Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften |
| Initiator: | Bundesministerium des Inneren |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 04.12.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/1926 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/3106 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Trojanercheck: | ![]() |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und die Anpassung beamtenrechtlicher Vorschriften. Der Entwurf soll das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen effektiver und transparenter gestalten, insbesondere durch Digitalisierung, intensivere Internetrecherchen (auch in sozialen Netzwerken) und Anpassungen an die verschärfte Sicherheitslage. Außerdem wird im Bundesbeamtengesetz (BBG) eine befristete Fiktionsregelung zur Bearbeitungsdauer bei Beihilfeanträgen eingeführt, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung; federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern.
Hintergrund:
Im Text wird die Vorgeschichte ausführlich erläutert: Das SÜG wurde zuletzt 2017 geändert, wobei u.a. Funktionen des Geheim- und Sabotageschutzbeauftragten gesetzlich verankert und das BSI stärker eingebunden wurden. Eine Evaluation dieser Änderungen ergab punktuellen Verbesserungsbedarf. Zudem ist der Anpassungsbedarf durch die verschärfte Sicherheitslage (zunehmende Gefahr von Ausspähung und Sabotage) und das gestiegene Belegvolumen bei der Beihilfebearbeitung begründet.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Mehraufwände von bis zu 22,6 Mio. Euro, insbesondere durch erhöhten Personal- und Bearbeitungsaufwand bei BfV, BND, BAMAD, BMWE und BSI. Für die Einführung der Fiktionsregelung im BBG werden einmalig ca. 100.000 Euro für IT-Anpassungen fällig. Weitere Ausgaben durch die Fiktionsregelung könnten bis zu 1,9 Mio. Euro pro Jahr betragen, abhängig von der tatsächlichen Nutzung. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen jährlich bis zu 10.200 Euro an Kosten (z.B. für Lichtbilder), für die Wirtschaft jährlich rund 145.300 Euro. Für Länder und Kommunen fällt kein Erfüllungsaufwand an. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum konkreten Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist nicht befristet, mit Ausnahme der Fiktionsregelung im BBG, die auf sechs Jahre begrenzt ist. Eine regelmäßige Evaluierung der Regelungen ist vorgesehen. Der Entwurf ist mit EU-Recht und internationalen Verträgen vereinbar. Es werden keine negativen Auswirkungen auf Verbraucher, gleichwertige Lebensverhältnisse, Demografie oder Gleichstellung erwartet. Die Regelungen sollen zu einer besseren öffentlichen Sicherheit beitragen. Der Entwurf wird als notwendig und alternativlos dargestellt; Interessenvertreter haben nicht wesentlich zum Inhalt beigetragen. Besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Ausweitung der Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Digitalisierung und elektronischen Aktenführung im Sicherheitsüberprüfungsverfahren.
- Internetrecherchen werden bei allen Arten von Sicherheitsüberprüfungen ermöglicht und bei bestimmten Überprüfungen (insbesondere bei höherer Sicherheitsempfindlichkeit) verpflichtend; dies gilt auch für mitbetroffene Personen (z.B. Ehepartner), inklusive Recherchen in sozialen Netzwerken.
- Streichung zahlreicher Ausnahmeregelungen im vorbeugenden personellen Sabotageschutz; das Überprüfungsniveau wird an das des Geheimschutzes angeglichen.
- Erweiterung der abzufragenden Angaben in der Sicherheitserklärung, z.B. zu Kontakten zu ausländischen Nachrichtendiensten, Beziehungen zu Einzelpersonen mit extremistischen Bestrebungen, Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken (inklusive Benutzernamen) und eigenen Internetseiten, auch für mitbetroffene Personen.
- Pflicht zur Angabe und Übermittlung aktueller Lichtbilder von betroffenen und mitbetroffenen Personen für Internetrecherchen.
- Automatisierte und stichprobenartige Abfragen bei Meldebehörden zur Überprüfung der Angaben in der Sicherheitserklärung.
- Flexibilisierung der Zahl der zu befragenden Referenzpersonen zur Beschleunigung der Verfahren.
- Einführung einer Meldepflicht für sicherheitsempfindliche Stellen bei Betreibern lebens- oder verteidigungswichtiger Einrichtungen.
- Verbot des Einsatzes nichtüberprüften Personals an sicherheitsempfindlichen Stellen im nichtöffentlichen Bereich und Bußgeldandrohung bei Verstößen.
- Verpflichtung der betroffenen Person, nach Abgabe der Sicherheitserklärung Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten, extremistischen Organisationen und bestimmten Einzelpersonen sowie entsprechende Kontakte der mitbetroffenen Person unverzüglich anzuzeigen.
- Möglichkeit, Anforderungen (z.B. Reiseverbote in bestimmte Staaten) an betroffene Personen oder deren Partner zu stellen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
- Erweiterte Möglichkeiten zur Nutzung und Übermittlung von im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gewonnenen Daten, insbesondere zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten sowie zur disziplinarischen und arbeitsrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die Verfassungstreue.
- Anpassungen und Klarstellungen bezüglich der Zuständigkeiten von Behörden, insbesondere im materiellen Geheimschutz.
- Erleichterungen und Beschleunigungen im Beihilfeverfahren für Bundesbeamte, u.a. durch Einführung einer Fiktionsregelung bei überlanger Bearbeitungsdauer und Einsatz eines Risikomanagementsystems zur automatisierten Bearbeitung.
Diese Maßnahmen dienen der Anpassung an die verschärfte Sicherheitslage, der Digitalisierung und der Effizienzsteigerung bei Sicherheitsüberprüfungen sowie der Stärkung des Schutzes vor Spionage und Sabotage.
| Datum erster Entwurf: | 17.06.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 30.07.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, Sicherheitsüberprüfungen und den vorbeugenden personellen Sabotageschutz an die verschärfte Sicherheitslage anzupassen, insbesondere durch Ausweitung und Intensivierung der Internetrecherchen. Zur Vermeidung unzumutbarer Bearbeitungszeiten in der Beihilfebearbeitung soll zudem das Bundesbeamtengesetz ergänzt werden.
Mit dem Gesetzentwurf werden die im Rahmen der Evaluation des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG; siehe www.bmi.bund.de/SharedDocs/evaluierung-von-gesetzen/evaluierung-SUEG-novelle.html) festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe aufgegriffen. Um den Erfordernissen der Digitalisierung Rechnung zu tragen, werden die Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen erweitert. Auch auf Bitten des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) wurde als ein wesentliches Element in die Novelle die Ausweitung und Intensivierung der Internetrecherche im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) aufgenommen, um auf die verschärfte Sicherheitslage zu reagieren. So sollen Internetrecherchen künftig bei allen Überprüfungsarten auch zur mitbetroffenen Person möglich sein, um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken festzustellen zu können. Bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß §§ 9 und 10 sind Internetrecherchen aufgrund der größeren Sicherheitsempfindlichkeit der betreffenden Tätigkeiten künftig verpflichtend. Internetrecherchen sollen künftig umfassend möglich sein und für alle Überprüfungsarten auch soziale Netzwerke mitumfassen, die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen.
Die Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz wird durch Streichung zahlreicher Ausnahmeregelungen wieder auf das Niveau einer Sicherheitsüberprüfung im Geheimschutz gehoben (§§ 2 Absatz 2, 12 Absatz 4, 13 Absatz 2a, 29 Absatz 2, 32 Absatz 1).
Die Regelung zu Sicherheitsrisiken (§ 5) wird dahingehend angepasst, dass eine besondere Gefährdung der betroffenen Person künftig auch mit Blick auf nicht organisationsgebundene Einzelpersonen bestehen kann.
Da das Belegvolumen in der Beihilfebearbeitung massiv angestiegen ist, sollen zur Stabilisierung der Beihilfeabrechnung in den Festsetzungsstellen des Bundes im Bundesbeamtengesetz gesetzliche Regelungen zu einer befristeten Fiktion und einer risikoorientierten Bearbeitung mit einem vorgegebenen Rahmen für die Höchstdauer der Bearbeitungsdauer eingefügt werden.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Die Stellungnahmen der verschiedenen Verbände und Organisationen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und beamtenrechtlicher Vorschriften zeigen ein grundsätzliches Verständnis für die Notwendigkeit einer Anpassung an die aktuelle Bedrohungslage. Die Mehrheit begrüßt die Modernisierung und die stärkere Einbindung kritischer Infrastrukturen. Allerdings wird der Entwurf in vielen Punkten als unausgewogen, zu bürokratisch und in der praktischen Umsetzung als problematisch bewertet. Insbesondere werden mangelnde Personalausstattung, unklare oder zu weit gefasste Begriffsbestimmungen, fehlende Digitalisierung, Doppelstrukturen sowie die Gefährdung von Mitbestimmungsrechten und die Gefahr zusätzlicher Belastungen für Unternehmen kritisiert.
Meinungen im Detail
1. Bürokratie, Verfahren und Digitalisierung
- Industrieverbände (BDI, BDSV, BDLI, Bitkom, BAK SiBe, ASW), BDEW, VKU, DIHK und BDA kritisieren die fehlende Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Sie fordern die Vermeidung von Doppelüberprüfungen und Doppelmeldungen, verbindliche Fristen, klare Zuständigkeiten und eine vollständige Digitalisierung der Prozesse.
- Die DIHK warnt vor unverhältnismäßigem bürokratischem Mehraufwand, insbesondere für KMU, durch neue Meldepflichten und Dokumentationsanforderungen.
- Der BDEW und VKU betonen die Notwendigkeit wirtschaftlicher und bürokratiearmer Verfahren, auch im Hinblick auf die Umsetzung europäischer Richtlinien.
- Der BDSW und VKU fordern eine bessere Personalausstattung der Behörden, um lange Bearbeitungszeiten und Engpässe zu vermeiden.
2. Personalplanung und Übergangsregelungen
- Arbeitgeberverbände (BDA, BDSW) und Industrieverbände fordern rechtssichere Übergangsregelungen, damit Unternehmen Personal auch vor Abschluss der vollständigen Überprüfung übergangsweise einsetzen können.
- Die BDA hebt hervor, dass fehlende Übergangsregelungen und neue Auflagen wie Reisebeschränkungen zu Personalengpässen führen könnten.
- Der VKU und BDSW betonen, dass die neuen Regelungen erst in Kraft treten sollten, wenn ausreichend Personal in den Behörden vorhanden ist.
3. Mitbestimmungsrechte und Interessenvertretungen
- Gewerkschaften (DGB, GdP) kritisieren die Ausweitung des Begriffs der 'personalverwaltenden Stelle', da dies die Wählbarkeit und Mitbestimmungsrechte von Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragten einschränken könnte. Dies wird als Gefahr für die demokratische Mitbestimmung bewertet.
- Der DGB bemängelt zudem das Fehlen eines ordentlichen Beteiligungsverfahrens für die Beschäftigtenvertretungen.
4. Definitionen und Anwendungsbereich
- Die GdP fordert eine klare Definition des Begriffs 'Kontakt' bei der Anzeigepflicht, um Unsicherheiten und übermäßige Meldepflichten zu vermeiden.
- Die DIHK fordert praxistaugliche Umsetzungshilfen und klare Definitionen, um Rechtsunsicherheit zu verhindern.
- Der BDEW und VKU sprechen sich für einen erweiterten Anwendungsbereich und die Möglichkeit freiwilliger Vertrauenswürdigkeitsüberprüfungen aus, insbesondere im Kontext neuer EU-Richtlinien.
5. Digitalisierung und Modernisierung
- Industrieverbände und BDEW fordern eine vollständige Digitalisierung der Überprüfungsprozesse und sichere digitale Kommunikation.
- Die fehlende Digitalisierung wird als Hemmnis für Effizienz und Transparenz angesehen.
6. Sicherheitszulagen und Personalaufwand
- Die GdP fordert eine bundesweit einheitliche und erhöhte Sicherheitszulage für betroffene Beschäftigte sowie die Berücksichtigung des erhöhten Personal- und Schulungsaufwands.
7. Datenschutz und Privatsphäre
- Die DIHK sieht die Ausweitung von Internetrecherchen (OSINT) auf alle Überprüfungsarten als erheblichen Eingriff in die Privatsphäre und als zusätzlichen Prüfaufwand.
Fazit
Die Stellungnahmen zeigen, dass der Gesetzentwurf zwar als sicherheitspolitisch notwendig angesehen wird, aber in seiner aktuellen Form erhebliche praktische, organisatorische und rechtliche Defizite aufweist. Besonders kritisch werden die fehlende Digitalisierung, der drohende Bürokratieaufwuchs, unklare Definitionen, die Gefährdung von Mitbestimmungsrechten und die mangelnde Personalausstattung gesehen. Die Verbände fordern eine praxistaugliche, wirtschaftlich tragfähige und rechtssichere Ausgestaltung des Gesetzes, die sowohl die Sicherheit als auch die Funktionsfähigkeit von Unternehmen und Behörden gewährleistet, ohne die Rechte der Beschäftigtenvertretungen zu beschneiden.
„Es fehlen durchgängige Digitalisierung, klare Ansprechpartner, verbindliche Fristen und ein transparenter Informationsfluss. Wichtige industriepolitische Anliegen, die eine wirkliche Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Wirtschaft bewirken könnten, bleiben weitgehend unberücksichtigt.“
Die Stellungnahme mehrerer Industrie- und Branchenverbände bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsrechts und beamtenrechtlicher Vorschriften grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung, sieht jedoch erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Verbände begrüßen die stärkere Einbindung privatwirtschaftlicher Betreiber kritischer Infrastrukturen und die Modernisierung der Datenverarbeitung, kritisieren jedoch die fehlende Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Besonders bemängelt werden die weiterhin bestehenden Doppelstrukturen, die unzureichende Digitalisierung, das Fehlen verbindlicher Fristen für Sicherheitsüberprüfungen und der Mangel an klaren Ansprechpartnern für Unternehmen. Die Stellungnahme fordert unter anderem die gegenseitige Anerkennung von Überprüfungen, eine zentrale Koordinierungsstelle, die vollständige Digitalisierung der Prozesse sowie rechtssichere Möglichkeiten für freiwillige Vertrauenswürdigkeitsüberprüfungen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachüberprüfungen, (2) die Forderung nach verbindlichen Fristen und Transparenz im Überprüfungsprozess sowie (3) die vollständige Digitalisierung und Modernisierung der Verfahren einschließlich sicherer digitaler Kommunikation.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 25.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BDEW sieht vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage und der Relevanz von Energie- und Wasserwirtschaft für das Funktionieren von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft dringenden Handlungsbedarf, um die Bedarfe der Wirtschaft bei Sicherheitsüberprüfungen bedienen zu können.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sicherheitsüberprüfungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften (SÜG). Der Verband betont die Bedeutung effizienter und unbürokratischer Sicherheitsüberprüfungen angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage, insbesondere für die kritischen Sektoren Energie und Wasser. BDEW fordert eine Ausweitung des Anwendungsbereichs (Scope) des Gesetzes, um mehr Unternehmen und Funktionen einzubeziehen, sowie eine klare gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Mitarbeitenden und Dienstleistern, insbesondere im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinien NIS-2 (Netz- und Informationssicherheit) und CER-RL (Resilienz kritischer Einrichtungen). Besonders hervorgehoben werden: 1) die Notwendigkeit, Sicherheitsüberprüfungen wirtschaftlich und bürokratiearm zu gestalten; 2) die Forderung nach einer freiwilligen Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung für Unternehmen, die unter die neuen EU-Richtlinien fallen; 3) die Möglichkeit, auch Mitarbeitende von Branchenverbänden in Sicherheitsüberprüfungen einzubeziehen, um den Informationsaustausch in Krisenfällen zu verbessern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 25.06.2025
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir haben aber erhebliche Bedenken, dass dieses Ziel ohne massiven Personalzuwachs in den für die SÜ zuständigen Behördenbereichen erreicht werden kann. Insofern sollten die neuen Regelungen des SÜG erst in Kraft treten, wenn die hierfür benötigten Haushaltsmittel bereitgestellt und die von der Bundesregierung prognostizierte notwendige Personalaufstockung bei BfV, BAMAD und BND mindestens zu 90 Prozent durch Personalumschichtung bzw. -neueinstellung erreicht ist.“
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) begrüßt grundsätzlich die geplante Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) angesichts der gestiegenen Bedrohungen durch Spionage und Sabotage. Der Verband betont jedoch, dass eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer von Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) ohne erheblichen Personalzuwachs in den zuständigen Behörden nicht realistisch sei. Die Stellungnahme fordert, dass die neuen Regelungen erst in Kraft treten, wenn ausreichend Personal vorhanden ist. Besonders kritisch sieht der BDSW die geplante Verschärfung des § 27a Absatz 2 SÜG, da sie den Einsatz von nicht überprüften, aber bereits vorgeprüften Sicherheitsmitarbeitenden in militärischen Sicherheitsbereichen (MSB) stark einschränkt und dadurch die nationale Sicherheit gefährden könnte. Der Verband spricht sich für eine Ergänzung aus, die es ermöglicht, vorübergehend bereits vorgeprüfte Wachpersonen einzusetzen, bis die vollständige Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit ausreichender Personalausstattung in den Behörden, 2) die Problematik der langen Überprüfungszeiten und deren Auswirkungen auf die Personalgewinnung und Einsatzfähigkeit in kritischen Infrastrukturen, 3) die Forderung nach Vermeidung von Doppelüberprüfungen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung der Verfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.06.2025
Lobbyregister-Nr.: R001706 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es wäre zu begrüßen, wenn die geplanten gesetzlichen Änderungen den Unternehmen eine rechtssichere Personalplanung ermöglichen.“
Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezieht sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sicherheitsüberprüfungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften. Die BDA hebt hervor, dass das bestehende Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) für Unternehmen im sicherheitsrelevanten Bereich angesichts des Mangels an Arbeits- und Fachkräften eine erhebliche Herausforderung darstellt. Besonders betont wird, dass Unternehmen Personal nur dann an sicherheitssensiblen Stellen einsetzen können, wenn dieses erfolgreich überprüft wurde. Die BDA fordert daher rechtssichere Regelungen für die Personalplanung, insbesondere eine Klarstellung, dass Personen ohne abgeschlossene Überprüfung weiterhin übergangsweise unter Aufsicht eingesetzt werden dürfen. Weiterhin wird eine gesetzliche Klarstellung zum Zeitpunkt der Nachberichtspflicht bei Änderungen der Sicherheitserklärung (z.B. Einbeziehung Minderjähriger) gefordert, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Schließlich werden mögliche Probleme durch neue Auflagen wie Reisebeschränkungen angesprochen, die zu Personalengpässen führen könnten. Die BDA plädiert für Übergangsregelungen, um wirtschaftliche Belastungen für Unternehmen zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Auswirkungen des SÜG auf die Personalplanung in Unternehmen, (2) die Notwendigkeit klarer Übergangsregelungen bei neuen gesetzlichen Pflichten, und (3) die Minimierung des bürokratischen Aufwands bei Nachberichtspflichten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 25.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Grundsätzlich wird von unseren Unternehmen die sicherheitspolitische Notwendigkeit anerkannt, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) an die veränderte Bedrohungslage anzupassen. Gleichzeitig ist aus Sicht der Wirtschaft sicherzustellen, dass neue gesetzliche Anforderungen nicht zu unverhältnismäßigem bürokratischen Mehraufwand für die Unternehmen führen.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung sicherheitsüberprüfungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften. Die DIHK erkennt die sicherheitspolitische Notwendigkeit an, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) an die veränderte Bedrohungslage anzupassen. Sie warnt jedoch vor einem unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), durch neue Meldepflichten, zusätzliche Prüfprozesse und umfangreiche Dokumentationsanforderungen. Der im Entwurf angenommene Zeitaufwand wird als zu niedrig eingeschätzt. Die DIHK fordert realistische Angaben zum tatsächlichen Aufwand und empfiehlt Praxis-Checks sowie eine Begrenzung der Berichtspflichten auf das Notwendigste. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausweitung der Internetrecherche auf alle Überprüfungsarten, auch für mitbetroffene Personen, was als erheblicher Eingriff in die Privatsphäre und als zusätzlicher Prüfaufwand gesehen wird; 2) Die Einführung neuer Meldepflichten für sicherheitsempfindliche Stellen in Unternehmen, die zu mehr administrativem Aufwand und Compliance-Anforderungen führen; 3) Die Notwendigkeit klarer Definitionen und praxistauglicher Umsetzungshilfen, um Rechtsunsicherheit und zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Die DIHK begrüßt einige Präzisierungen im Gesetz, wie die Modernisierung von Begrifflichkeiten und die geplante Beschleunigung von Bearbeitungsdauern, mahnt aber insgesamt eine ausgewogene und praktikable Umsetzung an.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 25.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammengefasst unterläuft der Entwurf wesentliche Regelungen des BPersVG und ist deshalb ausdrücklich abzulehnen.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert den Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und beamtenrechtlicher Vorschriften scharf. Insbesondere wird bemängelt, dass kein ordentliches Beteiligungsverfahren für die Interessenvertretungen der Beschäftigten durchgeführt wurde. Der DGB lehnt die geplante Ausweitung des Begriffs der 'personalverwaltenden Stelle' ab, da dadurch Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte auf Bundesebene von Mandaten ausgeschlossen werden könnten. Dies würde das passive Wahlrecht dieser Beschäftigten beschneiden und die demokratische Mitbestimmung in den Dienststellen schwächen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Wählbarkeit und Mitbestimmungsrechte von Interessenvertretungen, 2) die unklare und möglicherweise zu weitgehende Definition der 'personalverwaltenden Stelle', und 3) das Fehlen von Übergangsregelungen, was zu Rechtsunsicherheit und einer Schwächung der Beschäftigtenvertretung führen kann.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 25.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammengefasst unterläuft der Entwurf wesentliche Regelungen der Gesetze, die für Interessenvertretungen verfasst wurden (BPersVG, BGleiG, SGB IX) und ist deshalb ausdrücklich abzulehnen.“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung sicherheitsüberprüfungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften. Sie begrüßt grundsätzlich die Anpassung der Sicherheitsüberprüfungen an die aktuelle Bedrohungslage, insbesondere im Hinblick auf Spionage, Cyberangriffe und Extremismus. Die Einbeziehung von OSINT (Open Source Intelligence, also Recherchen in öffentlich zugänglichen Internetquellen) und die Ausweitung auf weitere Personengruppen werden als sinnvoll erachtet. Kritisch sieht die GdP jedoch die geplante Ausweitung der Anzeigepflicht auf jegliche Kontakte, da der Begriff 'Kontakt' zu ungenau gefasst ist und zu Unsicherheiten sowie übermäßigen Meldepflichten führen könnte. Besonders problematisch bewertet die GdP die Ausweitung des Begriffs der 'personalverwaltenden Stelle' auf Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte, da dies deren Wählbarkeit einschränkt und demokratische Mitbestimmungsrechte gefährdet. Die GdP fordert zudem eine bundesweit einheitliche und erhöhte Sicherheitszulage für betroffene Beschäftigte sowie die Berücksichtigung des erhöhten Personal- und Schulungsaufwands. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Kritik an der Ausweitung des Begriffs der personalverwaltenden Stelle und den damit verbundenen Einschränkungen für Beschäftigtenvertretungen, 2) die Forderung nach einer klaren Definition des Begriffs 'Kontakt' bei der Anzeigepflicht, und 3) die Notwendigkeit einer einheitlichen und erhöhten Sicherheitszulage.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 25.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es sollte daher eine angemessene Personalausstattung in den zuständigen Stellen für die Sicherheitsüberprüfungen sichergestellt werden, die es den zuständigen Stellen ermöglicht, im Interesse eines zügigen Personaleinsatzes schnell eine Rückmeldung an die Unternehmen geben zu können.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung sicherheitsüberprüfungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften. Der VKU vertritt zahlreiche Stadtwerke und kommunale Unternehmen, die vor allem in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft und Telekommunikation tätig sind. In der Stellungnahme werden drei zentrale Forderungen hervorgehoben: Erstens soll im Gesetz klargestellt werden, dass Betreiber, die bereits sicherheitsempfindliche Stellen gemeldet und überprüft haben, nicht zu einer erneuten Doppelmeldung verpflichtet sind. Zweitens fordert der VKU, dass auch außerhalb der bisher gesetzlich geregelten Bereiche ein Anspruch auf freiwillige Sicherheitsüberprüfung für (potenzielle) Mitarbeitende geschaffen wird, um auf die veränderte Sicherheitslage – insbesondere nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine – reagieren zu können. Drittens wird eine bessere Personalausstattung in den zuständigen Behörden gefordert, da die aktuellen Prüfverfahren bereits sehr lange dauern und durch die geplanten Änderungen noch aufwendiger werden könnten. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen Doppelmeldung, der Anspruch auf freiwillige Sicherheitsüberprüfung auch außerhalb der bisherigen Regelbereiche sowie die Personalausstattung der zuständigen Behörden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 23.06.2025
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Eingang im Bundestag: | 01.10.2025 |
| Erste Beratung: | 09.10.2025 |
| Abstimmung: | 04.12.2025 |
| Drucksache: | 21/1926 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/3106 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Haushaltsausschuss | 03.12.2025 | Tagesordnung |
| Innenausschuss | 15.10.2025 | Tagesordnung |
| Innenausschuss | 03.11.2025 | Anhörung |
| Innenausschuss | 03.12.2025 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 03.11.2025 im Ausschuss für Innenausschuss statt.
Cordula Hallmann (Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV): Hallmann betonte, dass die Internetrecherche nunmehr als Regelmaßnahme bei allen Überprüfungsarten und unter Berücksichtigung der mitbetroffenen Personen durchgeführt werden soll. Nach den Erfahrungen des BfV sei die offene Internetrecherche eine effektive und zeitgemäße Erkenntnisquelle, um Bezüge zu Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken und Extremismus zu erkennen. Sie wies jedoch darauf hin, dass sich der Aufwand erheblich erhöhen werde und erhebliche Ressourcen notwendig seien, um Überprüfungszeiten nicht zu verlängern.
Luca Manns (Forschungsstelle Nachrichtendienste, Universität Köln): Manns begrüßte die Regelungen zum Sabotageschutz. Angesichts der Zunahme staatsterroristischer und sabotagebezogener Handlungen durch fremde Mächte sei es wichtig, Sicherheitsrisiken zu vermeiden und ein dem Geheimschutz entsprechendes Schutzniveau für Sabotageüberprüfungen zu schaffen. Er betonte die Notwendigkeit, auch die Erpressbarkeit von Personen zu prüfen und Ehegatten oder Lebenspartner in die Überprüfung einzubeziehen, auch zu deren eigenem Schutz.
Andreas Hartl (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit): Hartl kritisierte, dass die Gleichstellung der mitbetroffenen Person mit der betroffenen Person bei der Internetrecherche zu weitgehend sei und einen grundrechtsintensiven Eingriff darstelle. Die bisherige Regelung sei ausreichend. Die Gleichsetzung des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mit der erweiterten Sicherheitsüberprüfung Geheimschutz bewertete er aus datenschutzrechtlicher Sicht positiv, sah jedoch kritisch, dass nun deutlich mehr Personen überprüft würden. Er plädierte für eine einfache oder eingeschränkte Überprüfung der mitbetroffenen Person.
Günther Schotten (Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, VSW): Schotten sah zentrale Elemente einer notwendigen Modernisierung aufgegriffen, kritisierte jedoch neue Melde- und Verwaltungspflichten für Unternehmen ohne spürbare Verfahrensvereinfachungen. Er forderte, bereits durchgeführte Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach anderen Gesetzen als gleichwertig zur einfachen Sicherheitsüberprüfung anzuerkennen, um Mehrfachprüfungen und Verzögerungen zu vermeiden.
Gunnar Vielhaack (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, BDSW): Vielhaack erkannte Änderungsbedarf am Entwurf, da sonst lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen personell nicht mehr ausreichend geschützt werden könnten. Er wies auf lange Überprüfungszeiten hin, die zu Personalengpässen führten, und sprach sich für eine unterstützte Verfassungstreueprüfung wie bei der Bundeswehr aus, um den personellen Aufwuchs nicht zu behindern.
Sebastian Baunack (Rechtsanwalt): Baunack kritisierte den Widerspruch, dass Soldaten aufgrund von Überlastung des MAD nicht mehr sicherheitsüberprüft werden sollen, während Beschäftigte privater Zulieferbetriebe und deren Angehörige überprüft werden. Dies sei mit Blick auf Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz kaum tragbar.
Professor Hansjörg Huber war auch da. Er hält eine Überprüfung aller Internetplattformen bei Gefahren von außen für vorstellbar, sieht aber für Kontrollen nach innen hohe grundrechtliche Hürden und rechtliche Vorbehalte. Der Gesetzgeber solle dies im Vorfeld berücksichtigen.
Heiko Teggatz (Beamtenbund und Tarifunion, DBB): Teggatz begrüßte die geplante Regelung zur Vereinfachung der Beihilfebearbeitung im Bundesbeamtengesetz. Die Fiktionsregelung, wonach Erstattungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Prüfung als erstattungsfähig gelten, sei zu befürworten, um übermäßige Bearbeitungszeiten zu vermeiden.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Innenausschuss (4. Ausschuss). Mitberatend waren der Verteidigungsausschuss und der Haushaltsausschuss (letzterer gemäß § 96 GO-BT, Bericht steht noch aus).
Beschlussempfehlung:
Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD zugestimmt. Die Fraktionen AfD und Die Linke stimmten dagegen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die sich auf das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), das Bundesbeamtengesetz (BBG) und das Umsatzsteuergesetz (UStG) beziehen. Die Änderungen umfassen u.a.:
- Erweiterte Nachberichtspflichten für sicherheitsüberprüfte Personen (§ 15b SÜG).
- Klarstellung zu Sicherheitsstandards für nichtöffentliche Stellen mit Bundesbeteiligung (§ 35 SÜG).
- Ergänzung der Abordnungsregelung im BBG (§ 27 BBG).
- Einführung einer Soll-Vorgabe zur Überprüfung von Festsetzungsbescheiden im BBG (§ 80a BBG).
- Redaktionelle Anpassungen.
Alle Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und die darin angesprochenen Gesetze. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an völlig anderen Gesetzen („Trojaner“).
Begründung:
Die Änderungen werden mit einem erhöhten Verbesserungsbedarf beim SÜG begründet, insbesondere aufgrund der verschärften Sicherheitslage und gestiegener Gefahren durch Ausspähung und Sabotage. Im BBG sind die Änderungen notwendig, um die Beihilfebearbeitung zu stabilisieren und Bearbeitungszeiten zu begrenzen. Die Änderungen sollen außerdem die Anwendung der Umsatzbesteuerung öffentlicher Leistungen erleichtern. Es werden Mehraufwände für die Verwaltung, insbesondere für Prüf- und Bearbeitungsaufwände, erwartet, aber auch mittelfristige Entlastungen durch effizientere Verfahren.
Statements der Fraktionen:
Keine Angaben. (Im Text sind keine zusammenfassenden Statements der einzelnen Fraktionen enthalten.)
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen und inhaltlichen Änderungen aus der Beschlussempfehlung, stichpunktartig zusammengefasst:
- Klarstellung und Erweiterung der Anzeigepflichten im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG):
- Zukünftig müssen auch Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten und zu Diensten der DDR angegeben werden.
- Es besteht eine fortlaufende Anzeigepflicht ab Abgabe der Sicherheitserklärung, auch für neue oder bekanntgewordene Umstände, die die betroffene oder mitbetroffene Person betreffen.
- Neu eingeführt wird die Pflicht, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Insolvenzverfahren anzugeben, um Überschuldung und potenzielle Erpressbarkeit zu erkennen.
- Ebenfalls neu ist die Pflicht, anhängige oder abgeschlossene Strafverfahren (auch Ermittlungsverfahren) im In- und Ausland sowie inländische Disziplinarverfahren anzuzeigen, sobald sie bekannt werden.
- Regelungen zur Beendigung der Anzeigepflicht:
- Die Anzeigepflicht endet, wenn feststeht, dass keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufgenommen oder mehr ausgeübt wird.
- Übertragung der Betreuung im materiellen Geheimschutz:
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) übernimmt künftig die Betreuung im materiellen Geheimschutz für nichtöffentliche Stellen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung, die Aufgaben der Bundesverwaltung wahrnehmen.
- Änderungen im Bundesbeamtengesetz (BBG):
- Einführung einer Verordnungsermächtigung, um den vorübergehenden Einsatz von Personal der Länder und anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei obersten Bundesbehörden zu erleichtern.
- Ziel ist die Verwaltungsvereinfachung und die Vermeidung von umsatzsteuerlichen Einzelfallprüfungen bei Personalabordnungen zwischen öffentlichen Stellen.
- Bundesministerien können per Verordnung festlegen, dass befristete Personalüberlassung ausschließlich durch Personen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfolgt, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen.
- Die Regelung gilt flexibel für ganze Geschäftsbereiche oder einzelne Bereiche/Tätigkeiten.
- Anpassungen im Beihilferecht (Erstattung von Gesundheitskosten für Beamte):
- Einführung einer Fiktionsregelung: Wird ein Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist bearbeitet, gilt er als bewilligt.
- Es wird eine Widerspruchsregelung eingeführt: Bei Einreichung von Belegen ohne Erstattungsanspruch kann innerhalb von zwei Jahren geprüft und zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert werden.
- Rechtswidrige Anträge (z.B. bewusste Täuschung) sind von der Fiktionsregelung ausgeschlossen.
- Die Regelung ist auf vier Jahre befristet.
- Digitalisierung und Beschleunigung der Sicherheitsüberprüfungsverfahren:
- Verpflichtende Nutzung von Internetrecherche bei bestimmten Überprüfungsarten (insbesondere Ü2 und Ü3).
- Ziel ist eine schnellere und effizientere Bearbeitung der Verfahren.
- Kritik und Hinweise aus den Fraktionen:
- Teilweise Kritik an der Ausweitung der Überprüfungsmöglichkeiten (z.B. Durchsuchung von Social-Media-Profilen, Eingriff in die Privatsphäre).
- Bedenken wegen der Möglichkeit, bis zu acht Wochen ohne abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung an sicherheitsempfindlichen Stellen zu arbeiten.
- Zustimmung zur Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung, aber auch Hinweise auf langen Umsetzungsbedarf bei der Digitalisierung der Verwaltung.
Dies sind die zentralen inhaltlichen Maßnahmen und Änderungen, die durch die Ausschussfassung in den Gesetzentwurf eingefügt wurden. Redaktionelle und Folgeänderungen sowie Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 370/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |
