„Aufgrund neuerer Entwicklungen in der Waffentechnik ist es möglich, aus Druckluftwaffen, die Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilen, Geschosse zu verschießen, von denen potentiell tödliche Wirkung ausgehen kann und die sogar Schutzwesten von Polizeikräften durchdringen können. Nach der Systematik des Waffengesetzes sind der Erwerb und der Besitz von Druckluftwaffen, die die 7,5-Joule-Grenze einhalten, erlaubnisfrei. Diese Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre getroffene Festlegung beruht auf der Erkenntnis, dass von Waffen, die die 7,5-Joule-Grenze nicht überschreiten, keine tödlichen Gefahren ausgehen. Um zu verhindern, dass künftig potentiell tödlich wirkende Druckluftwaffen erlaubnisfrei erworben und besessen werden können, soll im Waffengesetz eine Regelung getroffen werden, dass eigentlich erlaubnisfreie Waffen, die die technischen Voraussetzungen für das Verschießen tödlicher Geschosse erfüllen und in ihrer Wirkung daher scharfen Feuerwaffen gleichen, künftig der Erlaubnispflicht unterliegen.
Durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25. Oktober 2024 haben das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz zahlreiche Änderungen erfahren. Diese Änderungen enthalten vereinzelt korrekturbedürftige Ungenauigkeiten und Fehler, die den Vollzug des Waffengesetzes durch die zuständigen Behörden erschweren.“