |
| Erste Beratung: | 06.06.2025 |
| Abstimmung: | 26.06.2025 |
| Drucksache: | 21/328 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/556 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat | 24.06.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 24.06.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss). Mitberatend war der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/328 unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dagegen gestimmt.
Es gab einen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der forderte, die neuen Öko-Regelungen wie geplant ab 2026 einzuführen und die vorgesehenen Mittel bereitzustellen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abgelehnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; die Annahme erfolgte in unveränderter Fassung. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf das GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) und betreffen die Verschiebung der Einführung zweier neuer Öko-Regelungen um zwölf Monate. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf einen sogenannten „Trojaner“.
Begründung:
Die wesentliche Begründung ist, dass für die Einführung der beiden neuen Öko-Regelungen ein längerer Vorlauf benötigt wird, weshalb die Einführung um zwölf Monate verschoben werden soll. Weitere Alternativen, Haushaltsausgaben oder Erfüllungsaufwände wurden nicht erörtert.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Begründet die Verschiebung mit dem Bedarf an Planungssicherheit und weniger Bürokratie für Landwirte. Kurzfristige Änderungen würden die Länder und Betriebe überfordern. Die Verschiebung sei richtig, um die laufende Förderperiode geordnet zu beenden.
- AfD: Hält die Verschiebung für nachvollziehbar, kritisiert aber die grundsätzliche Agrarpolitik als bürokratisch und praxisfern. Die Öko-Regelungen seien eine Belastung für die Betriebe. Die Fraktion fordert eine Renationalisierung der Agrarförderung.
- SPD: Betont, dass der Umbau der GAP notwendig sei und die neuen Öko-Regelungen grundsätzlich richtig seien. Die Verschiebung diene dazu, Bedenken der Länder zu berücksichtigen und Planungssicherheit zu schaffen. Der Entschließungsantrag der Grünen wird abgelehnt.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kritisiert die Verschiebung als kontraproduktiv für Biodiversität, Klima und Weidetierhalter. Die Fraktion fordert die Einführung der Öko-Regelungen wie geplant ab 2026.
- Die Linke: Kritisiert die erneute Verzögerung von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und fordert verbindlichere Regelungen. Der Entschließungsantrag der Grünen sei inhaltlich zu schwach, es brauche mehr Gemeinwohl und Nachhaltigkeit in der Agrarpolitik.
- Bundesregierung: Betont, dass nur der Zeitpunkt der Einführung verschoben werde und die neuen Öko-Regelungen nicht abgeschafft würden. Es sei unklar, wann die neuen Regelungen tatsächlich in Kraft treten.
Zusammenfassung:
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zur Verschiebung der Einführung neuer Öko-Regelungen um ein Jahr. Die Empfehlung wurde von CDU/CSU und SPD getragen, während AfD, Grüne und Linke dagegen stimmten. Die Grünen forderten in einem Entschließungsantrag die sofortige Einführung der Regelungen, was abgelehnt wurde. Die Fraktionen begründeten ihre Positionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf Planungssicherheit, Bürokratieabbau, Biodiversität und Agrarpolitik.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 279/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 27.06.2025 |
| Erster Durchgang: | 01.07.2025 |
| Abstimmung: | 11.07.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |