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Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:13.06.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Verknüpfungen:Der Entwurf ist identisch mit einem früheren Vorhaben: Entwurf 20. Legislaturperiode
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:13.06.2025
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das Beurkundungsverfahren ist derzeit noch grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sieht das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor, nämlich für Beurkundungen mittels Videokommunikation sowie für einfache elektronische Zeugnisse. In allen übrigen Fällen müssen Notarinnen und Notare sowie andere für öffentliche Beurkundungen zuständige Stellen – wie etwa auch Nachlassgerichte – Urkunden in Papierform errichten.“

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