Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Basics
Offizieller Titel: | |
Initiator: | Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz |
Status: | Referentenentwurf |
Letzte Änderung: | 13.06.2025 |
Entwurf PDF: | Download Entwurf |
Verknüpfungen: | Der Entwurf ist identisch mit einem früheren Vorhaben: Entwurf 20. Legislaturperiode |
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf: | 13.06.2025 |
Datum Kabinettsbeschluss: | |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Das Beurkundungsverfahren ist derzeit noch grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sieht das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor, nämlich für Beurkundungen mittels Videokommunikation sowie für einfache elektronische Zeugnisse. In allen übrigen Fällen müssen Notarinnen und Notare sowie andere für öffentliche Beurkundungen zuständige Stellen – wie etwa auch Nachlassgerichte – Urkunden in Papierform errichten.“
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