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Verlängerung der Mietpreisbremse

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:22.07.2025
Drucksache:21/322 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/631 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung
Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Trojanercheck :⚠️ Enthält sachfremde Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Hinweis:Auf Antrag von CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss noch eine sachfremde Änderung an dem Gesetzentwurf vor. Mit dieser Änderung soll den Ländern ermöglicht werden, „im Zusammenhang mit der endgültigen Einführung der elektronischen Akte zum 1. Januar 2026 den Umfang der elektronischen Aktenführung bei den Pilotgerichten auch im zweiten Halbjahr 2025 durch Rechtsverordnung (sogenannte Pilotierungsverordnung) bestimmen zu können“. (Quelle)
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029, um den Anstieg der Mieten bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten zu verlangsamen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Die Landesregierungen sollen weiterhin Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung bestimmen können. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Im Text wird ausführlich auf die Vorgeschichte eingegangen: Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und 2020 bis Ende 2025 verlängert. Trotz staatlicher Investitionen und flankierender Maßnahmen wie sozialem Wohnungsbau und Wohngeld ist der Wohnungsmarkt weiterhin angespannt, insbesondere in Ballungszentren. Hohe Energiekosten, Inflation und rückläufige Baufertigstellungen verschärfen die Situation. Die Mietpreisbremse hat laut einer Untersuchung des DIW Berlin den Mietenanstieg moderat verlangsamt, aber eine spürbare Entspannung ist noch nicht eingetreten. 
 
Kosten:  
Der Entwurf hat nur geringfügige Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Es können geringere Mieteinnahmen für öffentliche Haushalte entstehen, wenn sie nicht preisgebundenen Wohnraum vermieten. Gleichzeitig werden Entlastungen bei Wohngeld und Leistungen für Unterkunft nach SGB II und SGB XII erwartet. Der Umfang dieser Effekte ist nicht bezifferbar. Ein etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund soll im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden. Für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Weitere Kosten werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Es ist vorgesehen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 gilt. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wird nicht genannt; daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf betont die sozialpolitische Bedeutung der Mietpreisbremse und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie dem Recht der Europäischen Union. Die Regelung ist befristet und soll spätestens zum 31. Dezember 2029 auslaufen. Eine Evaluation ist nicht vorgesehen. Nachhaltigkeitsaspekte werden hervorgehoben, insbesondere die Beiträge zu den Zielen der Agenda 2030 (bezahlbarer Wohnraum, Armutsbekämpfung). Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet, sondern als notwendige Übergangsmaßnahme bis zur Entspannung des Wohnungsmarkts. Gleichstellungspolitische und demografische Auswirkungen werden nicht erwartet. 
 
Maßnahmen:  
- Die zeitliche Begrenzung der Verordnungsermächtigung zur Mietpreisbremse im BGB wird gestrichen, da sie bereits durch eine andere Regelung bis spätestens 31. Dezember 2029 begrenzt ist. 
- Die Mietpreisbremse wird um vier Jahre verlängert: Landesregierungen können Verordnungen zur Mietpreisbremse nun bis spätestens 31. Dezember 2029 anwenden (statt bisher bis 31. Dezember 2025). 
- Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, sodass die Mietpreisbremse ohne Unterbrechung weiter gilt.

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 2 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. | 23.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz sollte nicht beschlossen werden. Die Mietpreisbremse hat sich in den letzten zehn Jahren nicht bewährt. Sie wurde 2015 als vorübergehendes Instrument geschaffen. Eine Verlängerung bis Ende 2029 lähmt den Wohnungsbau weiter.

Lobbyregister-Nr.: R001210 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 59026

Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. | 26.06.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Verlängerung und Ausweitung der Mietpreisbremse lehnen wir ab. Sie verhindert Investitionsanreize sowie Eigentumsförderung und trägt nicht zur steuerliche Entlastungen bei Sanierungen bei. Statt weiterer Regulierung fordert der Verband mehr Vertrauen für Investoren und eine echte Entbürokratisierung.

Lobbyregister-Nr.: R001338 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58826

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.06.2025
Erste Beratung:05.06.2025
Abstimmung:26.06.2025
Drucksache:21/322 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/631 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz04.06.2025Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz23.06.2025Anhörung
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz25.06.2025Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit25.06.2025Tagesordnung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie25.06.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen25.06.2025Tagesordnung
Haushaltsausschuss25.06.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 23.06.2025 im Ausschuss für Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt.

Dirk Salewski (Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, benannt von der Union): Salewski lehnte die Verlängerung der Mietpreisbremse ab. Er kritisierte, dass die ursprünglich als vorübergehende Maßnahme eingeführte Mietpreisbremse zum Dauerzustand geworden sei. Sie sei ungeeignet, um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern, und wirke wie ein „Brandbeschleuniger“, da sie Investoren verunsichere, Neubau und Sanierung verhindere und den Wohnungsmangel verschärfe. Eine Anpassung der Ausnahme für Neubauten wäre ein „direkter Angriff auf Investitionssicherheit“.

Kai Warnecke (Haus & Grund Deutschland, benannt von der Union): Warnecke sprach sich ebenfalls gegen eine Verlängerung der Mietpreisbremse und gegen verschärfte Regulierung aus.

Professor Michael Voigtländer (Institut der deutschen Wirtschaft, benannt von der Union): Voigtländer verwies auf internationale Erfahrungen, wonach sich Mietpreisregulierung nirgendwo bewährt habe. Sie habe sich am Ende immer gegen die Mieter gewendet. In Deutschland habe die Mietpreisbremse den Abstand zwischen Neuvertragsmieten und Bestandsmieten vergrößert und entwickle sich zu einem „Mietenstopp“ mit destruktiven Effekten wie in anderen Ländern. Er wies auf mangelnde Investitionen in den Bestand hin.

Roger Beckamp war auch da.

Manfred Sedlmeier war auch da.

Professor Florian Rödl (Freie Universität Berlin, benannt von der SPD): Rödl warnte vor „dramatischen Auswirkungen“, sollte die Mietpreisbremse nicht verlängert werden. Sie sei trotz Ausnahmen das „einzig einigermaßen taugliche Instrument zur Preisdämpfung“. Er sprach sich für eine Entfristung der Regelung aus und betonte, dass die Knappheit städtischen Wohnraums ein dauerhaftes Problem sei.

Melanie Weber-Moritz (Deutscher Mieterbund, benannt von der SPD): Weber-Moritz begrüßte die Verlängerung als „absolut notwendig“, bezeichnete den Gesetzentwurf von Union und SPD aber als unzureichend und verbesserungswürdig. Sie sprach sich ausdrücklich für den Grünen-Entwurf eines „Faire-Mieten-Gesetzes“ aus.

Max Althoff (Rechtsanwalt, benannt von der Grünen-Fraktion): Althoff nannte die Verlängerung der Mietpreisbremse „empfehlenswert“. Sie funktioniere im Verhältnis Mieter-Vermieter gut, verhindere aber nicht den Anstieg der Mieten in angespannten Märkten. Vermieter könnten gesetzliche Vorgaben ignorieren, Mieter würden ihre Rechte oft nicht kennen oder durchsetzen. Er forderte „spürbare Konsequenzen“ für Vermieter bei Gesetzesverstößen.

Wibke Werner (Berliner Mieterverein, benannt von der Fraktion Die Linke): Werner kritisierte fehlende Sanktionen für Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Mieter scheuten die Auseinandersetzung mit Vermietern aus Angst vor negativen Konsequenzen wie Eigenbedarfskündigung. Sie forderte mehr Rückendeckung für Mieterinnen und Mieter.

Weitere Informationen:
hib-Meldung zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
hib-Meldung zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen
Video und Stellungnahmen zur Anhörung

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der CDU/CSU und SPD (Drucksache 21/322) in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Linken.  
Der Gesetzentwurf der Grünen (Drucksache 21/222) sowie der Antrag der Linken (Drucksache 21/355) werden abgelehnt (jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen Grüne und Linke bzw. nur Linke, bei Enthaltung der Grünen).  
Ein Entschließungsantrag ist im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD (Drucksache 21/322) vorgenommen. Die Änderungen beruhen auf einem Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD, der im Ausschuss angenommen wurde. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf, nicht auf andere Gesetze. Es gibt keinen Hinweis auf sogenannte „Trojaner“-Regelungen. 
 
Begründung:  
Die Begründung für die Beschlussempfehlung ist, dass die Mietpreisbremse aufgrund weiterhin angespannter Wohnungsmärkte in Ballungszentren verlängert werden soll, um den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und Armut sowie Segregation entgegenzuwirken. Die bisherigen Maßnahmen hätten noch nicht zu einer ausreichenden Entspannung geführt. Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 wird als notwendig angesehen, um insbesondere Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu schützen. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Befürwortet die befristete Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029, lehnt aber weitergehende Vorschläge (z.B. der Grünen und Linken) ab, da diese Investitionen gefährden und das Problem nicht an der Wurzel lösen würden. Mietendeckel und stärkere Regulierung werden kritisch gesehen. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hält die Verlängerung der Mietpreisbremse für nicht ausreichend, fordert weitergehende Maßnahmen und kritisiert, dass das Argument der Verfassungswidrigkeit gegen eine Verschärfung nicht überzeugt. Sie sehen ihren eigenen Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung. 
- Die Linke: Hält die Mietpreisbremse für unwirksam und fordert eine grundlegende Nachschärfung sowie einen Mietenstopp. Die bisherigen Maßnahmen hätten nicht verhindert, dass die Mieten stark gestiegen sind. 
- SPD: Unterstützt die Verlängerung der Mietpreisbremse, sieht aber weiteren Handlungsbedarf, etwa bei Indexmieten und möbliertem Wohnen. Sie verweist auf die soziale Verpflichtung des Eigentums und kündigt weitere Reformen an. 
- AfD: Hält den Antrag der Linken für verfassungswidrig und sieht die Vorschläge der Grünen als einseitig zulasten der Vermieter. Die Mietpreisbremse habe wenig Wirkung gezeigt und sollte nicht verlängert werden. 
 
Weitere Angaben:  
Keine Angaben zu einem Entschließungsantrag, zu den konkreten Kosten oder zu den genauen Inhalten der Änderungen (nur, dass sie auf Änderungsanträgen der Koalition beruhen). 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die der Ausschuss in den Gesetzentwurf eingefügt hat: 
 
- Während der Pilotierungsphase vor der endgültigen Einführung der elektronischen Akte zum 1. Januar 2026 soll der Umfang der elektronischen Aktenführung bei Pilotgerichten auch im zweiten Halbjahr 2025 per Rechtsverordnung (Pilotierungsverordnung) bestimmt werden können. 
- Die Möglichkeit, solche Pilotierungsverordnungen zu erlassen oder zu ändern, wird wieder eingeführt, da sie ursprünglich zum 1. Juli 2025 aufgehoben worden wäre. 
- Bereits bestehende Rechtsverordnungen zur Einführung oder Fortführung der elektronischen oder papiergebundenen Aktenführung bleiben auch nach Inkrafttreten der neuen Verordnungsermächtigung gültig.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:287/25
Eingang im Bundesrat:27.06.2025
Abstimmung:11.07.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt