Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

Offizieller Titel: | Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes |
Initiator: | Regierungsfraktionen |
Status: | In der Ausschussberatung (2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
Letzte Änderung: | 06.06.2025 |
Drucksache: | 21/328 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Verknüpfungen: | Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verschiebung der Einführung von zwei neuen Öko-Regelungen, die im Jahr 2024 in das GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) aufgenommen wurden, um zwölf Monate. Die Lösung besteht in der entsprechenden Änderung des GAPDZG. Der Gesetzentwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Jahr 2024 wurde das GAPDZG geändert und es wurden zwei neue Öko-Regelungen für die Jahre 2026 und 2027 eingeführt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass für die Einführung dieser Regelungen ein längerer Vorlauf benötigt wird, weshalb nun eine Verschiebung um zwölf Monate vorgesehen ist.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Es entstehen auch keine weiteren Kosten für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung. Einnahmen werden nicht erwartet. Die für die Direktzahlungen zur Verfügung stehenden EU-Mittel bleiben unverändert.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Es gibt keine Alternativen zur angestrebten Zielerreichung. Die Änderungen tragen nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei. Eine Nachhaltigkeitsprüfung wurde durchgeführt, und die Regelungen gelten als dauerhaft tragfähig im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf Einzelpreise, das Verbraucherpreisniveau, die mittelständische Wirtschaft, Verbraucherinnen und Verbraucher, Gleichstellung, Demografie oder gleichwertige Lebensverhältnisse. Die Änderungen dienen der Durchführung unbefristeten EU-Rechts und werden jährlich im Rahmen der EU-Leistungsüberprüfung sowie im Rahmen der Evaluierung des GAP-Strategieplans überprüft.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Verschiebung der Einführung neuer Öko-Regelungen (für Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und Flächen zur Verbesserung der Biodiversität) um zwölf Monate
- Aufhebung der geplanten Absenkung der Mittel für die Einkommensgrundstützung im Jahr 2026, die ursprünglich zur Finanzierung der neuen Öko-Regelungen vorgesehen war
- Anpassung der gesetzlichen Regelungen infolge der Verschiebung, insbesondere Wegfall und Umnummerierung von Absätzen im Gesetz
- Gesetzesänderung tritt unmittelbar nach Verkündung in Kraft
- Durch die Verschiebung entfällt die Notwendigkeit, eine Änderung des GAP-Strategieplans für 2026 bei der EU-Kommission zu beantragen
Eingang im Bundestag: | 03.06.2025 |
Erste Beratung: | 06.06.2025 |
Drucksache: | 21/328 (PDF-Download) |