Änderung des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes

| Offizieller Titel: | |
| Initiator: | Bundesministerium des Inneren |
| Status: | Erledigt |
| Letzte Änderung: | 18.06.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode |
| Verbändebeteiligung: | ❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium veröffentlicht, eigene Recherche.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Hinweis: | Der Inhalt des Entwurfs wurde als Trojaner an eine Änderung des BKA-Gesetzes angehängt. |
| Bund deutscher Kriminalbeamter, 16.06.2025 | Stellungnahme des BDK |
| Datum erster Entwurf: | 05.06.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 18.06.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Aufgrund neuerer Entwicklungen in der Waffentechnik ist es möglich, aus Druckluftwaffen, die Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilen, Geschosse zu verschießen, von denen potentiell tödliche Wirkung ausgehen kann und die sogar Schutzwesten von Polizeikräften durchdringen können. Nach der Systematik des Waffengesetzes sind der Erwerb und der Besitz von Druckluftwaffen, die die 7,5-Joule-Grenze einhalten, erlaubnisfrei. Diese Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre getroffene Festlegung beruht auf der Erkenntnis, dass von Waffen, die die 7,5-Joule-Grenze nicht überschreiten, keine tödlichen Gefahren ausgehen. Um zu verhindern, dass künftig potentiell tödlich wirkende Druckluftwaffen erlaubnisfrei erworben und besessen werden können, soll im Waffengesetz eine Regelung getroffen werden, dass eigentlich erlaubnisfreie Waffen, die die technischen Voraussetzungen für das Verschießen tödlicher Geschosse erfüllen und in ihrer Wirkung daher scharfen Feuerwaffen gleichen, künftig der Erlaubnispflicht unterliegen.
Durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25. Oktober 2024 haben das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz zahlreiche Änderungen erfahren. Diese Änderungen enthalten vereinzelt korrekturbedürftige Ungenauigkeiten und Fehler, die den Vollzug des Waffengesetzes durch die zuständigen Behörden erschweren.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Mehrere Absender äußern sich zur Dauer und zum Zeitpunkt der Beteiligungsphase. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert ausdrücklich die "sehr kurze Frist zur Stellungnahme", die lediglich sechs Tage betrug, wobei drei davon auf das Pfingstwochenende fielen. Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) konkretisiert, dass der Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 28.05.2025 am 04.06.2025 um 16:03 Uhr versandt wurde, ebenfalls unmittelbar vor dem Pfingstwochenende und während der Schulferien in vielen Bundesländern. Auch der Armbrustbund e.V. und der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. geben den 04.06.2025 als Eingangsdatum der Aufforderung an. Die meisten Stellungnahmen datieren auf den 09. oder 10.06.2025. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von etwa sechs Tagen, wobei ein Großteil der Frist auf ein verlängertes Feiertagswochenende fiel. Das Rating für den Zeitraum der Beteiligungsphase beträgt daher 1 (unter 1 Woche).
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den geplanten Änderungen des Waffen- und Sprengstoffgesetzes ist überwiegend kritisch. Während einzelne Verbände wie der ASW Bundesverband und der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. die Notwendigkeit von Anpassungen und die Dringlichkeit bestimmter Regelungen anerkennen, überwiegen inhaltlich und prozedural die Bedenken. Besonders häufig werden die kurze Frist für Stellungnahmen, mangelnde Rechtsklarheit, fehlende Praxisnähe, die Gefahr übermäßiger Bürokratie und die fehlende Einbindung von Experten kritisiert. Viele Verbände sehen keinen nachweisbaren Sicherheitsgewinn durch die geplanten Verschärfungen, sondern befürchten zusätzliche Belastungen für rechtstreue Bürger und die Wirtschaft. Die Forderung nach einer umfassenden, evidenzbasierten Reform und einer besseren Beteiligung der Betroffenen ist ein wiederkehrendes Thema.
Meinungen im Detail
1. Kritik an der Beteiligungsphase und am Verfahren: Die sehr kurze Frist (sechs Tage, teils über das Pfingstwochenende) wird von zahlreichen Verbänden (DJV, VDB, pro legal e.V., Bundesinnungsverband im Büchsenmacher-Handwerk, BZL) als unzureichend und undemokratisch kritisiert. Der VDB hebt hervor, dass die Übermittlung des Entwurfs unmittelbar vor einem Feiertagswochenende das Vertrauen in den demokratischen Prozess untergräbt. Auch die mangelnde Einbindung von Experten und Betroffenen wird bemängelt (pro legal e.V., Bundesinnungsverband im Büchsenmacher-Handwerk, DJV).
2. Rechtsklarheit, Definitionen und technische Ausgestaltung: Viele Stellungnahmen (ASW Bundesverband, Bundesinnungsverband im Büchsenmacher-Handwerk, VDB, pro legal e.V., BZL) kritisieren unklare Definitionen, unbestimmte Rechtsbegriffe und mangelnde technische Präzision. Der Bundesinnungsverband im Büchsenmacher-Handwerk und der VDB fordern eine präzisere und praxistaugliche Gesetzgebung, insbesondere bei der Definition von Geschossen, Magazinen und technischen Neuerungen. Die Kritik an der fehlenden Rechtsklarheit wird besonders von Fachverbänden und Interessenvertretungen der Waffenbesitzer und -hersteller hervorgehoben.
3. Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit: Gewerkschaften (DPolG), Interessenvertretungen der Waffenbesitzer (BZL, pro legal e.V.), der Bundesinnungsverband im Büchsenmacher-Handwerk und der VDB bezweifeln, dass die geplanten Änderungen einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn bringen. Stattdessen wird befürchtet, dass die Maßnahmen vor allem rechtstreue Bürger und die Wirtschaft belasten, ohne Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Die DPolG und der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. erkennen zwar die Notwendigkeit von Anpassungen, warnen aber vor übermäßiger Bürokratie und der Gefahr, gesetzestreue Bürger zu kriminalisieren.
4. Einzelaspekte und technische Details: Die geplante Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen, die Regulierung von Luftgewehren mit Nadelgeschossen und die Definition von Magazinen werden von mehreren Verbänden (VDB, Bundesinnungsverband im Büchsenmacher-Handwerk, pro legal e.V., BZL, ASW Bundesverband) als problematisch bewertet. Es wird auf praktische Probleme bei der Umsetzung, fehlende Bedürfnisgrundlagen, widersprüchliche Kennzeichnungen und wirtschaftliche Nachteile hingewiesen. Die ASW fordert eine EU-weite Harmonisierung, während der Armbrustbund e.V. eine evidenzbasierte und differenzierte Behandlung von Armbrüsten verlangt.
5. Kritik an Symbolpolitik und Anlassgesetzgebung: Pro legal e.V. und BZL kritisieren die selektive und symbolische Gesetzgebung, die aus ihrer Sicht keinen echten Sicherheitsgewinn bringt. Sie fordern stattdessen eine grundlegende Überprüfung und Entbürokratisierung des Waffenrechts.
6. Bezug auf Koalitionsvertrag und Evaluierung: DJV und VDB verweisen darauf, dass der Koalitionsvertrag eine umfassende und praxisorientierte Überarbeitung des Waffenrechts unter Einbeziehung aller Betroffenen vorsieht. Sie kritisieren, dass die geplanten Änderungen diesen Vorgaben widersprechen und fordern eine umfassende Evaluierung.
7. Einzelne positive Bewertungen: Der ASW Bundesverband und der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. begrüßen grundsätzlich die Zielrichtung der Gesetzesänderung, fordern jedoch Nachbesserungen bei Definitionen, Prüfpflichten und der sachgerechten Ausgestaltung der Regelungen.
8. Weitere Einzelaspekte: In einer anonymen Stellungnahme wird die Notwendigkeit betont, angrenzende Flächen bei Waffenverbotszonen weiterhin zu berücksichtigen und unbeabsichtigte Gesetzeslücken bei Sicherstellungsbefugnissen zu vermeiden. Die geplante Regulierung von Luftgewehren mit Nadelgeschossen wird umfassend kritisiert.
Fazit: Das Meinungsbild ist insgesamt kritisch, mit deutlichem Schwerpunkt auf der Kritik an der kurzen Beteiligungsphase, mangelnder Rechts- und Praxisklarheit, fehlender Verhältnismäßigkeit und dem Wunsch nach einer umfassenden, evidenzbasierten Reform unter Einbeziehung aller Betroffenen.
„Abschließend ist zu sagen, dass eine praxisnahe, verständliche und rechtssichere Ausgestaltung des Waffengesetzes dringend erforderlich.“
Der ASW Bundesverband (Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V.) begrüßt grundsätzlich die geplante Änderung des Waffen- und Sprengstoffgesetzes, sieht jedoch Verbesserungsbedarf. Die Stellungnahme kritisiert die aktuelle Rechtslage als zu kompliziert und bemängelt insbesondere unklare Definitionen sowie zahlreiche Ausnahmeregelungen, die zu einer uneinheitlichen Anwendung in den Bundesländern führen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit klarer Definitionen und einer Regulierung von Geschossen für Druckluftwaffen, 2) das Verbot von sogenannten Tuning-Teilen, die erlaubnisfreie Waffen in tödliche Waffen umwandeln können, und 3) die Forderung nach einer EU-weiten Harmonisierung technischer Spezifikationen und Zulassungsverfahren, insbesondere für Schreckschusswaffen. Außerdem wird eine zusätzliche Prüfpflicht für in anderen EU-Staaten zugelassene Schreckschusswaffen sowie eine Regulierung technischer Neuerungen gefordert.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 10.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir schlagen vor, für zahlenmäßig nicht deliktrelevante Armbruste wie alle übrigen Bogenarten zu behandeln.“
Der Armbrustbund e.V., ein Sportverband für den Bogensport mit der Armbrust, nimmt zum Referentenentwurf für das WaffRÄndG2025 (Waffenrechtsänderungsgesetz 2025) Stellung. Obwohl der aktuelle Entwurf den Bereich des Armbrustsports nicht direkt betrifft, weist der Verband darauf hin, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Ausweitung der Regelungen auf Armbrüste, insbesondere Pistolenarmbrüste mit Magazinen, möglich ist. Der Armbrustbund betont, dass im Sportbetrieb ausschließlich über Muskelkraft betriebene Wurfgeräte wie klassische Armbrüste und Bögen zugelassen sind. Für den Fall einer Ausweitung der Regelungen fordert der Verband, dass Armbrüste, die nicht deliktrelevant sind, wie andere Bogenarten behandelt werden sollten. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Möglichkeit einer Ausweitung der Regelungen auf Armbrüste, 2) Die Definition und Abgrenzung von Sportgeräten im Armbrustsport, 3) Die Forderung nach einer evidenzbasierten und vereinfachten rechtlichen Behandlung von Armbrüsten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 10.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend wird der vorliegende Entwurf durch den Bund Deutscher Kriminalbeamter sowohl inhaltlich als auch bezüglich seiner Dringlichkeit vollumfänglich unterstützt.“
Die Stellungnahme des Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes. Der BDK bewertet die geplanten redaktionellen und korrigierenden Anpassungen als sinnvoll. Besonders hervorgehoben wird die Dringlichkeit der Änderung bezüglich der Zulassung gefährlicher Waffen, die bisher ohne besondere Erlaubnis erworben werden konnten (sogenannte F-Zeichen- oder F-im-Fünfeck-Waffen). Der Verband betont die Notwendigkeit, eine Zulassung dieser Waffen in Deutschland künftig zu verhindern, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu minimieren. Kritisch hinterfragt wird, ob die geplante Beschränkung der Regelung auf mehrschüssige Waffen ausreichend ist, da auch einschüssige Waffen eine erhebliche Gefährdung darstellen können. Die analoge Änderung im Sprengstoffgesetz wird ebenfalls als erforderlich angesehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Dringlichkeit der Gesetzesänderung zur Verhinderung gefährlicher Waffen, 2) die Problematik kurzfristiger Gesetzesänderungen ohne ausreichende Anhörung, und 3) die Frage der sachgerechten Beschränkung auf mehrschüssige Waffen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und der Schutz des legalen Waffenbesitzes müssen auch in sicherheitspolitisch sensiblen Bereichen gewährleistet bleiben. Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Anforderungen nicht.“
Der Bundesinnungsverband im Büchsenmacher-Handwerk (BVI) äußert erhebliche Bedenken zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes (WaffRÄndG2025). Der Verband erkennt zwar das Ziel an, den Missbrauch neuartiger Waffentechnologien zu verhindern, kritisiert jedoch die mangelnde juristische Klarheit und Praxisnähe der geplanten Regelungen. Insbesondere werden die unbestimmten Begriffe und die willkürliche Längenbegrenzung für Geschosse als nicht nachvollziehbar und nicht praktikabel bewertet. Die geplante Erweiterung der Erlaubnispflicht für Druckluftwaffen wird als unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte gesehen, da keine ausreichenden Missbrauchsfälle oder statistische Belege vorliegen. Zudem wird auf den erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand hingewiesen, der durch unklare Definitionen und neue Prüfverfahren entstehen würde. Der Verband bemängelt, dass keine alternativen, milderen Mittel geprüft wurden und fordert eine präzisere technische Definition der betroffenen Waffenarten sowie eine umfassende Evaluierung durch Experten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Rechtsklarheit und Normenklarheit der Regelungen, 2) die Verhältnismäßigkeit und fehlende Folgenabschätzung, 3) die fachliche Kritik an der technischen Ausgestaltung der geplanten Änderungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Waffenrecht in Deutschland leidet seit dem WaffRNeuRegG von 2002 unter einer Vielzahl von Scheinreformen und Affekt-Verschärfungen, die einerseits keinerlei Mehrwert für die innere Sicherheit geliefert haben, andererseits jedoch die Komplexität, den Bürokratie- und Vollzugsaufwand sowie die Belastungen für rechtstreue Bürgerinnen und Bürger massiv erhöht haben.“
Der Bundesverband zivile Legalwaffen e.V. (BZL) äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes. Der Verband vertritt die Interessen von legalen Waffenbesitzern und betont, dass die geplanten Änderungen keine signifikanten Verbesserungen für die innere Sicherheit bringen, sondern vor allem rechtstreue Bürgerinnen und Bürger mit zusätzlicher Bürokratie und Unsicherheiten belasten. Der BZL fordert eine grundlegende, evidenzbasierte Reform des Waffenrechts, die sich auf die Bekämpfung von illegalem Waffenbesitz und kriminellen Tätern konzentriert, statt auf weitere Verschärfungen für gesetzestreue Waffenbesitzer. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Kritik an Detailänderungen, die aus Sicht des BZL keine Wirkung auf die Sicherheit haben, 2) die Ablehnung der Änderung von Begrifflichkeiten wie 'insbesondere' zu 'in der Regel', da dies zu mehr Rechtsunsicherheit führt, und 3) die Forderung nach einer umfassenden Evaluierung und Entbürokratisierung des Waffenrechts.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 09.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insoweit bitten wir dringend um eine praxistaugliche Lösung. Aus Sicht der Praxis wäre der klarere Weg, WaffG und BeschussVO so anzupassen, dass die o.g. Waffentypen erlaubnispflichtig werden, ohne dass sie ein F-Kennzeichen bekommen.“
Die Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes (WaffG) und geht insbesondere auf die geplanten Anpassungen zu Waffenverbotszonen, Sicherstellungsbefugnissen und der Regulierung von Luftgewehren mit Nadelgeschossen ein. Es wird empfohlen, bei der Regelung zu Waffenverbotszonen weiterhin angrenzende Straßen und Plätze einzubeziehen, um die Praxis zu erleichtern. Bedenken werden hinsichtlich der Streichung eines Verweises im § 46 Abs. 3 WaffG geäußert, da dies zu einer unbeabsichtigten Einschränkung der Sicherstellungsbefugnisse führen könnte. Besonders ausführlich wird die geplante Änderung zur Einstufung bestimmter Luftgewehre als erlaubnispflichtige Waffen diskutiert. Hier werden zahlreiche praktische Probleme angesprochen, etwa die fehlende Bedürfnisgrundlage für den Besitz solcher Waffen, die problematische Kennzeichnung mit dem F-Kennzeichen (das üblicherweise für erlaubnisfreie Waffen steht), und die zu hohe Festsetzung der Geschosslänge als Kriterium. Es wird eine praxistauglichere und klarere Regelung angemahnt, um Vollzugsprobleme und Sicherheitslücken zu vermeiden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Notwendigkeit, angrenzende Flächen bei Waffenverbotszonen weiterhin zu berücksichtigen. 2. Die Gefahr einer unbeabsichtigten Gesetzeslücke bei Sicherstellungsbefugnissen durch die geplante Streichung im § 46 Abs. 3 WaffG. 3. Die umfangreiche Kritik an der geplanten Regulierung von Luftgewehren mit Nadelgeschossen, insbesondere bezüglich Bedürfnisnachweis, Kennzeichnung und Geschosslänge.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aufgrund der Eilbedürftigkeit unterstützen wir dieses Gesetzesvorhaben ausdrücklich, gehen aber davon aus, dass innerhalb absehbarer Zeit umfassendere Korrekturen und Ergänzungen zum Waffen- und Sprengstoffrecht folgen und die deutlich veralteten Verwaltungsvorschriften angepasst werden.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) unterstützt grundsätzlich Maßnahmen, die darauf abzielen, gesetzliche Lücken im Waffenrecht zu schließen und so die öffentliche Sicherheit zu stärken. Besonders kritisiert wird, dass findige Waffenhersteller und -importeure gezielt bestehende Regelungslücken ausnutzen, um gefährliche Schusswaffen auf den Markt zu bringen. Die DPolG sieht die Eilbedürftigkeit des Gesetzesvorhabens, um solchen Praktiken entgegenzuwirken. Gleichzeitig äußert sie erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit einiger im Entwurf enthaltener Änderungen, insbesondere solcher, die auf EU-Richtlinien zurückgehen. Es wird befürchtet, dass unnötige Bürokratie entsteht, ohne die Sicherheit tatsächlich zu erhöhen, und dass neue Verbote vor allem gesetzestreue Bürger und nicht Kriminelle treffen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die gezielte Umgehung des Waffenrechts durch Hersteller und die Notwendigkeit schneller Gesetzesänderungen, 2) die Kritik an bürokratischen und wenig zielführenden EU-Vorgaben, 3) die Problematik, dass das immer komplexere Waffenrecht auch unbescholtene Bürger kriminalisieren kann.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sich auf die Änderung in Bezug auf bestimmte Druckluftwaffen zu beschränken und die weiteren Änderungen im Zuge der ohnehin geplanten umfassenden Überarbeitung zu behandeln.“
Der Deutsche Jagdverband (DJV) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes. Der Verband erkennt einen gewissen Handlungsbedarf bezüglich bestimmter Luftdruckwaffen an und stellt sich einer entsprechenden Änderung nicht grundsätzlich entgegen. Allerdings kritisiert der DJV die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, insbesondere da diese teilweise auf ein Feiertagswochenende fällt. Inhaltlich verweist der Verband auf die ausführliche Stellungnahme des Bundesverbandes zivile Legalwaffen (BZL) und betont, dass die geplanten Änderungen über eine reine Redaktion hinausgehen und eine weitere Verschärfung darstellen. Der DJV sieht darin einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der eine umfassende und praxisorientierte Überarbeitung des Waffenrechts unter Einbeziehung aller Betroffenen vorsieht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Kritik an der kurzen Frist zur Stellungnahme, 2) Die Forderung, Änderungen nur auf Luftdruckwaffen zu beschränken und umfassende Reformen im Rahmen der geplanten Evaluation durchzuführen, 3) Die grundsätzliche Ablehnung weiterer Verschärfungen ohne nachweisbaren Sicherheitsgewinn.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„pro legal e. V. lehnt den vorliegenden Entwurf in der gegenwärtigen Fassung ab. Wir regen stattdessen an, die Novelle von 2024 grundlegend zu evaluieren und zielgerichtete Anpassungen in den §§ 13 und 14 WaffG sowie den §§ 6 und 13 AWaffV vorzunehmen.“
Die Stellungnahme von pro legal e. V., einer Interessenvertretung für Waffenbesitzer, befasst sich kritisch mit dem Referentenentwurf zur Änderung des Waffengesetzes (WaffG) und des Sprengstoffgesetzes (SprengG). Der Verein kritisiert die Praxis der sogenannten Anlassgesetzgebung, bei der Gesetze unter Zeitdruck und ohne ausreichende Berücksichtigung von Expertenmeinungen erlassen werden. Besonders wird bemängelt, dass die geplanten Änderungen in Anlage 2 des WaffG vor allem auf eine einzelne Produktentwicklung abzielen und keine spürbare Verbesserung der inneren Sicherheit bewirken. Statt punktueller Korrekturen fordert pro legal e. V. eine grundlegende Überprüfung und Rücknahme der WaffG-Novelle von 2024 sowie gezielte Anpassungen in verschiedenen Paragrafen des Waffenrechts und der Allgemeinen Waffenverordnung (AWaffV). Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Kritik an der selektiven und symbolischen Gesetzgebung, die keinen echten Sicherheitsgewinn bringt, 2) die Forderung nach rechtlicher Klarstellung und Modernisierung bei Zielbeleuchtungs- und Markierungsvorrichtungen, Magazinen und Sportwaffen, und 3) die Empfehlung, überholte oder widersprüchliche Regelungen im Waffenrecht und der AWaffV zu streichen oder zu präzisieren. Fachbegriffe wie 'F-Prüfzeichen' (eine deutsche Kennzeichnung für bestimmte Druckluftwaffen), 'AWaffV' (Allgemeine Waffenverordnung) und 'Anlage 2' (ein Abschnitt des Waffengesetzes mit technischen Details) werden erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Entwurf, der auf den Tag der Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens und nicht auf den Tag der Antragstellung abzielt, entfaltet in Teilen eine geschäftshemmende Wirkung entgegen Art. 12 GG, da er das Produkt kurzfristig proaktiv unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt, obwohl die bestehenden Regelungen zur Nutzung bereits heute eine missbräuchliche Verwendung sanktionieren.“
Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB) bewertet den Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes (WaffG) und Sprengstoffgesetzes (SprengG) kritisch. Der VDB begrüßt zwar einzelne Klarstellungen und Korrekturen, sieht jedoch zahlreiche neue rechtliche Unsicherheiten und wirtschaftliche Belastungen. Besonders abgelehnt wird die geplante Erlaubnispflicht für bestimmte neuartige Druckluftwaffen unter 7,5 Joule, da dies zu Rechtsunsicherheit und wirtschaftlichen Nachteilen für Handel und Hersteller führt. Der VDB fordert stattdessen eine praxistaugliche, anwenderfreundliche und konsistente Gesetzgebung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Stellungnahme hebt zudem die Notwendigkeit hervor, bestehende Unklarheiten im Gesetzestext zu beseitigen, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmetatbestände beim Führverbot von Messern, die Definition von Magazinen und die Regelungen zu Nachtzieltechnik. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) die Ablehnung der neuen Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen, 2) die Forderung nach rechtlicher Klarheit und bundeseinheitlichen Ausnahmen beim Führverbot von Messern, und 3) die Kritik an der kurzfristigen und wenig beteiligungsorientierten Gesetzgebungsprozedur.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.06.2025
Lobbyregister-Nr.: R000081 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.