Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 23.12.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/1938 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2668 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode.: Entwurf 20. Legislaturperiode |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des deutschen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes an die Vorgaben der EU-Verordnung (EU) 2019/6. Konkret soll die Erfassung und Übermittlung von Daten zur Anwendung antimikrobieller (insbesondere antibiotischer) Arzneimittel bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) entsprechend dem EU-Zeitplan umgesetzt werden. Dazu wird unter anderem das erste Erfassungsjahr für Hunde und Katzen auf das von der EU geforderte Jahr 2029 verschoben und der Meldezeitraum für Mitteilungspflichten von einem halbjährlichen auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Ziel ist es, die Datengrundlage zur Antibiotikaanwendung bei Tieren zu verbessern, um Resistenzen zu bekämpfen und künftige Reduktionsmaßnahmen zu ermöglichen, dabei aber unnötige Bürokratie zu vermeiden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf steht im Kontext der Umsetzung von EU-Recht, insbesondere Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/6 sowie der dazugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/578 und Durchführungsverordnung (EU) 2022/209. Deutschland hatte ursprünglich vorgesehen, die Datenerfassung für Hunde und Katzen vier Jahre früher als von der EU gefordert zu beginnen; dies wird nun auf das EU-Datum (2029) angepasst, um unnötigen Mehraufwand zu vermeiden. Die Vorgeschichte umfasst bereits erfolgte Umsetzungen für andere Tierarten und die nationale Strategie zur Antibiotikaminimierung.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen durch die Beauftragung und Erweiterung der HI-Tier-Datenbank folgende Haushaltsausgaben (in Tausend Euro): 2025: 14, 2026: 109, 2027: 49, 2028: 49, 2029: 149, ab 2030: 89. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beträgt ca. 21,155 Millionen Euro, mit einem einmaligen Umstellungsaufwand von rund 737.000 Euro. Die Verwaltung (Bund) hat einen jährlichen Erfüllungsaufwand von 493.000 Euro und einen einmaligen Aufwand von 1,56 Millionen Euro, die Länder werden jährlich um ca. 42.000 Euro entlastet, haben aber einmalig 76.000 Euro Aufwand. Für die Justiz der Länder entstehen zusätzliche Kosten von etwa 17.700 Euro jährlich. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist eine zwingende Umsetzung von EU-Recht und daher alternativlos. Er ist nicht befristet, wird aber fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert. Es sind keine negativen Auswirkungen auf Verbraucher, Preise oder Gleichstellung zu erwarten. Die Änderungen führen zu einer Bürokratieentlastung, da Meldepflichten reduziert werden. Eine Experimentierklausel ist nicht vorgesehen, da die Regelungen klar umrissen und dauerhaft angelegt sind. Das Gesetz trägt zur nachhaltigen Entwicklung und zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen bei. Die Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich erwähnt, ergibt sich aber aus den EU-rechtlichen Fristen.
Maßnahmen:
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt):
- Tierärztinnen und Tierärzte dürfen künftig Humanarzneimittel für Kleintiere und seltene Tierarten (minor species) ohne Herstellungserlaubnis aufteilen, um eine bedarfsgerechte Abgabe zu ermöglichen und Arzneimittelverschwendung zu vermeiden.
- Die Pflicht zur Veröffentlichung von Änderungen bei Tierarzneimittelzulassungen im Bundesanzeiger entfällt, da diese Informationen bereits in öffentlich zugänglichen Datenbanken umfassender und aktueller bereitgestellt werden.
- Der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel wird grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Apotheken und Tierärzte, insbesondere für die kurzfristige Weiterbehandlung bei Tieren, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen.
- Die Anwendung von nicht immunologischen Tierarzneimitteln, die in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, kann künftig durch Verordnung des Bundes erlaubt werden.
- Die Zuständigkeit für die Regelung der Arzneimittelpreise bei Tierarzneimitteln geht auf das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat über.
- Für die Meldung von Antibiotikaverbrauchsdaten an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) müssen künftig zusätzlich Angaben zur Anzahl der behandelten Tiere und zu den Behandlungstagen übermittelt werden.
- Einführung einer bundesweiten Meldepflicht für den Einsatz von antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln bei weiteren Tierarten (u.a. Schafe, Ziegen, Enten, Gänse, bestimmte Fische, Pferde, lebensmittelliefernde Kaninchen, Hunde, Katzen, Pelztiere) durch Tierärztinnen und Tierärzte über ein Online-Portal.
- Die Erfassung und Meldung der Antibiotikaverbrauchsdaten für Hunde und Katzen wird auf das von der EU vorgesehene Jahr 2029 verschoben (statt 2026).
- Die Mitteilungspflichten und Maßnahmen im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzepts werden von einem halbjährlichen auf einen jährlichen Turnus umgestellt, um Bürokratie zu verringern.
- Die Überwachung der Einfuhr und des Verbringens von Tierarzneimitteln erfolgt künftig unter Mitwirkung des Zolls, um die Kontrolle der gesamten Vertriebskette sicherzustellen.
- Verstöße gegen das Versandverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel sowie bestimmte Meldepflichten werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.
- Im Apothekengesetz wird klargestellt, dass die Versandhandelserlaubnis für Apotheken sowohl Human- als auch Tierarzneimittel umfasst, wobei der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel weiterhin verboten bleibt.
- Die Neuregelung wird fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen und des Antibiotikaverbrauchs in der Tierhaltung.
Ziele des Gesetzes:
- Umsetzung von EU-Recht zur Erfassung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung
- Eindämmung von Antibiotikaresistenzen
- Bürokratische Entlastung für Tierärzte, Tierhalter und Verwaltung
Finanzielle Auswirkungen:
- Jährlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft vor allem durch Meldepflichten, aber auch Entlastungen durch die Umstellung auf jährliche Meldungen und spätere Einführung der Meldepflicht für Hunde und Katzen
- Einmalige und laufende Kosten für Verwaltung und IT-Anpassungen
- Entlastung der Wirtschaft durch Vermeidung vorgezogener Meldepflichten für Hunde und Katzen
Diese Zusammenfassung enthält die zentralen inhaltlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs.
| Datum erster Entwurf: | 23.05.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 06.08.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
„Es haben keine Interessenvertreterinnen oder Interessenverstreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes zeigen insgesamt eine überwiegend positive Grundhaltung gegenüber der Umsetzung der EU-Vorgaben und den angestrebten Bürokratieabbau. Die Mehrheit der Verbände begrüßt die Umstellung der Meldepflichten von halbjährlich auf jährlich und die Harmonisierung mit europäischen Regelungen. Gleichzeitig gibt es zahlreiche kritische Anmerkungen zu einzelnen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Bürokratiebelastung, der Informationsfreiheit, der Digitalisierung und der Gleichbehandlung verschiedener Akteure im Arzneimittelversand.
Meinungen im Detail
Bürokratieabbau und Meldepflichten: Die Umstellung der Meldepflichten von halbjährlich auf jährlich wird von nahezu allen Verbänden (BfT, BPIvet, Bundesverband Rind und Schwein, BTK/bpt, Bundesverband Praktizierender Tierärzte) begrüßt, da sie eine Entlastung für Tierhalter und Tierärzte bedeutet. Besonders die landwirtschaftlichen Verbände (Bundesverband Rind und Schwein) heben die bisherige Belastung durch enge Fristen hervor und schlagen eine Fristverlängerung für die jährliche Meldung vor. Gleichzeitig wird von mehreren Seiten (BTK/bpt, Bundesverband Praktizierender Tierärzte) betont, dass die Umstellung allein nicht alle bürokratischen Probleme löst, insbesondere wenn zusätzliche Berichtspflichten oder taggenaue Meldungen eingeführt werden. Der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter kritisiert die zunehmende Bürokratisierung besonders im Hinblick auf Tierärzte und Tierhalter kleinerer Tierarten.
Digitalisierung und Packungsbeilagen: Die Möglichkeit, Packungsbeilagen künftig auch elektronisch bereitzustellen, wird von Industrieverbänden (BfT, BPIvet) als wichtiger Schritt zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau bewertet. BPIvet sieht das Fehlen einer verpflichtenden elektronischen Packungsbeilage als verpasste Chance für mehr Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit.
Informationsfreiheit und Werbung: Die Einschränkung der Werbemöglichkeiten für verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel wird von Industrieverbänden (BPIvet, Bundesverband Rind und Schwein) kritisch bewertet, da dies die Prävention und Information über Impfstoffe erschwere. Sie fordern, die Informationsmöglichkeiten für professionelle Tierhalter zu erhalten oder zu erweitern.
Versandhandel und Gleichbehandlung: Die Einführung des Versands verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel wird von Versandapotheken (BVDVA) und Apothekenverbänden (ABDA) unterschiedlich bewertet. Während der BVDVA die Öffnung begrüßt, fordert er eine Versandhandelserlaubnis auch für tierärztliche Hausapotheken und eine klare Definition geeigneter Transportdienstleister. Die ABDA sieht grundsätzlich Beratungsbedarf bei verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln und fordert Gleichbehandlung von Apotheken und Tierärzten beim Versand. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte schlägt vor, den Versand auch auf lebensmittelliefernde Tiere auszuweiten, um die Versorgung zu verbessern.
Regelungen für Minor Spezies und Lieferengpässe: Der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter hebt die strukturelle Benachteiligung von Tierarten mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung hervor. Er kritisiert wiederkehrende Lieferengpässe bei Impfstoffen und fordert eine Vereinfachung der Medikamentenbereitstellung, auch durch internationale Umverteilung.
Weitere Detailaspekte: Die BTK und der bpt begrüßen die Wiedereinführung der Möglichkeit, Humanarzneimittel für Tiere umzuverpacken, und unterstützen die geplante Versandregelung für nicht lebensmittelliefernde Tiere. Sie lehnen jedoch die freiwillige Meldung bestimmter Daten an das Bundesamt für Risikobewertung ab, da diese aus ihrer Sicht nicht repräsentativ seien. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte kritisiert die Pflicht zur Erstellung von Maßnahmenplänen bei Überschreitung von Antibiotikagrenzwerten bei Jung- und Legehennen als ineffizient und schlägt stattdessen individuelle Beratung vor.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Verbände die Harmonisierung mit EU-Recht und den Bürokratieabbau begrüßen, jedoch in Detailfragen unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Industrie- und landwirtschaftliche Verbände fordern mehr Flexibilität und Informationsfreiheit, während Apotheken- und Versandhandelsverbände auf Gleichbehandlung und Beratungspflichten pochen. Die Kritik an übermäßiger Bürokratie, fehlender Digitalisierung und strukturellen Benachteiligungen bestimmter Tierarten zieht sich durch viele Stellungnahmen.
„Unter diese Prämisse finden die vorgesehenen Ergänzungen unsere grundsätzliche Zustimmung.“
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes (ApoG). Die Stellungnahme betont, dass verschreibungspflichtige Tierarzneimittel – ähnlich wie solche für Menschen – beratungsintensive Produkte sind und daher grundsätzlich Bedenken gegen den Versandhandel bestehen. Sollte der Versand jedoch für Tierärzte ermöglicht werden, fordert die ABDA Gleichbehandlung für Apotheken. Die ABDA stimmt den geplanten Ergänzungen grundsätzlich zu, fordert aber, dass die Versanderlaubnis nach § 11a ApoG nur für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel gelten soll, um eine Verschärfung für Apotheken zu vermeiden. Zudem wird angeregt, die Übergangsvorschrift (§ 28a ApoG) auch auf vor dem 28. Januar 2022 erteilte Versanderlaubnisse auszudehnen. Die Verlagerung der Zuständigkeit für Preisregelungen auf das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat wird begrüßt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Versandhandel und Beratungspflicht bei Tierarzneimitteln, 2) die Ausgestaltung der Versanderlaubnis und Übergangsvorschriften, 3) die restriktive Regelung zur Verschreibungspflicht bei der Einfuhr von Tierarzneimitteln.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Bestrebungen der Bundesregierung, EU-Recht in Deutschland ohne zusätzlichen Bürokratieaufwuchs umzusetzen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir die geplante Anpassung des Meldejahres für die Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung und die Umstellung der Mitteilungsverpflichtungen auf einen jährlichen Turnus, bedauern jedoch die Entscheidung, die Werbung für verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel sowie die verpflichtende elektronische Packungsbeilage nicht umzusetzen.“
Die Stellungnahme der Fachabteilung Tierarzneimittel des BPIvet bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes. Der Verband begrüßt die geplante Umsetzung von EU-Vorgaben ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand, insbesondere die Anpassung des Meldejahres für die Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei bestimmten Tierarten auf 2030 sowie die Umstellung der Meldepflichten von halbjährlich auf jährlich. Positiv bewertet wird auch, dass Tierärztinnen und Tierärzte weiterhin keine Herstellungserlaubnis benötigen, wenn sie Tierarzneimittel im Rahmen ihrer Hausapotheke für die von ihnen behandelten Tiere zubereiten und abgeben. Kritisch sieht der Verband jedoch die Streichung der Möglichkeit, für verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel zu werben, da dies die Information und Prävention bei Tierseuchen erschwere. Außerdem wird das Fehlen einer verpflichtenden elektronischen Packungsbeilage als verpasste Chance für Digitalisierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit bewertet. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Bedeutung der Informationsfreiheit und Werbung für Impfstoffe zur Tierseuchenprävention, 2) Die Vorteile einer elektronischen Packungsbeilage für Tierarzneimittel, 3) Die Effizienzgewinne durch die Umstellung der Meldepflichten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen es, dass der unter einer neuen Hausleitung hervorgebrachte Gesetzesentwurf viele der zu befürwortenden Regelungen aus dem vorherigen Entwurf aufweist.“
Die Bundestierärztekammer (BTK) und der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) äußern sich überwiegend positiv zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes. Sie begrüßen insbesondere die Wiedereinführung der Möglichkeit, dass Tierärztinnen und Tierärzte Humanarzneimittel ohne Herstellungserlaubnis für Tiere umverpacken dürfen. Ebenso wird die geplante Regelung zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel an Tierhalter für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere ausdrücklich unterstützt. Die Verschiebung der Meldepflicht für Antibiotikaverbrauch bei Hunden und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr 2030 wird als bürokratieabbauend und kostensparend hervorgehoben. Kritisch sehen die Verbände die geplante freiwillige Meldung bestimmter Daten (Anzahl behandelter Tiere und Behandlungstage) an das Bundesamt für Risikobewertung, da diese Daten ihrer Ansicht nach nicht repräsentativ und damit statistisch ungeeignet sind. Die Umstellung des Meldeturnus im Antibiotikaminimierungskonzept von halbjährlich auf jährlich wird grundsätzlich begrüßt, jedoch wird bezweifelt, dass dies eine wesentliche Erleichterung bringt. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Regelungen zur Abgabe und Umverpackung von Arzneimitteln durch Tierärzte, 2. Die Meldepflichten und deren Verschiebung im Bereich Antibiotikaverbrauch, 3. Die Ablehnung der freiwilligen Datenmeldung an das Bundesamt für Risikobewertung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 02.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ansonsten sind die Formulierungen, wie sie im Referentenentwurf vorliegen, aus unserer Sicht nicht zu beanstanden und können aus Sicht des BVDVA so Eingang in die Gesetzgebung finden.“
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes, der erstmals den Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ermöglicht. Der Verband kritisiert jedoch, dass für tierärztliche Hausapotheken keine zusätzliche Versandhandelserlaubnis vorgesehen ist, obwohl diese für nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel bereits heute erforderlich ist. Der BVDVA fordert, die Anforderungen an geeignete Transportdienstleister klarer zu definieren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Gleichbehandlung von Versandanforderungen zwischen Human- und Tierarzneimitteln, 2) Die Notwendigkeit einer Versandhandelserlaubnis für tierärztliche Hausapotheken, 3) Die Regulierung und Definition von Transportdienstleistern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 23.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit der Einführung der jährlichen Erfassung der Verkaufszahlen für alle Tierarzneimittel (Sales Data) in der Produktdatenbank der Union (UPD) ist die jährliche nationale Meldung der Antibiotika-Verkaufszahlen durch die Unternehmen obsolet und sollte daher gestrichen werden.“
Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) äußert sich grundsätzlich zustimmend zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes. Ziel des Gesetzes ist es, die Erfassung der Verbrauchsmengen von antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln auf bisher nicht erfasste Tierarten wie Hunde, Katzen sowie Füchse und Nerze (Pelztiere) auszuweiten und damit die Vorgaben der EU-Verordnung (EU) 2019/6 umzusetzen. Der BfT begrüßt die Orientierung an EU-weit harmonisierten Vorgaben und fordert, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Einführung der jährlichen statt halbjährlichen Meldung von Antibiotikaverbrauchsdaten und die Forderung, Doppelmeldungen zu vermeiden, da die EU-Datenbank (UPD) bereits ausreichend Daten liefert. 2) Die Option, Packungsbeilagen künftig auch elektronisch statt nur in Papierform bereitzustellen, um Ressourcen zu sparen und Bürokratie abzubauen. 3) Die Möglichkeit, in Ausnahmefällen mehrsprachige oder nicht-deutschsprachige Kennzeichnungen zuzulassen, um die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln für kleine Märkte zu verbessern. Der Verband betont die Notwendigkeit, nationale Sonderwege kritisch zu prüfen und die Verhältnismäßigkeit zusätzlicher Berichtspflichten zu wahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor diesem Hintergrund ist die gesetzlich normierte Pflicht zur Erstellung von Maßnahmenplänen weder effizient noch zielführend. Stattdessen sollte auf eine indikationsbezogene Beratung und eine betriebsindividuelle Ursachenanalyse durch Tierärztinnen und Tierärzte gesetzt werden.“
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Entwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes. Sie hebt hervor, dass der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel aktuell nur in Ausnahmefällen für nicht-lebensmittelliefernde Tiere erlaubt ist. Die Organisation schlägt vor, diese Ausnahmeregelung auch auf lebensmittelliefernde Tiere auszuweiten, um eine bessere Versorgung sicherzustellen und unnötige Fahrten zu vermeiden. Weiterhin wird die geplante Ausweitung der Meldepflichten für antimikrobiell wirksame Arzneimittel auf Enten und Gänse sowie die taggenaue Meldung von Tierbewegungen als bürokratisch aufwendig und wenig zielführend kritisiert. Die Pflicht zur Erstellung von Maßnahmenplänen bei Überschreitung bestimmter Antibiotika-Grenzwerte wird als ineffizient angesehen, insbesondere bei Jung- und Legehennen, da die Grenzwerte hier praktisch immer bei null liegen. Stattdessen wird eine individuelle Beratung und Ursachenanalyse durch Tierärzte vorgeschlagen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Versandregelung für Tierarzneimittel, (2) die Bürokratie durch Meldepflichten bei Tierbewegungen und antimikrobiellen Arzneimitteln, und (3) die Maßnahmenplanpflicht zur Antibiotikareduktion bei Jung- und Legehennen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Umstellung auf jährliche Mitteilungen über Tierhaltungen nach § 55 begrüßen wir sehr.“
Der Bundesverband Rind und Schwein e. V. äußert sich zum Entwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes. Er begrüßt ausdrücklich die geplante Umstellung auf jährliche statt halbjährliche Meldepflichten für Tierhaltungen, da die bisherige Frist von 14 Tagen nach Halbjahresende eine erhebliche Belastung für landwirtschaftliche Betriebe darstellt. Der Verband schlägt vor, die neue Frist für die jährliche Meldung auf den 30. Januar zu verlängern, um den Betrieben mehr Flexibilität und eine höhere Qualität der Meldungen zu ermöglichen. Kritisch sieht der Verband die Rücknahme der im früheren Entwurf vorgesehenen Möglichkeit, für verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel bei professionellen Tierhaltern zu werben. Der Verband betont, dass Informationen über Impfungen allen zugutekommen und bittet, dieses Thema erneut zu diskutieren. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Belastung durch die bisherigen Meldefristen und die Vorteile einer Fristverlängerung, (2) technische und organisatorische Herausforderungen bei der Meldung, sowie (3) die Bedeutung von Informationsmöglichkeiten über Impfungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 27.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Tierarzneimittelrecht ist überaus wichtig und sinnvoll, dennoch wird die Fokussierung auf die legalen Vorgänge nicht die Probleme durch übermäßige und ungerechtfertigte Arzneimittelanwendungen lösen.“
Die Stellungnahme des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. befasst sich mit dem Tierseuchenrecht und Tierarzneimittelrecht, insbesondere im Hinblick auf sogenannte 'Minor Spezies' wie Tauben, also Tierarten mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung. Der Verband kritisiert, dass diese Tiergruppen oft bei Gesetzgebungsverfahren übersehen werden. Besonders hervorgehoben werden die wiederkehrenden Lieferengpässe bei Impfstoffen, etwa gegen die Paramyxovirose, einer bei Tauben verbreiteten Viruserkrankung. Der Verband fordert eine Vereinfachung der Bereitstellung von Medikamenten und Impfstoffen, auch durch internationale Umverteilung. Zudem wird die zunehmende Bürokratisierung im Tierarzneimittelrecht kritisiert, da sie die Arbeit der Tierärzte erschwert und Tierhalter dazu verleitet, den Tierarztbesuch zu meiden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die strukturelle Benachteiligung von Minor Spezies, 2) die Lieferengpässe bei Impfstoffen und Medikamenten, und 3) die negativen Auswirkungen der Überbürokratisierung auf Tierärzte und Tierhalter.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 4 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
BTK und bpt begrüßen es, dass der unter einer neuen Hausleitung hervorgebrachte Gesetzesentwurf viele der u. E. zu befürwortenden Regelungen aus dem vorherigen Entwurf, welcher der Diskontinuität anheimgefallen war, aufweist. So freut es uns, zum Beispiel, dass die Verpflichtung zur erstmaligen Meldung der Antibiotikaverbrauchsmengen für Hunde und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr, 2030, um vier Jahre verschoben werden soll.
Lobbyregister-Nr.: R002781 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62964
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung des Tiergesundheits- und Tierarzneimittelgesetzes sowie begleitender Rechtsverordnungen
Lobbyregister-Nr.: R003932 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 59459
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf enthält nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes e.V. einige sinnvolle Ansätze zur Entbürokratisierung sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, wirft aber auch neue Fragen auf und bringt an einigen Stellen praxisferne Belastungen für Tierhalter und Tierärzteschaft mit sich.
Lobbyregister-Nr.: R002175 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 60120
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Werbung zu immunologischen Wirkstoffen an professionelle Tierhalter, e-Leaflet für Packungsbeilagen
Lobbyregister-Nr.: R002408 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 61555
| Eingang im Bundestag: | 01.10.2025 |
| Erste Beratung: | 09.10.2025 |
| Abstimmung: | 13.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1938 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2668 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat | 05.11.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) beschlossen. Mitberatend war der Ausschuss für Gesundheit beteiligt.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt dem Bundestag, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/1938) in geänderter Fassung anzunehmen. Im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stimmten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD dafür, AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dagegen, Die Linke enthielt sich. Im mitberatenden Ausschuss für Gesundheit stimmten CDU/CSU und SPD für die Annahme, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dagegen, AfD und Die Linke enthielten sich. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. Die Änderungen betreffen die Reduzierung von Melde- und Dokumentationspflichten für Tierhalter, insbesondere eine neue Meldeoption für die Angabe verendeter oder getöteter Tiere pro Kalenderwoche. Außerdem wurde die Liste der anzugebenden Daten an andere gesetzliche Vorgaben angepasst. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere, fachfremde Gesetze beziehen (kein „Trojaner“).
Begründung:
Die wesentliche Begründung für die Änderungen ist die Entlastung der Tierhalterinnen und Tierhalter von Melde- und Dokumentationspflichten, um Bürokratie zu reduzieren. Die Anpassungen dienen außerdem der Harmonisierung mit EU-Recht und der Umsetzung von Vorschlägen des Bundesrats. Weitere Ziele sind die Vereinfachung von Meldepflichten, die Reduzierung von Arzneimittelverschwendung und die Anpassung an EU-Vorgaben bezüglich der Meldetermine.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Betont die Entlastung der Tierhalter von Bürokratie und verweist auf die Umsetzung von Koalitionsvereinbarungen. Sie sieht im Änderungsantrag eine sinnvolle Verbesserung des Gesetzentwurfs.
- SPD: Hält das Tierarzneimittelrecht für komplex und sieht in den Änderungen eine Harmonisierung und Bürokratieentlastung. Sie hebt die Übernahme von Bundesratsvorschlägen und die Reduzierung von Arzneimittelverschwendung hervor.
- AfD: Begrüßt grundsätzlich die einheitliche Erhebung von Daten, kritisiert aber den weiterhin hohen bürokratischen Aufwand und warnt vor Überregulierung durch EU-Vorgaben. Sie sieht die Korrektur des Gesetzentwurfs durch einen Änderungsantrag kritisch.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betont die Bedeutung der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen, kritisiert aber die Aufweichung der Berichtspflichten und vermisst weitergehende Lösungsansätze für den Umgang mit Reserveantibiotika und Prophylaxepraktiken.
- Die Linke: Bewertet die Verschärfung des Rechtsrahmens und die verbesserte Datengrundlage positiv, kritisiert aber die Ausweitung des Melde-Turnus als keine echte Entbürokratisierung. Sie fordert mehr Personal für den Zoll und bessere politische Vorgaben zur Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs.
- Bundesregierung: Sieht den Gesetzentwurf als Umsetzung von EU-Recht und als administrative Entlastung, insbesondere durch die Anpassung der Meldetermine und die Einführung des Versands von Tierarzneimitteln für nicht lebensmittelliefernde Tiere. Die Änderungen am Apothekengesetz seien Folgeänderungen.
Zusammenfassung:
Die Beschlussempfehlung sieht vor, den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes in geänderter Fassung anzunehmen, wobei die Änderungen vor allem auf eine Reduzierung der Bürokratie für Tierhalter und eine Anpassung an EU-Vorgaben abzielen. Die Fraktionen bewerten die Änderungen unterschiedlich, mit Zustimmung von CDU/CSU und SPD, Ablehnung von AfD und Grünen sowie Enthaltung der Linken.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 359/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Abstimmung: | 19.12.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |