Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes

Offizieller Titel: | |
Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
Status: | Vom Kabinett beschlossen |
Letzte Änderung: | 02.07.2025 |
Entwurf PDF: | Download Entwurf |
Datum erster Entwurf: | 06.06.2025 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 02.07.2025 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, zu schützen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
„Der BDZ begrüßt die Gesetzesinitiative, mit der nun die Regelungs- und Strafbarkeitslücke geschlossen und Rechtssicherheit geschaffen wird.“
Die BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft unterstützt den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG). Sie betont, dass der Zoll bereits intensiv mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS, sogenannte 'Legal Highs') konfrontiert ist, insbesondere bei Kontrollen an Grenzen und bei Durchsuchungen. Bisher konnten diese Stoffe, sofern sie nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG) fielen, nach negativer Untersuchung wieder an die Besitzer zurückgegeben werden. Die Gewerkschaft begrüßt, dass mit dem Gesetz eine bestehende Strafbarkeitslücke geschlossen und Rechtssicherheit geschaffen wird. Besonders hervorgehoben werden (1) die praktische Relevanz für den Zoll, (2) die Schließung der Strafbarkeitslücke und (3) der Hinweis auf den entstehenden Mehrbedarf an Personal, der im Haushaltsplan berücksichtigt werden muss.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.12.2015
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt weist der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Ob es in der Umsetzung zu einer tatsächlichen Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung kommen wird, bleibt in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen des illegalen Drogenmarktes abzuwarten.“
Die Bundesärztekammer äußert sich zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG). Sie erkennt die bestehende Regelungslücke an, da viele neue psychoaktive Substanzen (NPS) bislang nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen. Der Gesetzentwurf soll diese Lücke schließen, indem Herstellung und Handel mit NPS strafbar werden. Die Bundesärztekammer prüft kritisch, ob die vorgesehenen Regelungen tatsächlich wirksam sind, insbesondere da viele Substanzen weiterhin einzeln über das BtMG geregelt werden müssten und die Stoffgruppen im NpSG zunächst begrenzt sind. Sie hebt hervor, dass die Abgrenzung zwischen BtMG und NpSG, die Flexibilität bei der Erweiterung von Stoffgruppen sowie die potenzielle Nutzung neuer Substanzen in der pharmazeutischen Industrie besonders ausführlich diskutiert werden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.12.2015
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und führt in dieser Version zu keinen erkennbar negativen Konsequenzen für das Fachgebiet der Inneren Medizin. Er erhält das Votum der DGIM.“
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. (DGSS) befasst sich mit dem Gesetzesentwurf zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Neue psychoaktive Substanzen (NPS) sind chemische Stoffe, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen und derzeit keine medizinische Verwendung haben. Das neue Gesetz soll Herstellung, Handel und Vertrieb von NPS verbieten, lässt jedoch Ausnahmen für anerkannte industrielle und gewerbliche Anwendungen sowie Forschungszwecke zu. Die Forschung wird dadurch nicht eingeschränkt. Bereits medizinisch verwendete Cannabinoide wie Dronabinol und Nabilon sind vom Gesetz nicht betroffen, da sie weiterhin dem BtMG unterliegen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Abgrenzung des NpSG zu bestehenden Gesetzen (BtMG, AMG), 2) die Auswirkungen auf medizinische und wissenschaftliche Nutzung, und 3) die fehlenden negativen Konsequenzen für die Innere Medizin.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.11.2016
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Gesetzentwurf ist aus suchtmedizinischen und psychosozialen Gesichtspunkten sehr zu begrüßen und zu befürworten. Das Gesetz könnte einen hohen Nutzen für den Schutz von Konsumenten und psychiatrischen Patienten haben, aber auch besonders für Jugendliche und junge Erwachsene vor dem Einstieg in einen Probier- oder regelmäßigen Konsum.“
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG). Neue psychoaktive Stoffe (NPS), auch bekannt als Designerdrogen, Research Chemicals oder Legal Highs, sind synthetische Substanzen, die nicht unter die bestehenden internationalen Drogenkontrollabkommen fallen, aber dennoch erhebliche Gesundheitsgefahren bergen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung und Einfuhr von NPS zu verbieten, um insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene vor den unkalkulierbaren Risiken zu schützen. Die Stellungnahme begrüßt das Gesetz ausdrücklich aus suchtmedizinischer und psychosozialer Sicht, betont aber, dass Forschung und Innovation nicht behindert werden dürfen. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Notwendigkeit, Stoffgruppen statt Einzelstoffe zu regulieren, um der schnellen Entwicklung neuer Varianten zu begegnen, 2) die Bedeutung, Forschung und therapeutische Innovation nicht zu erschweren, und 3) die Forderung nach einer besseren Detektion und spezifischen Evaluation der NPS im Rahmen des Gesetzes.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.11.2015
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Grundsätzlich begrüßt der vfa den Gesetzentwurf und den Ansatz der Stoffgruppenregelung, um die Verbreitung psychoaktiver Stoffe einzudämmen und sowohl den Zoll - als auch den Polizeibehörden das Einschreiten beim unerlaubten Umgang und Handel mit neuen psychoaktiven Stoffen zu ermöglichen.“
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VfA) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), insbesondere die Regelung, ganze Stoffgruppen zu erfassen, um die Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen einzudämmen. Der Verband hebt hervor, dass dies den Behörden wie Zoll und Polizei ein effektiveres Vorgehen gegen unerlaubten Umgang und Handel ermöglicht. Besonders ausführlich wird § 4 Absatz 2 thematisiert, der Ausnahmen für anerkannte industrielle und gewerbliche Verwendungen sowie Forschungszwecke vorsieht. Der VfA bittet um eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung, dass pharmazeutische Unternehmen und Forschungseinrichtungen keine spezielle Genehmigung für diese Legalverwendungen benötigen. Zudem wird angeregt, auch Interaktionen mit externen Dienstleistern, etwa beim Bezug oder Versand von Substanzen, zu berücksichtigen. Die drei besonders hervorgehobenen Aspekte sind: 1. Die grundsätzliche Zustimmung zur Stoffgruppenregelung, 2. Die Forderung nach Klarstellung bezüglich Genehmigungen für Legalverwendungen, 3. Die Berücksichtigung externer Dienstleister im Gesetzestext.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.12.2016
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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