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1. Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:22.07.2025
Drucksache:21/327 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/555 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Übergangsfrist im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz um sieben Monate bis zum 1. März 2026. Damit sollen Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Tierhaltungskennzeichnung erhalten. Zusätzlich werden notwendige Klarstellungen und redaktionelle Änderungen am Gesetz vorgenommen. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Im Hintergrund wird erläutert, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz seit dem 24. August 2023 gilt und ursprünglich eine Übergangsfrist bis zum 1. August 2025 vorsah. Wirtschaftsbeteiligte und die Länder meldeten jedoch, dass diese Frist nicht ausreiche, da die notwendigen Strukturen in den Ländern zu spät geschaffen wurden. Die Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025 forderte daher eine Fristverlängerung, um eine fristgerechte Umsetzung zu ermöglichen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Haushaltsausgaben oder Erfüllungsaufwände. Es werden keine Einnahmen erwartet. Auch für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Auswirkungen auf Preise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist nicht befristet und eine Evaluierung der Änderungen ist nicht vorgesehen. Es gibt keine gleichstellungspolitischen Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse der Menschen. Der Entwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Die Änderungen sind ausschließlich sachbezogen und dienen der Umsetzung einheitlicher Standards im Bundesgebiet. Das Gesetz wird als dauerhaft tragfähig im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bewertet. Der Entwurf ist aus Sicht der Fraktionen alternativlos, da die Anpassungen nur durch ein Änderungsgesetz möglich sind. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- In Verkaufsstätten müssen Informationen zu den Haltungsformen von Tieren bei nicht vorverpackten Lebensmitteln entweder gut sichtbar bereitgestellt oder auf Anfrage zugänglich gemacht werden, auch elektronisch. 
- Die Pflicht zur Vergabe befristeter Kennnummern für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe entfällt. 
- Lebensmittelunternehmer müssen bei der Weitergabe von Tieren oder Lebensmitteln die Anforderungen zur Kennzeichnung an den jeweils nächsten Unternehmer in der Lebensmittelkette sicherstellen. 
- Behörden können künftig Muster oder Vordrucke für die Kennzeichnung zur Verfügung stellen, die dann verpflichtend zu verwenden sind. 
- Die Datenverarbeitungsbefugnisse werden angepasst: Nicht nur die Bundesanstalt, sondern auch die zuständigen Landesbehörden dürfen Daten verarbeiten, wenn ausländische Lebensmittel mit Kennzeichnung in Deutschland verkauft werden. 
- Die Befugnisse der Behörden zur Überwachung werden erweitert: Sie können künftig auch ohne hinreichenden Verdacht tätig werden, um eine wirksame Kontrolle zu ermöglichen. 
- Behörden dürfen im Rahmen der Amtshilfe auf Daten anderer zuständiger Behörden (z.B. Tierschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenrecht) zugreifen, um den Vollzug des Gesetzes effizienter zu gestalten; dabei gelten Datenschutzregeln und eine Aufbewahrungsfrist von bis zu drei Jahren. 
- Die Frist für die verpflichtende Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verlängert. 
- Die Bezeichnung des zuständigen Bundesministeriums wird an eine neue Namensgebung angepasst. 
- Verweise auf nicht erlassene Verordnungen werden bereinigt und an geltendes Recht angepasst. 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 7 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetz (TierHaltKennzG) soll für Verbraucherinnen und Verbraucher die Transparenz über die Tierhaltung verbessern. Der aktuelle Stand des Gesetzes, stößt jedoch auf Herausforderungen wie etwa eine uneinheitliche Umsetzung durch die Bundesländer und das Versäumnis, weitere Vertriebskanäle und Tierarten einzubeziehen. ALDI Nord und ALDI SÜD unterstützen eine umfassende Weiterentwicklung und Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung: Essenziell sind praxistaugliche Vereinfachungen sowie die Aufnahme weiterer Vertriebskanäle und zusätzlicher Tierarten in den Geltungsbereich des Gesetzes.

Lobbyregister-Nr.: R002241 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 57677

ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetz (THKGTierHaltKennzG) soll für Verbraucherinnen und Verbraucher die Transparenz über die Tierhaltung verbessern. Der aktuelle Stand des Gesetzes stößt jedoch auf Herausforderungen wie etwa eine uneinheitliche Umsetzung durch die Bundesländer und das Versäumnis, weitere Vertriebskanäle und Tierarten einzubeziehen. ALDI Nord und ALDI SÜD unterstützen eine umfassende Weiterentwicklung und Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung: Essenziell sind praxistaugliche Vereinfachungen sowie die Aufnahme weiterer Vertriebskanäle und zusätzlicher Tierarten in den Geltungsbereich des Gesetzes.

Lobbyregister-Nr.: R001783 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58069

Bioland e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Beibehaltung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung mit eigener Bio-Stufe und die Ausweitung auf die gesamte Wertschöpfungskette sowie weitere Tierarten, auch als Grundlage für staatliche Förderprogramme ; Vereinfachungen für Bio-Betriebe und die Ermöglichung von Downgrading

Lobbyregister-Nr.: R003958 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46488

Kaufland Stiftung & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf weitere Tierarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung. Zielsetzung ist die Realisierung eines identischen Transparenzniveaus in der Außer-Haus-Verpflegung, wie es im Lebensmitteleinzelhandel vorgesehen ist; Hinwirken auf praktikable Downgrading-Optionen, ohne die Erforderlichkeit der Kennzeichnung des Rohstoffanteils aus höherer Haltungsform; Hinwirken auf einheitliche Auslegung und Stärkung der deutschen Landwirtschaft durch Verbindung von Haltung und Herkunft.

Lobbyregister-Nr.: R001733 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 57249

Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei den Kennzeichnungsvorschriften des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind mit Blick auf die Umsetzungsfähigkeit für kleine und mittlere Handwerks- und Schlachtbetriebe Anpassungen vorzunehmen.

Lobbyregister-Nr.: R000632 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58446

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf weitere Tierarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung. Zielsetzung ist die Realisierung eines identischen Transparenzniveaus in der Außer-Haus-Verpflegung, wie es im Lebensmitteleinzelhandel vorgesehen ist; Hinwirken auf praktikable Downgrading-Optionen, ohne die Erforderlichkeit der Kennzeichnung des Rohstoffanteils aus höherer Haltungsform; Hinwirken auf einheitliche Auslegung und Stärkung der deutschen Landwirtschaft durch Verbindung von Haltung und Herkunft.

Lobbyregister-Nr.: R001738 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 57225

Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf weitere Tierarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung. Zielsetzung ist die Realisierung eines identischen Transparenzniveaus in der Außer-Haus-Verpflegung, wie es im Lebensmitteleinzelhandel vorgesehen ist; Hinwirken auf praktikable Downgrading-Optionen, ohne die Erforderlichkeit der Kennzeichnung des Rohstoffanteils aus höherer Haltungsform; Hinwirken auf einheitliche Auslegung und Stärkung der deutschen Landwirtschaft durch Verbindung von Haltung und Herkunft.

Lobbyregister-Nr.: R001551 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 57232

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.06.2025
Erste Beratung:06.06.2025
Abstimmung:26.06.2025
Drucksache:21/327 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/555 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat24.06.2025Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit24.06.2025Tagesordnung
Haushaltsausschuss24.06.2025Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. 
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/327 unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke stimmten dagegen.  
Es gibt einen Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, der ebenfalls mit deren Stimmen angenommen wurde (gegen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke enthielt sich). Der Entschließungsantrag fordert eine grundlegende Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, eine Ausweitung auf weitere Tierarten, Produkte und die Außerhausverpflegung sowie eine stärkere Ausrichtung auf Tierwohl und Markttransparenz. Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Gesetzesänderungen vorzulegen und sich auf EU-Ebene für einheitliche Kennzeichnungssysteme einzusetzen. 
 
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; der Gesetzentwurf wurde in unveränderter Fassung angenommen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen betreffen ausschließlich das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, insbesondere die Verlängerung der Übergangsregelung in § 40 Absatz 2 um sieben Monate auf den 1. März 2026 sowie Klarstellungen und redaktionelle Änderungen. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf einen sogenannten „Trojaner“. 
 
Begründung:  
Die Verlängerung der Übergangsfrist wird damit begründet, dass die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen Strukturen in den Ländern nicht rechtzeitig geschaffen werden konnten und die betroffenen Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung benötigen. Die Verschiebung soll die erfolgreiche Anwendung des Gesetzes und die notwendige Transparenz für Verbraucher ermöglichen. Der Entschließungsantrag betont die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform, die Einbeziehung aller Beteiligten der Wertschöpfungskette und eine stärkere Ausrichtung auf Tierwohl und Praxistauglichkeit. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Begründet die Verschiebung mit dem Wunsch der Wirtschaft und Länder nach mehr Umsetzungszeit. Ziel ist eine erfolgreiche Anwendung und Überarbeitung des Gesetzes, mehr Praxistauglichkeit, Einbindung privater Siegel und klare Regelungen für Tiere aus dem Ausland. 
- SPD: Betont die Bedeutung der Tierhaltungskennzeichnung als Koalitionsprojekt. Die Verschiebung sei auf Wunsch der Länder nötig. Die SPD wirbt für die Annahme des Gesetzentwurfs und des Entschließungsantrags, der über die Forderungen der Grünen hinausgehe. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fordern eine Ausweitung der Kennzeichnung auf alle Tierarten, verarbeitete Produkte und Außerhausverpflegung. Kritisiert unterschiedliche Aussagen der Koalition zur Zukunft des Gesetzes und fordert eine schnelle Klärung der Finanzierung für Stallumbau und Mehrkosten. 
- AfD: Kritisiert die Verlängerung als nicht zielführend, da das Gesetz nur für deutsches Schweinefleisch gilt und Importware sowie andere Tierarten ausklammert. Fordert eine verbindliche Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel und sieht das Gesetz als wettbewerbsverzerrend und bürokratisch. 
- Die Linke: Hält das Gesetz für unzureichend, fordert stattdessen eine Novellierung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Kritisiert fehlende Ausweitung der Kennzeichnung und mangelnde Konsequenz bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht. Der Entschließungsantrag enthalte zwar Forderungen, aber keinen Zeitplan. 
 
Weitere Angaben:  
Keine Angaben zu Alternativen, Haushaltsausgaben, Erfüllungsaufwand oder weiteren Kosten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:11.07.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt